Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Beratungsgespräch bei der AOK?

Hallo,

ich hab von der AOK eine Einladung zu einem perönlichen Beratungsgespräch bekommen, warscheinlich weil ich seit 19.02. krankgeschrieben bin.
Für mich steht ein besonderer Service bereit und werde während meiner Arbeitsunfähigkeit persönlich und umfassaned von einem Fachberater betreut, steht in dem Brief.

Jetzt is meine Frage
Ist es sinnvoll dort hinzugehen oder wird dort eh nur über sinnloses Zeug geredet?

greez
 
N

Nuffelchen

Gast
Also ich kenne nur die "Einladung" vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, die sich nach längerer Krankschreibung ein Bild von deinem Gesundheitszustand machen wollen.

Wenn man zu diesen Einladungen nicht erschien nach mehrmaliger Aufforderung, dann strich die Krankenkasse das Krankengeld.....schickte man ein Attest, daß man sich dort nicht einfinden da es der Gesundheitszustand nicht zu läßt, kamen die Herrschaften ins Haus. Stand früher auch immer gleich kleingedruckt unter der Einbestellung.

LG
 

Graf AOKcula

Mitglied
Vorweg, ich arbeite nicht bei der AOK.

Es ist so, das du eben seit Langem krank geschreiben bist, und geschaut werden soll, ob und wie man diesen Zustand verkürzen kann, so das du schnell wieder Arbeitsfähig wirst. (Immerhin ist die Kasse ja auch daran interessiert, Geld zu sparen)

Zum einen wird man von dir vielleicht verlangen, bei deinem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation zu beantragen. Dazu wärest du verpflichtet, das fällt unter die Mitwirkungspflicht nach dem SGB I

Eine andere Möglichkeit ist, dir eine stufenweise Wiedereingliederung vorzuschlagen. Das sieht dann so aus, das du zunächst nur erst einmal für 2 Stunden, im nächsten Schritt einige Zeit später für 4 Stunden usw. arbeiten gehen kannst. Dadurch sollst du langsam wieder in deinen Arbeitsprozess eingewöhnt werden, so das du nicht gleich wieder unter voller Belastung stehst.

Zum MDK wird man eigentlich in dem Fall nur vorgeladen, wenn z.B. durch den Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen.
Hier gilt auch ganz klar die Mitwirkungspflicht.

Ich würde auf jeden Fall zu dem Termin gehen und dich beraten lassen.
 
L

lillyfeee

Gast
Guten Abend zusammen,

Ich habe heute eine Einladung zum Beratungsgespräch von der Aok bekommen. Allerdings wurde es folgendermaßen formuliert '' Gerne möchte ich mich Ihnen vorstellen und mit Ihnen abstimmen, wie Sie gemeinsam mit dem MDK während Ihrer Erkrankung unterstützen kann.''

Ist dies nur eine nette Formulierung für ''der Arzt möchte feststellen, ob Sie zurecht Krankengeld beziehen''?

Ich bin seit 01.08.09 Krankgeschrieben und hatte einen 4 wöchigen Aufenthalt in einer Psychiatrischen Klinik wegen Depressionen. Da ich mich Beruflich in meiner Probezeit befand wurde ich in den 4 wochen gekündigt.
Seither beziehe ich Krankengeld.
Seit dem 05.10 werde ich noch in der Tagensklinik Teilstationär behandelt bzw. Therapiert.

Nun hab ich die kurzfristige Einladung zu dem Gespräch bekommen.
Mir geht es immernoch nicht richtig gut und habe Angst das der Arzt der das Gutachten erstellt mich für Gesund hält.


Ich wäre Dankbar für viele Antworten.

Liebe Grüße
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Lass dich bitte auf nix ein, was dir schaden kann. Es gibt Leute, denen wurde nach solche Besuchen dann nur noch ein paar Wochen Krankengeld gezahlt, es wurde sogar der Facharzt angeschrieben, dass er nur noch bis zum XY Tag eine Krankschreibung aus schreiben darf.
Ich habe ähnliches erlebt und dagegen erfolgreich geklagt.
Ich würde notfalls den Arzt dann wechseln und mich nochmal krank schreiben lassen, bei mir war es der Orthopäde.
Aber es muss nicht soweit kommen...
Vielleicht sehen die bei dir, dass du einfach krank bist.
Was denkst du, wie krank bist du?
Kannst du wieder hergestellt werden oder bist du dauerhaft eingeschränkt fähig oder vielleicht gar nicht mehr arbeitsfähig?
Ich kenne dich ja nicht....
Ach ja, die Leute machen gerne deutlich, dass man, wenn man eh arbeitslos ist, keinen Anspruch auf Krankengeld hat....man bekämne ja eh Hartz IV....
Ist aber voll der Schwachsinn, du hast solange Anspruch, solange du krank bist..
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben