Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Bin zu doof dazu - mein schlechtes Gewissen lässt mich nicht in Ruhe

Jessica133

Aktives Mitglied
Hallo,
habe schon einen Thread zum Thema eröffnet, aber das ist eine Weile her und ich finde ihn nicht mehr. Und die Dinge die ich da geschrieben habe, waren einfach nur Ausweichthemen um nicht zuzugeben, dass ich ein schlechtes Gewissen habe.
Mein Onkel ist letztes Jahr gestorben. Er hatte eine Lebensgefährtin, die er in den 27 Jahren nicht heiraten wollte. Sie behauptet nun, dass er es zum Schluss doch wollte und sie zur Alleinerbin machen wollte. Einige Monate vor seinem Tod hat meine Mutter ihn gedrängt ein Testament zu schreiben (er war schwer krank), weil sie sonst geerbt hätte und den Streit mit eben dieser Lebensgefährtin nicht wollte.
Nun hat mein Onkel mich und meine Schwester eingesetzt. Im Testament steht, das seine LG ein gut gefülltes Konto bekommt. Das Wohn- bzw. Nießbrauchrecht der Wohnung und Nießbrauchrecht an den Äckern. Nach ihrem Tod sollen wir Wohnung und Äcker erben. Wir wollten das Erbe ausschlagen aber ein Anwalt hat uns belehrt, dass dann Anverwandte angeschrieben werden und wir dachten, wir würden schon mit der LG reden können.
Sie ist aber psychisch nicht auf der Höhe. Wir haben seit dem Tod so viele Gemeinheiten und böse Worte erlebt. Und egal um was es ging bei der Beerdigung - bezahlen war für sie kein Thema. Noch nicht mal eine Todesanzeige. Sie wollte eine alleine und meine Mutter hätte die zahlen sollen. Als meine Mutter das ablehnte bestand die LG, dass wir, die Nichten (die "Bagage") nicht auf der gemeinsamen mit meiner Mutter stehen dürften. Wir haben dann eine eigene gemacht. So ging das durchweg.
Wegen dem Erbstreit haben wir mittlerweile 2 000 Euro an Kosten für die Wohnung (Hausgeld, Strom etc.) angehäuft. Wir bekommen zum Eigentum nur einige Wertgegenstände und ein Konto, dass gerade so gedeckt ist. Vielleicht schaffen wir es damit, die Unkosten zu bezahlen (Erbschaftssteuer, Anwalt..).
Meine Schwester ist verbittert und möchte der LG die Wohnung nun nicht mehr zur Verfügung stellen. Wenn wir nun endlich den Erbschein haben (ihre Stellungnahme vorm Amtsgericht war jede Zeile eine Lüge, aber sie hat zugestimmt, weil sie die Erbschaftssteuer gar nicht zahlen könnte, wenn sie wegen uns als Nacherben nichts verkaufen darf) will unser Anwalt versuchen, die Wohnung abzustoßen, am besten, ohne dass sie was abbekommt.
Sie hat da nie gewohnt. Weil mein Onkel wohl eine Fremdbeziehung hatte, als es ihm noch gut ging, hat sie uns sogar mal gesagt: "In diese Wohnung gehe ich bestimmt nicht"

Und nun - ich stehe da mit schlechtem Gewissen. Noch nicht mal nur ihr gegenüber, sondern weil ich nicht weiß, was mein Onkel wollte. Er muss sie ja geliebt haben, sonst wären sie nicht so lange zusammen gewesen. Die Wohnung darf sie auf Lebzeit nutzen oder bis sie einen neuen Freund hat. Sie ist erst Mitte 50.
Die Gedanken quälen mich ständig. Meine Schwester ist durch das alles auch so hart geworden. So kenne ich sie gar nicht. Wir haben einen gemeinsamen Anwalt und ich habe nun zugestimmt, das alles so durchzuziehen, wie sie möchten, solange es natürlich gesetzlich abgesichert ist.

Ich bin auch enttäuscht von der LG. Wir haben immer versucht mit ihr gut auszukommen. Ich war immer freundlich und verständnisvoll und das bei einer sehr schwierigen Person. Ich war mir sicher, wir könnten uns an einen Tisch setzen und das alles klären. Aber mit der Zeit hat sich mein Gefühl gefestigt, dass sie uns neidisch ist, weil wir gesund sind, gute Arbeitsstellen haben und verheiratet - in ihren Worten "abgesichert" sind und sie nur einen Minijob hat und ansonsten ja ach so krank ist. Sie wäre nur einverstanden mit einer Lösung gewesen, wenn diese beinhaltet hätte, dass wir wirklich alles zahlen und ihr mehr geben, als ihr laut Testament zusteht und sie nur bekommt.

