Hallo,
leider sind Finanzamt und Rentenversicherung nicht mehr erreichbar.
Ich arbeite freiberuflich als Trainerin und war deshalb bisher rentenversicherungspflichtig.
Jetzt sitze ich an der Steuererklärung und gebe zum ersten Mal Kosten an. Dies würde mir allerdings nur etwas bringen, wenn die Rentenversicherung meine Einkünfte nach Abzug der Kosten berücksichtigt, da ich dann unter 450€/Monat falle.
Berücksichtigt die Rentenversicherung die das Einkommen vor oder nach Abzug der Kosten. Im Brief steht: Wenn das Arbeitseinkommen nicht 450€/Monat übersteigt. Wenn ich nach Arbeitseinkommen google kommt: Die Definition des Arbeitseinkommens nach Abs. 1 stützt sich seit 1995 auf den Gewinn im steuerlichen Sinne. (vgl. http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/jansen-sgb-iv-15-arbeitseinkommen_idesk_PI10413_HI528137.html)
Dadurch müsste es mein Gewinn (Einkommen-Kosten) sein, oder?
Und berechnet die Rentenversicherung auch mein Einkommen das unter die Übungsleiterpauschale fällt?
Also meine konkrete Frage ist: Welche Zahl auf dem Steuerbescheid ist für die Rentenversicherung interessant?
Ich hoffe auf schnelle Hilfe, dann kann ich mir evtl auf Auflistung der Kosten sparen (da ich unter der Steuergrenze bin), oder ich kann mich auf Geld der Rentenversicherung freuen.
leider sind Finanzamt und Rentenversicherung nicht mehr erreichbar.
Ich arbeite freiberuflich als Trainerin und war deshalb bisher rentenversicherungspflichtig.
Jetzt sitze ich an der Steuererklärung und gebe zum ersten Mal Kosten an. Dies würde mir allerdings nur etwas bringen, wenn die Rentenversicherung meine Einkünfte nach Abzug der Kosten berücksichtigt, da ich dann unter 450€/Monat falle.
Berücksichtigt die Rentenversicherung die das Einkommen vor oder nach Abzug der Kosten. Im Brief steht: Wenn das Arbeitseinkommen nicht 450€/Monat übersteigt. Wenn ich nach Arbeitseinkommen google kommt: Die Definition des Arbeitseinkommens nach Abs. 1 stützt sich seit 1995 auf den Gewinn im steuerlichen Sinne. (vgl. http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/jansen-sgb-iv-15-arbeitseinkommen_idesk_PI10413_HI528137.html)
Dadurch müsste es mein Gewinn (Einkommen-Kosten) sein, oder?
Und berechnet die Rentenversicherung auch mein Einkommen das unter die Übungsleiterpauschale fällt?
Also meine konkrete Frage ist: Welche Zahl auf dem Steuerbescheid ist für die Rentenversicherung interessant?
Ich hoffe auf schnelle Hilfe, dann kann ich mir evtl auf Auflistung der Kosten sparen (da ich unter der Steuergrenze bin), oder ich kann mich auf Geld der Rentenversicherung freuen.