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Bitte um Hilfe! Sozialgericht Urteil wird beim Zivilprozess nicht anerkannt

aakin

Mitglied
Hallo liebes Forum,

ich brauch bitte eure Hilfe.

Wie oben genannt, habe ich aktuell das Problem beim Zivilgericht, dass das Urteil vom Sozialgericht (bei diesem Sozialverfahren war ich bei zwei unterschiedlichen Gutachtern), welches ich gewonnen habe, nicht beachtet wird.

Ich muss quasi von von ganz neu beginnen. Die Beklagtenseite behauptet, wie damals beim Sozialgericht das Versorgungsamt auch, dass die vorhandenen Schäden nichts mit dem Gewaltverbrechen zu tun haben, Schuld seien sogenannte Vorschäden an meinen Erkrankungen.

Nun schlägt das Gericht vor, dass ein psychosomatisches, neurologisches und hals-nasen-ohrenärztliches Zusammenhangsgutachten erstellt werden soll. Es sind insgesamt 6 Gutachter benannt, zu den jeweiligen gebieten immer 2.

Laut meinem Anwalt, muss der Richter das Urteil vom Sozialgericht(2018) nicht beachten.

Kann mir da jemand von euch eventuell einen Ratschlag geben?

Meine Frage:

1. Muss ich jetzt zu drei verschiedenen Gutachtern und diese werden mich dann begutachten und wer stellt dann dieses sogenannten Zusammenhangsgutachten?
2. Ist das richtig, dass das Urteil vom Sozialgericht nicht anerkannt werden muss?
3. Was würdet Ihr mir raten?

Danke für eure Hilfe.

Aakin
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Beim Sozialgericht wird nach dem Sozialgerichtsgesetz verhandelt. Das ist ein Gesetz, dass regelt, WIE das Verfahren abläuft. Beim Zivilprozess geht es nach der Zivilprozessordnung. Das Verfahrensrecht schreibt vor, auf welche Art und Weise das Gericht seine Erkenntnisse gewinnt. Daraus folgt, dass ein Urteil nicht übernommen werden kann, da es auf andere Art und Weise zu Stande gekommen ist.

Außerdem sind die Feststellungen aus 2018 nicht ohne Weiteres auf 2022 übertragbar. Es werden sich ka sicher bei dir Dinge auch verändert haben. Schon darum muss neu verhandelt werden.

Wer das Gesamtgutachten schreibt weiß hier niemand. Frage deinen Anwalt danach.
 

Trope

Mitglied
Was würdet Ihr mir raten?
Das Prozedere genau so mitzumachen, wie es das Gericht vorschreibt. Was letztlich ohnehin deine einzige Option sein dürfte. Eine weitergehende Einschätzung der Situation kann und darf dir ausschließlich der Rechtsanwalt erteilen, der deine Interessen vertritt und deinen konkreten Fall genau kennt. Von daher wäre der deine Anlaufstelle. Aber offenbar hat er deine Frage in Kenntnis der genauen Sachlage ja schon beantwortet.

In dem sozialgerichtlichen Verfahren (in dem das Versorgungsamt dein "Gegner" war) ging es ja mutmaßlich um deine Erwerbsfähigkeit, deinen Anspruch auf staatliche Leistungen oder irgendwas in der Richtung. In dem zivilgerichtlichen Verfahren (in dem dein Gegner eine Privatperson ist) geht es jetzt um die Frage, ob diese Person für den dir entstandenen Schaden haftet. Diese Frage dürfte anhand der im sozialgerichtlichen Verfahren eingeholten Gutachten nicht zu beantworten sein, da sie vor dem Sozialgericht schlichtweg niemanden interessiert. Dort war der Verfahrensgegenstand die Frage, was du hast. Vor dem Amtsgericht geht es um die Frage, warum du es hast. Deswegen wohl ein neues Gutachten.
 

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