Tut mir leid für den langen Text!
 

Roselily

Sehr aktives Mitglied
Äh, mal ganz in Ruhe: dein Onkel war 27 Jahre mit seiner Lebensgefährtin zusammen und hat ihr nach seinem Tod einiges vererbt, um sie abzusichern. Finde ich jetzt nicht verkehrt, ehrlich gesagt.
Sie hat ein Gelderbe sowie das Wohnrecht und die Einnahmen von der Verpachtung der Äcker. Okay. Nach ihrem Tod fällt dann alles an euch.
Wo ist jetzt das Problem. Welche Erbschaftssteuer zahlt ihr denn? Wofür?
Die Nebenkosten der Wohnung muss allerdings die Lebensgefährtin zahlen, ob sie darin wohnt oder nicht.
Aber du schreibst ja, ihr habt einen Anwalt, wir können dich hier sicher nicht besser beraten.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Danke Roselily das sollt ihr gar nicht und das soll auch nicht darum gehen.
Es war fies von ihr, nach seinem Tod einfach alle Verträge weiter laufen zu lassen, weil sie wusste, dass die von dem Konto abgehen, das wir bekommen. Sie hat sein Handy im Krankenhaus an sich genommen und damit telefoniert und wir sitzen nun auf den Kosten für fünf Monaten (dauerte tatsächlich so lange, bis wir Daten von ihr bekamen um kündigen zu können). Seine Festnetzanschlüsse, seine Versicherungen, Kosten für die Wohnung. Sie hat alles blockiert und uns erst jetzt zähneknirschend den Erbschein zugestanden. Sie hat genau gewusst, dass wir diese Rechnungen gerade zahlen und es war ihr sch... egal. Ich bin enttäuscht. Und enttäuscht darüber, es nicht hinzubekommen, dass wir ein einigermaßen normales Gespräch führen könnten. Und ich habe Angst, den letzten Willen meines Onkels falsch zu deuten und etwas an mich zu nehmen, (Eigentum an genannten Dingen) dass mir nicht zusteht.
Und andererseits hat sie ganz böse in ihrer Stellungnahme geschrieben, dass wir meinen Onkel in seiner schwersten Zeit im Stich gelassen hätten und er uns kurz vor dem Tod am liebsten enterbt hätte und nichts mehr mit uns zu tun haben wollte. Dazu muss ich sagen, es war Corona. Es durften nur zwei ins Krankenhaus zum besuchen. Das war meine Mutter (die immer Grüße von uns ausrichtete) und sie. Deshalb habe ich auch Angst, dass sie meinem Onkel zum Schluss noch so einen Blödsinn eingeredet hat und er auf dem Sterbebett dachte, dass er das Testament falsch gemacht hat :cry:. Innendrin fühlt es sich schon anders an. Nach seinem Tod ist mir klar geworden, wie ähnlich ich ihm doch bin und er hat uns gekannt. Wir waren immer für ihn da. Er muss gewusst haben, dass er uns nicht egal ist!
 

Roselily

Sehr aktives Mitglied
Ich weiß nicht, ob es "fies von ihr war". Ihr langjähriger Lebensgefährte war gestorben! Das bringt jeden Menschen erst einmal in eine extreme Ausnahmesituation, in der man lange Zeit keinen klaren Gedanken fassen kann, für so etwas wie Handyverträge hat man einfach keine Kraft. Ehrlich gesagt, sind das doch auch keine Beträge, um die man sich mit Anwälten streiten muss.
Ich finde es gut, dass du dir Gedanken um seinen letzten Willen machst. Er wollte wohl, dass sie erst einmal versorgt ist. Mein Gott, was ist daran verkehrt?
Ich glaube nicht, dass er euch das übel genommen hat. Er wusste doch, wie die Coronalage war. Mach dir darüber keine Vorwürfe.
LG
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Bereits vor seinem Tod war sie dominant. Als wir ihn noch besuchen durften, gab sie uns immer an, wann wir das zu tun hatten. Und es war auch keine Beziehung, wie ich sie führen würde. Sie hat mir schon vor Jahren erzählt, dass intim nichts mehr lief und deshalb hatte er wohl auch eine Außenbeziehung. Sie war finanziell von ihm abhängig und hat von seinem Geld gelebt und sich in den letzten Jahren ihre Wohnung von ihm renovieren lassen. Wir kennen sie ja schon lange und sie wollte geheiratet werden und einen Versorger. Meine Schwester und ich haben nun das Gefühl, dass sie es uns büßen lässt, dass er es nicht gemacht hat.
Absolut gestehe ich ihr zu, dass der Tod eine Ausnahmesituation war. Und vieles lässt sich damit entschuldigen. Aber sie könnte uns ja auch anbieten, die paar hundert Euro zu bezahlen, schließlich hat sie das Handy danach noch genutzt. Beim Bestattungsinstitut waren nur meine Eltern dabei. Dort hat sie gesagt, das er Schuld ist, dass sie im Alter arm ist. Ihre Witwenrente (die sie durch eine Hochzeit hätte haben können) bekommen jetzt Ausländer :eek:.

