Hallo zusammen.
Leider bin ich im Jahr 2019 psychisch schwer erkrankt. Seitdem war ich krankgeschrieben und die Krankenkasse hat mir jetzt mitgeteilt dass das Krankengeld in zwei Monaten endet.
Seit Monaten läuft parallel ein Antrag bei der Rentenversicherung wegen einer beruflichen Reha Maßnahme. Die lassen sich mit jedem Schriftverkehr ewig Zeit und obwohl ich bei einem Facharzt für Psychiatrie bin , der die Maßnahme dringend für notwendig hält, soll ich jetzt noch mal zu einem Gutachter.
Es wird also aller Wahrscheinlichkeit nach so sein, dass ich nach der Aussteuerung weiter arbeitsunfähig bin und über den Reha Antrag noch nicht entschieden wurde. Offiziell bin ich beim Arbeitgeber noch angestellt.
Da ich keine finanziellen Nachteile erleiden möchte , wie verhalte ich mich hier jetzt richtig? Greift hier die sogenannte Nahtlosregelung? Muss ich mich so oder so arbeitslos melden? Ich habe gelesen, dass man für Arbeitslosengeld 1 nicht weiter krankgeschrieben sein darf weil man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss?
Für mich ist das alles schwer durchschaubar , kann mir bitte jemand helfen wie ich am besten vorgehe?
Leider bin ich im Jahr 2019 psychisch schwer erkrankt. Seitdem war ich krankgeschrieben und die Krankenkasse hat mir jetzt mitgeteilt dass das Krankengeld in zwei Monaten endet.
Seit Monaten läuft parallel ein Antrag bei der Rentenversicherung wegen einer beruflichen Reha Maßnahme. Die lassen sich mit jedem Schriftverkehr ewig Zeit und obwohl ich bei einem Facharzt für Psychiatrie bin , der die Maßnahme dringend für notwendig hält, soll ich jetzt noch mal zu einem Gutachter.
Es wird also aller Wahrscheinlichkeit nach so sein, dass ich nach der Aussteuerung weiter arbeitsunfähig bin und über den Reha Antrag noch nicht entschieden wurde. Offiziell bin ich beim Arbeitgeber noch angestellt.
Da ich keine finanziellen Nachteile erleiden möchte , wie verhalte ich mich hier jetzt richtig? Greift hier die sogenannte Nahtlosregelung? Muss ich mich so oder so arbeitslos melden? Ich habe gelesen, dass man für Arbeitslosengeld 1 nicht weiter krankgeschrieben sein darf weil man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss?
Für mich ist das alles schwer durchschaubar , kann mir bitte jemand helfen wie ich am besten vorgehe?