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Besondere Lernleistung Niedersachsen

G

Gast

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Hallo zusammen,

ich mache es mal kurz. Meine 5 P-Fächern sind aus den Bereichen C, C, C, A, B. Ist es mir möglich, eine besondere Lernleistung zu machen, die inhaltlich dem Bereich C zuzuordnen wäre?

Meine Schule sagt nein, da die BeLL ja praktisch das P4 ersetzt, und die ABC-Regel damit verletzt wäre.

Allerdings habe ich mir die Verordnungen dazu durchgelesen (z.B. AVO-GOFAK) und konnte nirgendswo finden, dass die BeLL das P4 wirklich ersetzt. Also meiner Ansicht nach bleibt das P4 bestehen und die Abiturwertung ist nur anders, schließlich belege ich das P4 ja auch vier Halbjahre lang.

Vielen Dank im voraus!
 
G

Gast

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Hallo,
leider hat deine Schule Recht. Ich habe gestern mit dem Kultusministerium telefoniert, weil meine Tochter eine ähnliche Auskunft von ihrer Schule bekam. Du könntest deine BeLL nur einbringen, wenn du ein weiteres P-Fach aus dem A-Feld hättest, was bei dir aber nicht der Fall ist. Diese Rechtslage ergibt sich aus der Tatsache, dass du nicht nur Fächer aus den 3 Feldern einbringen musst, sondern auch mind. 1 Prüfung in jedem Feld (also auch A) brauchst!
Ich hoffe, ich konnte dir helfen, auch wenn dich diese Auskunft sicher nicht fröhlich stimmt.
 

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