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Bezahlung eines Betreuers

F

Face01

Gast
Hallo, wenn jemand einen Betreuer hat, so kann dieser ja eine Aufwandsentschädigung bei Gericht beantragen. Wie hoch darf das Einkommen bzw das Vermögen des Betreuten sein, damit er das nicht aus seiner eigenen Tasche bezahlen muß? :confused:
 

Beate

Sehr aktives Mitglied
Hallo Face01, jeder Betreuer erhält pro Jahr eine "Aufwandentschädigung" in Höhe von € 325,-.

Der Aufwendungsersatz und die Aufwandsentschädigung sind in den §§ 1835 und 1835a BGB geregelt. Der ehrenamtliche Betreuer erhält auf Antrag am Ende eines Jahres (maßgeblich ist hier der Beginn der Betreuung und nicht das Kalenderjahr) für jede Betreuung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 323 €. Es ist auch möglich, die Aufwendungen einzeln abzurechnen. In diesem Falle müssen alle Aufwendungen aber nachgewiesen werden. Näheres hierzu erfahren Sie im Betreuerlexikon Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon bei Wikipedia. Bitte beachten Sie die Verjährungsfristen. Wenn Sie Ihren Antrag später als 15 Monate nach dem Entstehen des Aufwands stellen, verfällt Ihr Anspruch.

Informationen zum Betreuungsrecht
 
F

Face01

Gast
Ja, soweit ist das klar, aber wie hoch darf das Einkommen des Betreuten sein bzw sein Vermögen damit er das nicht selber zahlen muß?
Konkret: Habe den Antrag auf pauschale Aufwandsentschädigung gestellt. Nun mußte ich ein Vermögensverzeichnis des Betreuten erstellen und seine Einkünfte offenlegen. Man sagte mir, dass es NICHT automatisch aus der Staatskasse gezahlt wird, wenn der Betreute selbst für die Kosten aufkommen kann.
Wie hoch darf dieses nun sein???
 
I

Inanna9

Gast
Das "Vermögen" des Betreuten darf € 2.600 nicht übersteigen. Das Vermögen, das sind Sparanlagen. Aber auch auf dem Girokonto darf nicht zu viel sein. Am besten, die Betreuten verbrauchen das, was reinkommt in einem Monat in demselben Monat, so dass nicht zu viel auf dem Konto ist, bevor die nächste Rente (oder sonstiges Einkommen) kommt. Das Vormundschaftsgericht rechnet alle Haben-Salden zusammen, diese dürfen € 2.600 nicht übersteigen, dann übernimmt die Staatskasse die Vergütung des Betreuers.

Übrigens: warum fragst Du nicht Deinen Betreuer? Der soll Dir doch hilfreich zur Seite stehen.
 
F

Face01

Gast
Weil ich der Betreuer bin. Aber nirgends war diese Zahl zu finden. Inzwischen war ich bei Gericht und habe mich informiert.
Habe dort auch angekreidet, dass die werten Vorzimmerdamen alle unterschiedliche und vor allem falsche Aussagen geben am Telefon. Beratung gleich null. Jetzt war ich persönlich hingefahren und habe mit der höheren Instanz gesprochen. In Zukunft wird es besser klappen. 2 Wochen Zeitverzögerung durch die falschen Aussagen, so was muß nicht sein. Mache das jetzt das erste Jahr und meine Erfahrung ist mal wieder, dass man sich alle Infos am besten direkt beim Vorgesetzten holt.
Danke aber trotzdem für die Antwort.:)
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Hab Deine Frage erst jetzt gelesen...

Für das Einkommen gibt es auch "Pauschalen" -muß aber spekulieren,weil ich es grade nicht finde...

Angemessene Wohnkosten und ein "Grundbetrag" für Lebensbedarf geht da ab.

Wenn jemand monatlich 1500 Eu z.B. Pension für sich allein hätte,wäre wohl ein "Komplettverbrauch" anzweifelbar.

So ca.850 Eu ist da wohl die Grenze je nach "nachweisbarer Miethöhe".

Problematisch wird es,wenn z.B. ein Angehöriger möbiliert bei Dir "mitwohnt". Kannst ja noch mal dazu (Einkommen) was schreiben.

Je nach Personal des Vormundschaftsgerichtes wartest Du aber auf die Entschädigung auch noch mal MEHRERE MONATE :D .

Nachdem ich mal 12 Wochen (trotz mehrfacher Nachfrage) mich gedulden durfte,
hab ich das nächste außerplanmäßige Anfrageschreiben
genau 11 Wochen ablagern gelassen und dann mit dem Hinweis

"angesichts der bei Ihnen üblichen Fristen von XX Tagen ,tolerieren Sie sicher meine erst jetzt erfolgende Antwort " :cool:
direkt an den Vormundschaftsrichter geschickt.
:)

Ach so...und laß Dir den "Einkommensbogen" immer gleich für das nächste Jahr mitgeben,sonst kommt JEDESMAL nach dem jährlichen Betreuer-Bericht trotz "formlosem Darlegen" u.Kontokopie...zeitschindend NOCH MAL eine Aufforderung,bitte "auf dem Formbogen" alles zu erläutern.

Gruß!
Micky
 
F

Face01

Gast
Hallo Micky,

ja, der zu Betreuende wohnt bei mir. Es ist mein Sohn. Er hat geringes Einkommen( Unterhalt, Kindergeld) und ist im Berufsbildungsbereich einer Behindertenwerkstatt.
Mir wurde nun gesagt, dass sich das Gericht an die Leitlinien der Grundsicherung halten. Die Bearbeiterin vom Gericht hat sich ja die ausgefüllten Formulare angesehen und gesagt, dass er kein Vermögen hat. Als Bearbeitungszeit setzte sie 2 Wochen an( was für ein Arbeitstempo!!!!!) und die neuen Anträge schickt sie dann angeblich gleich mit. Sollte dies alles nicht so laufen, dann stehe ich dort wieder auf der Matte und gehe erst, wenn alles erledigt ist. Ich habe meine Leistung erbracht und kann ja wohl vom Staat ( Gericht) erwarten, dass dies nun auch entlohnt wird und zwar zeitnah! Ein beruflicher Betreuer würde übrigens viel mehr kosten und sicher nicht so lange auf sein Geld warten!!
( pauschale Aufwandsentschädigung: formlos beantragen, völlig unproblematische Auszahlung; das wurde mir damals gesagt. JA DAS SEHEN WIR JA NUN!!!)
Habe den formlosen Antrag zum Glück per Einschreiben per Rückschein hingeschickt gehabt. Nachdem er angenommen wurde, brauchte er 1 Woche!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! um in der Abteilung zu sein. Ja klar!!!!!!!! Wir sind ja dumme Bürger die das glauben. Die nun doch auszufüllenden Bögen habe ich direkt bei der zuständigen Rechtspflegerin abgegeben. Natürlich mit einem Zeugen an meiner Seite!
Man, wenn unsereins irgendeiner Behörde etwas zu zahlen hat, warten die nicht so lange!!!! Schreckliche Zustände!!
 

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