Diesen Thread geschrieben habe ich, weil ich oft nachts wach liege und immer wieder die Gedanken daran habe, was da nur soo schief läuft. Und dann bekomme ich wieder von Außenstehenden gesagt, dass sie sich als Opfer sehen will und wir niemals auf einen Nenner kommen werden. Egal wie es abläuft. "Sie wird uns noch nicht mal den Dreck unter den Fingern gönnen" sagt meine Mutter mittlerweile und es fühlt sich halt leider so an. Wenn sie die Möglichkeit hätte, würde sie uns ausnehmen. Selbst seine Wäsche hat er von der Mutter der LG nur gewaschen bekommen, weil er dafür bezahlt hat. Wenn er im Krankenhaus etwas gemacht hat, was der LG nicht gefallen hat, hat sie ihn nicht besucht und er bekam dann auch keine frische Wäsche - wir nehmen an - bis er sich entschuldigt hat. Meine Mutter hat ein paar mal Kleidung gekauft und hin gebracht.
Am Grab ihres geliebten Freundes war die LG in einem dreiviertel Jahr zwei mal. In der letzten Andacht ist sie gar nicht erschienen (hätte sich ja nicht zu uns setzen müssen). Wir waren direkt nach dem Erhalt des Testaments in der Wohnung meines Onkels zusammen. Und haben dort leider weitere Hinweise auf seine Außenbeziehung gefunden. Da meinte die LG zu ihrer Mutter: "Dafür hat er noch zu wenig bezahlt" (sie dachte meine Schwester und ich haben es nicht gehört).

Das alles zu wissen macht mich natürlich auch sauer. Wie geschrieben: Meine Schwester und der Anwalt meinen, wir könnten die Wohnung verkaufen, bevor sie Ansprüche anmelden kann und müssen ihr dann nichts auszahlen. Ob das so geht keine Ahnung - da muss ich mich auf den Anwalt verlassen. Aber ob ich das auch wirklich will glaube ich nicht. Eigentlich will ich nur noch abschließen und eigentlich so wie ich es zu ihr gesagt habe, als wir das Testament bekommen haben: Dass alle zufrieden sind. Sie hat im übrigen als einzige das Testament gekannt als er es beim Amtsgericht abgegeben hatte. Sie hätte mit ihm reden MÜSSEN, dass er klarere Formulierungen benutzt und sich Gedanken macht, wie es überhaupt funktionieren kann. Wie geschrieben, Vorerbin könnte sie gar nicht sein, das ginge rein finanziell nicht.
 
G

Gelöscht 120287

Gast
Ein paar Sachen verstehe ich nicht so ganz.

Wenn die LG das Niessbrauchsrecht an der Wohnung und den Äckern geerbt hat, dann darf sie doch entweder darin wohnen oder bekommt die Einnahmen (Pacht, Miete), oder nicht?

Warum zahlt ihr dann die Nebenkosten, geht sowas dann nicht einfach von ihren Einnahmen ab?

Könnte mir auch vorstellen, daß es unter diesen Bedingungen nicht einfach wird, die Wohnung zu verkaufen.

Aber vermutlich verstehe ich da was falsch, bin ja auch kein Anwalt.

Das Verhalten der LG würde ich mir nicht so sehr zu Herzen nehmen.

Ich weiß, das sagt sich immer viel leichter als es umzusetzen.

Vermutlich ist sie jetzt einfach nicht nur in Trauer, sondern auch bitter und enttäuscht, weil sie sich nicht abgesichert fühlt.

Warum kann die LG aus finanziellen Gründen nicht Vorerbin sein?

Der Freibetrag (was die Erbschaftssteuer angeht) von Nichten ist 20 000 Euro.

Als langjährige Lebensgefährtin ist ihr Freibetrag vermutlich derselbe: 20 000 Euro.

