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Beule im Auto, Täter haftbar ja oder nein?

J

JackDaniel

Gast
Vor ein paar Tagen entdeckte ich eine Beule an rechten Kotflügel meines PKW. Ich konnte mir nicht erklären woher sie kommt, denn als ich den Wagen zuvor geputzt hatte war sie mir nicht aufgefallen.

Später am Abend klingelte es an meiner Tür. Ein Nachbar gestand mir, dass er am frühen Morgen beim Ausparken mit seiner Anhängerkupplung eine Beule in meinen Wagen gefahren hat.

Er bat mich einen Kostenvoranschlag einzuholen um den Schaden zu begleichen.

Der ausgestellte Kostenvoranschlag beläuft sich auf etwa 720€!

Nachdem ich ihm dies mitgeteilt habe möchte er nun seine Rechtsschutzversicherung hinzuziehen und für den Schaden nicht mehr aufkommen.

Zu der Unfallsituation:

Die Strasse ist etwa 4-6m breit und ich habe mein Auto auf der rechten Strassenseite geparkt (leider versehentlich "auf der gegenüberliegenden Seite" der Ausfahrt des Nachbarns). Seine Ausfahrt (in der er geparkt hat) befindet sich auf der linken Strassenseite.

A) Ist es nun für meinen Nachbarn möglich ggf. vor Gericht Recht zu bekommen, da es ihm "angeblich" unmöglich gewesen ist seine Ausfahrt zu verlassen, ohne dabei mein Auto zu beschädigen?

B) Oder zählt in diesem Fall nur der Tatbestand, dass er definitiv eine Beule in mein Auto gefahren hat, egal ob ich versehentlich auf der gegenüberliegenden Seite seiner Ausfahrt geparkt habe oder nicht?

C) Wäre er im Recht gewesen wenn er einen Abschleppwagen auf meine Kosten bestellt hätte um mit seinem PKW sicher ausparken zu können?

D) Muss er nun trotz des Umstandes für den Schaden haften oder bin ich in diesem Fall selber Schuld und muss den Schaden selber tragen?

Bitte um Hilfe ...
 
S

Störenfried

Gast
Die Strasse ist etwa 4-6m breit und ich habe mein Auto auf der rechten Strassenseite geparkt (leider versehentlich "auf der gegenüberliegenden Seite" der Ausfahrt des Nachbarns). Seine Ausfahrt (in der er geparkt hat) befindet sich auf der linken Strassenseite.

A) Ist es nun für meinen Nachbarn möglich ggf. vor Gericht Recht zu bekommen, da es ihm "angeblich" unmöglich gewesen ist seine Ausfahrt zu verlassen, ohne dabei mein Auto zu beschädigen?

B) Oder zählt in diesem Fall nur der Tatbestand, dass er definitiv eine Beule in mein Auto gefahren hat, egal ob ich versehentlich auf der gegenüberliegenden Seite seiner Ausfahrt geparkt habe oder nicht?

C) Wäre er im Recht gewesen wenn er einen Abschleppwagen auf meine Kosten bestellt hätte um mit seinem PKW sicher ausparken zu können?

D) Muss er nun trotz des Umstandes für den Schaden haften oder bin ich in diesem Fall selber Schuld und muss den Schaden selber tragen?

Zu A: Nein! Er hätte Dich ja ansprechen können, damit der Wagen entfernt wird. Fraglich ist, hat der Wagen tatsächlich ordnungswidrig gestanden. Wie breit ist die Straße tatsächlich? Die 2 meter Differenz in Deiner Angabe sind schon erheblich und entscheidend, ob ordnungswidrig gestanden oder nicht.

Zu B: Das zählt. Er hat Dich geschädigt.

Zu C: Nein. Er hätte höchstens die Polizei rufen können.

Zu D: Er haftet. Schicke den Kostenvoranschlag einfach an seine Kfz.-Versicherung.
 

JaneDoe

Aktives Mitglied
Hallo,

wenn ein Autofahrer es nicht schafft, aus seiner Ausfahrt in eine 4 m breite Straße auszuparken, ohne ein gegenüberstehendes Fahrzeit zu demolieren...zeugt von überragender Fahrtechnik.:rolleyes:
Hoffentlich fährt der nur auf Dörfern und nicht in Großstädten :eek:

Was heißt, Du hättest versehentlich auf der falschen Seite geparkt? Besteht da ein Halteverbot?
Falls ja, könnte Dir eine Mitschuld angelastet werden.
Allerdings hat sich Dein Nachbar der Fahrerflucht Schuldig gemacht.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
Das gibt nette 7 Punkte in Flensburg

Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden)
Und das bringt immerhin noch 4 Flensburgpünktchen.

Und teils saftige Geldstrafen (die die Reparaturkosten übersteigen kann), und möglicherer Führerscheinentzu.

Vll. solltest Du Deinen Nachbar darüber informieren, daß Du die Möglichkeit hast, ihn anzuzeigen, wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist.

Das noch zur Info:

Mindestwartezeit: 30 Minuten
Die Mindestwartezeit nach einem Unfall, bei dem der Geschädigte nicht unmittelbar vor Ort ist, beträgt laut ADAC-Jurist Dr. Markus Schäpe, 15 Minuten, je nach der Höhe des Fremdschadens. Als Unfall gilt nach der Rechtsprechung jeder Schaden, bei dem die geschätzten Reparaturkosten mehr als 20 Euro betragen. Während also ein verbeultes Nummernschild als Lappalie gilt, sind Kratzer oder Dellen in Lack oder Stoßstange keineswegs belanglose Schäden.

Nach Ablauf: Polizei informieren
Hat der Unfallverursacher während der viertelstündigen Wartezeit nicht die Gelegenheit, dem Geschädigten seine Personalien zu geben, muss er unverzüglich die Polizei informieren. „Es reicht keinesfalls aus, einfach eine Visitenkarte hinter den Scheibenwischer zu klemmen“, so der Jurist.
 
D

Deichgräfin

Gast
Es ist im Zweifelsfall immer ratsam, die eigene Autohaftpflichtversicherung zu benachrichtigen. Dies sollte in jedem Fall dann geschehen, wenn man sich mit dem Unfallgegner nicht sofort über eine Regulierung einigen kann.
Dabei sollte eine Frist von einer Woche nicht überschritten werden.
 
L

Linus

Gast
Der ist aber ein lustiger Zeitgenosse :confused:

Wie bereits berichtet, darf er keinen Schaden verusachen, nur weil Du Dich evtl. verkehrswidrig verhälst.

Vor allen Dingen würde ich so schnell wie Möglich ein paar Bilder machen. Von der Delle und der Anhängerkupplung. Sind evtl. Lackspuhren erkennbar?

Fordere Ihn nochmals - freundlich - auf, daß er den Schaden zu tragen hat.
Ansonsten würde ich zur Polizei gehen und den Schaden anzeigen.

Bist Du ADAC Mitglied?
Dort bekommst Du eine Rechtsberatung, je nach Mitgliedschaft.
Melde Dich bei Deiner versicherung, die geben Dir auch Auskunft.
 

Leichi

Aktives Mitglied
750 euronen für ne kleine beule ist aber heftig Oo. wenn das wirklich so teuer ist muss er das aber zahlen. fahrerflucht isses soweit ich weiss erst nach na gewissen anzahl an stunden ohne das man sich bei der polizei oder geschädigten gemeldet hat. jedenfalls wenn man sich stellt und nicht vorher abgegriffen wird.
 

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