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Gast
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Hallo,
ich arbeite momentan im Öffentlichen Dienst in der Probezeit und möchte mich gerne von dem Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung lösen, weil ich eine bessere Alternative gefunden habe.
In der Probezeit soll man laut Vertrag binnen zwei Wochen Frist zum Monatsende kündigen können.
Bedeutet dies für meinen Fall, dass sofern ich am Montag den 22.September die Kündigung einreiche gilt, dass ich das Arbeitsverhältnis erst zum 31.Oktober lösen kann.
Ich würde eben so rechnen: Zwei Wochen Frist zum Monatsende kann am 22.September bis zum 30.September nicht mehr eingehalten werden.
Deswegen dann der nächstmögliche Termin zum 21.Oktober.
Ich hoffe, dass fällt jetzt hier nicht unter Rechtsberatung. Frage mich, ob jemand schon einmal eigene Erfahrung bei einer Kündigung in der Probezeit gemacht hat.
Vielen Dank!
ich arbeite momentan im Öffentlichen Dienst in der Probezeit und möchte mich gerne von dem Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung lösen, weil ich eine bessere Alternative gefunden habe.
In der Probezeit soll man laut Vertrag binnen zwei Wochen Frist zum Monatsende kündigen können.
Bedeutet dies für meinen Fall, dass sofern ich am Montag den 22.September die Kündigung einreiche gilt, dass ich das Arbeitsverhältnis erst zum 31.Oktober lösen kann.
Ich würde eben so rechnen: Zwei Wochen Frist zum Monatsende kann am 22.September bis zum 30.September nicht mehr eingehalten werden.
Deswegen dann der nächstmögliche Termin zum 21.Oktober.
Ich hoffe, dass fällt jetzt hier nicht unter Rechtsberatung. Frage mich, ob jemand schon einmal eigene Erfahrung bei einer Kündigung in der Probezeit gemacht hat.
Vielen Dank!