Vorerbin ist sie ja auch nicht, sie hat nach deinen Worten nur das Niessbrauchsrecht und das Geld als Erbe bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 120235

Gast
Hallo,
@Jessica 133 schrieb: "Das Wohn- bzw. Nießbrauchrecht der Wohnung und Nießbrauchrecht an den Äckern. Nach ihrem Tod sollen wir Wohnung und Äcker erben. Wir wollten das Erbe ausschlagen aber ein Anwalt hat uns belehrt, dass dann Anverwandte angeschrieben werden und wir dachten, wir würden schon mit der LG reden können."

Also seid ihr folglich schon jetzt die Erben von Wohnung und Grund/Boden- oder wer? Die LG ja wohl nicht, da sie lediglich Wohnrecht und Nießbrauch ( d.h. mietfrei wohnen und sie bekommt die Pachteinkünfte) hat.
Beides sagt ja nicht süber die Eigentumsverhältnisse aus.
Ergo bedeutet dies, dass die Unkosten aus dem unmittelbaren persönlichem Lebensumfeld von dem getragen werden müssen, der diese verursacht! Wenn nichts anderes testament. vereinbart, bedeutet dies nur, dass sie keine Miete an Euch zahlt, egal, ob sie die Wohnung bewohnt, oder vermietet, während Du und die Miterbin wacker für den Erhalt der Wohnung aufkommen müsst, ohne aus der Wohnung Einnahmen generieren zu können. Das ist Sch... ! Ein Verkauf der Wohnung ist grundsätzlich möglich, aber nur mit dem ( im Grundbuch einzutragenden) Wohn/ Nießbrauchrecht der LG! Wer kauft so eine Wohnung????
Desgleichen gilt entsprechend für den Acker., wobei hier der Verkauf ausgeschlossen sein müsste, da nach Verkauf keine Einnahme zum Nießbrauch generiert werden können.
Grundsteuern und erhaltungskosten ( Strassenausbaugebühren, Flurbereinigung, Flurbegehung...) werden Euch anheimfallen. Wohnnebenkosten ( Telefon, Heizung, Strom ... ) muss, wie bei einem normalen Mietverhältnis, der Nutzer der Wohnung zahlen. Das ist ganz klar- sofern eben keine weiteren testament. Regelungen bestehen ( die ich nicht kenne!)
Nun frage ich mich, wo Dein´schlechtes Gewissen herrühren soll! Du und die Miterbin seid nicht nur Trauernde, sondern auch noch Leidtragende des Testamentes.
Aus meiner Sicht gibt es nur eine Möglichkeit: Schlußstrich unter die Beziehung zur LG und die ganze Angelegenheit auf eine angemessene Sachebene bringen, um Euch vor einem finanziellem Fiasko zu bewahren.
Er muss gewusst haben, dass er uns nicht egal ist!
Das kannst Du vermuten, aber ob er auch die Folgen des Testamentes für Euch abgewägt hat, das ist ungewiss!
Nachtrag:
Grundsteuern müssen von dem Nießbraucher gezahlt werden! Habe das soeben überprüft! Sorry für die Falschaussage!

Gruß Odysseus
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 120287

Gast
Hallo,
@Jessica 133 schrieb: "Das Wohn- bzw. Nießbrauchrecht der Wohnung und Nießbrauchrecht an den Äckern. Nach ihrem Tod sollen wir Wohnung und Äcker erben. Wir wollten das Erbe ausschlagen aber ein Anwalt hat uns belehrt, dass dann Anverwandte angeschrieben werden und wir dachten, wir würden schon mit der LG reden können."

