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Bin ich nur noch vom Pech verfolgt?

B

Blacky2006

Gast
Bin seit Montag krankgeschrieben, jeden Tag habe ich was anderes. Habe am 10. Juli eine Gerichtsverhandlung. War heute bei der ARGE wegen einem Einkaufsgutschein. Die haben mir keinen gegeben, weil ich angeblich verschwiegen habe, dass ich Kindergeld beziehe. Ja gut, ich beziehe noch Kindergeld, aber verschwiegen habe ich es denen nicht. Die ARGE sagte auch zu mir, dass ich das "zuviel gezahlte" Geld zurückzahlen soll (kommt ein gesonderter Bescheid). Von was denn? Ich bin mittellos. Hallo? Bin ich denn nur noch vom Pech verfolgt? Mir geht alles auf die Nerven, aber wirklich alles. Was kommt morgen, übermorgen, in einer Woche.............
 
Zuletzt bearbeitet:

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Um welches überzahlte Geld soll es denn gehen?

Weil Du das Kindergeld (hast Du es angegeben oder nicht?) zusätzlich bezogen hast?
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Nochmal meine Frage, wie ist das mit dem Kindergeld gelaufen?

Die Einkaufsgutscheine bekommt man doch nur unter bestimmten Voraussetzungen ...

Erklär doch bitte mal ein bisschen ausführlicher ... Danke.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
WENN mal der Rückforderungsbescheid kommt,schreib mal,WAS die konkret formulieren dort!

Du bist "entreichert",hast den Geldbetrag für Deinen Grundbedarf (wie vorgesehen) verbraucht.
Du kannst in Einspruch gehen und auch eine "Null-Stundung" beantragen.
denn: pfändbar /rückzahlbar ist derzeit nichts bei Dir!

Aber: Du hast doch inzwischen diesen Titel?

Mach gegenüber der ARGE eine Teilabtretung Deines vollstreckbaren Unterhaltstitels *grins* .
Geh zum Vollstreckungsgericht und frag,wie man das realisieren kann!
Gib zur Vollstreckung der dann endgültig feststehenden Rückforderung freiwillig diese Möglichkeit an!

Du hast auch gar keine andere Wahl im Moment...oder war die Vollstreckung schon erfolgreich?

Im Rahmen der Vermögensoffenlegung mußt Du SOWIESO

diesen Titel angeben.
Du darfst es nicht verschweigen (weil sonst Überschreitung der Vermögensgrenzen-> kein Anpruch auf Sozialleistungen!!!) .
Wenn die ARGE es beim Vater vollstrecken kann: gut,bist Du diese RZ los--UND(!) weißt,es ist möglich für Dich ,auch DEINEN Unterhalt (der nicht teilabgetreten ist) zu holen.

Wenn NICHTS vollstreckbar ist,es (VORERST!) ins Leere geht...ist es AUCH GUT! (Titel ist 30Jahre gültig..)

Denn: Du hast alles gesetzl.Vorgeschriebene getan---und... bist reinen Gewissens (nichtvollstreckbare Forderung kann NICHT bei Sozialleistung angerechnet werden!)---und
WEITER BEZUGSBERECHTIGT für ALG2 o.Sozialgeld.

Gruß!
Micky
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