Hallo liebes Forum,
ich brauch bitte eure Hilfe.
Wie oben genannt, habe ich aktuell das Problem beim Zivilgericht, dass das Urteil vom Sozialgericht (bei diesem Sozialverfahren war ich bei zwei unterschiedlichen Gutachtern), welches ich gewonnen habe, nicht beachtet wird.
Ich muss quasi von von ganz neu beginnen. Die Beklagtenseite behauptet, wie damals beim Sozialgericht das Versorgungsamt auch, dass die vorhandenen Schäden nichts mit dem Gewaltverbrechen zu tun haben, Schuld seien sogenannte Vorschäden an meinen Erkrankungen.
Nun schlägt das Gericht vor, dass ein psychosomatisches, neurologisches und hals-nasen-ohrenärztliches Zusammenhangsgutachten erstellt werden soll. Es sind insgesamt 6 Gutachter benannt, zu den jeweiligen gebieten immer 2.
Laut meinem Anwalt, muss der Richter das Urteil vom Sozialgericht(2018) nicht beachten.
Kann mir da jemand von euch eventuell einen Ratschlag geben?
Meine Frage:
1. Muss ich jetzt zu drei verschiedenen Gutachtern und diese werden mich dann begutachten und wer stellt dann dieses sogenannten Zusammenhangsgutachten?
2. Ist das richtig, dass das Urteil vom Sozialgericht nicht anerkannt werden muss?
3. Was würdet Ihr mir raten?
Danke für eure Hilfe.
Aakin
ich brauch bitte eure Hilfe.
Wie oben genannt, habe ich aktuell das Problem beim Zivilgericht, dass das Urteil vom Sozialgericht (bei diesem Sozialverfahren war ich bei zwei unterschiedlichen Gutachtern), welches ich gewonnen habe, nicht beachtet wird.
Ich muss quasi von von ganz neu beginnen. Die Beklagtenseite behauptet, wie damals beim Sozialgericht das Versorgungsamt auch, dass die vorhandenen Schäden nichts mit dem Gewaltverbrechen zu tun haben, Schuld seien sogenannte Vorschäden an meinen Erkrankungen.
Nun schlägt das Gericht vor, dass ein psychosomatisches, neurologisches und hals-nasen-ohrenärztliches Zusammenhangsgutachten erstellt werden soll. Es sind insgesamt 6 Gutachter benannt, zu den jeweiligen gebieten immer 2.
Laut meinem Anwalt, muss der Richter das Urteil vom Sozialgericht(2018) nicht beachten.
Kann mir da jemand von euch eventuell einen Ratschlag geben?
Meine Frage:
1. Muss ich jetzt zu drei verschiedenen Gutachtern und diese werden mich dann begutachten und wer stellt dann dieses sogenannten Zusammenhangsgutachten?
2. Ist das richtig, dass das Urteil vom Sozialgericht nicht anerkannt werden muss?
3. Was würdet Ihr mir raten?
Danke für eure Hilfe.
Aakin