Also seid ihr folglich schon jetzt die Erben von Wohnung und Grund/Boden- oder wer? Die LG ja wohl nicht, da sie lediglich Wohnrecht und Nießbrauch ( d.h. mietfrei wohnen und sie bekommt die Pachteinkünfte) hat.
Beides sagt ja nicht süber die Eigentumsverhältnisse aus.
Ergo bedeutet dies, dass die Unkosten aus dem unmittelbaren persönlichem Lebensumfeld von dem getragen werden müssen, der diese verursacht! Wenn nichts anderes testament. vereinbart, bedeutet dies nur, dass sie keine Miete an Euch zahlt, egal, ob sie die Wohnung bewohnt, oder vermietet, während Du und die Miterbin wacker für den Erhalt der Wohnung aufkommen müsst, ohne aus der Wohnung Einnahmen generieren zu können. Das ist Sch... ! Ein Verkauf der Wohnung ist grundsätzlich möglich, aber nur mit dem ( im Grundbuch einzutragenden) Wohn/ Nießbrauchrecht der LG! Wer kauft so eine Wohnung????
Desgleichen gilt entsprechend für den Acker., wobei hier der verkauf ausgeschlossen sein müsste, da nach Verkauf keine Einnahme zum Nießbrauch generiert werden können.
Grundsteuern und erhaltungskosten ( Strassenausbaugebühren, Flurbereinigung, Flurbegehung...) werden Euch anheimfallen. Wohnnebenkosten ( Telefon, Heizung, Strom ... ) muss, wie bei einem normalen Mietverhältnis, der Nutzer der Wohnung zahlen. Das ist ganz klar- sofern eben keine weiteren testament. Regelungen bestehen ( die ich nicht kenne!)
Nun frage ich mich, wo Dein´schlechtes Gewissen herrühren soll! Du und die Miterbin seid nicht nur Trauernde, sondern auch noch Leidtragende des Testamentes.
Aus meiner Sicht gibt es nur eine Möglichkeit: Schlußstrich unter die Beziehung zur LG und die ganze Angelegenheit auf eine angemessene Sachebene bringen, um Euch vor einem finanziellem Fiasko zu bewahren.
Er muss gewusst haben, dass er uns nicht egal ist!
Das kannst Du vermuten, aber ob er auch die Folgen des Testamentes für Euch abgewägt hat, das ist ungewiss!

Gruß Odysseus
Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten (wenn so im Miet- oder Pachtvertrag vereinbart), glaube ich.

Das sinnvollste wäre meiner Meinung nach, die Wohnung in Absprache mit der LG zu vermieten.

Im übrigen: auch, wenn das jetzt kostet, Immobilien gehören zu den wenigen Wertanlagen, die wirklich sicher sind und im Wert vermutlich noch steigen werden.

Ausserdem dürfte das eingetragene Niessbrauchsrecht den Wert erheblich mindern, so dass die Nichten weniger Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Eigentlich gar nicht so schlecht überlegt.
 
G

Gelöscht 120235

Gast
Ein paar Sachen verstehe ich nicht so ganz.

Macht nichts- ich auch nicht!

Wenn die LG das Niessbrauchsrecht an der Wohnung und den Äckern geerbt hat, dann darf sie doch entweder darin wohnen oder bekommt die Einnahmen (Pacht, Miete), oder nicht?
Warum zahlt ihr dann die Nebenkosten, geht sowas dann nicht einfach von ihren Einnahmen ab?
Könnte mir auch vorstellen, daß es unter diesen Bedingungen nicht einfach wird, die Wohnung zu verkaufen.
Aber vermutlich verstehe ich da was falsch, bin ja auch kein Anwalt.
Ich denke, Du siehst das schon richtig!
Das Verhalten der LG würde ich mir nicht so sehr zu Herzen nehmen.
ICH schon, aber meine Richtung!!
Ich weiß, das sagt sich immer viel leichter als es umzusetzen.

Vermutlich ist sie jetzt einfach nicht nur in Trauer, sondern auch bitter und enttäuscht, weil sie sich nicht abgesichert fühlt.
Ist sie doch... , zumindest wenn es nicht nur 20 qm Ackerland sind. Kostenfrei wohnen und Einkünfte aus Pächten, das ist doch schon mal was. OK, eine Mietwohnung in München Mitte verkaufen zu können ist gewiss lukrativer.

Warum kann die LG aus finanziellen Gründen nicht Vorerbin sein?

Der Freibetrag (was die Erbschaftssteuer angeht) von Nichten ist 20 000 Euro.

Als langjährige Lebensgefährtin ist ihr Freibetrag vermutlich derselbe: 20 000 Euro.

Vorerbin ist sie ja auch nicht, sie hat nach deinen Worten nur das Niessbrauchsrecht und das Geld als Erbe bekommen.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Meine Schwester ist verbittert und möchte der LG die Wohnung nun nicht mehr zur Verfügung stellen.
Das hat SIE nicht zu entscheiden. Das Testament lautet ja anders. Und nach diesem geht es.
Meine Schwester und der Anwalt meinen, wir könnten die Wohnung verkaufen, bevor sie Ansprüche anmelden kann und müssen ihr dann nichts auszahlen. Ob das so geht keine Ahnung - da muss ich mich auf den Anwalt verlassen.
Dagegen wird die LG sicher vorgehen. Sie wäre ja blöd, wenn nicht. Vermutlich hat auch sie einen Anwalt zur Seite.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben