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Bekannter Schuldet mir Geld (ohne Vertrag), jetzt ist er privatinsolvent?

B

Besucher123

Gast
Hi,
ich habe da mal eine prinzipielle Frage, ich habe einem Bekannten (24 Jahre, Arbeitslos und Unausgebildet) vor einigen Jahren Geld geliehen (knapp 1000 Euro) dieser hatte damals nach der Insolvenz der Firma seiner Mutter (ich will mich darüber jetzt nicht auslassen, die haben irgentwelche Dinge per Telefon verhöckert, war ne kleine Firma mit 2 angestellten die sich damit was dazuverdient haben) diese weitergeführt (defacto). Als es probleme mit dem Geld gab (was es ständig tat) hat er mich gefragt ob ich ihm Geld vorschiessen kann (davor hatte ich ihm schonmal eine größere Summe geliehen die er bis auf 200 euro zurück gezahlt hatte) damit er ausstehende Zahlungen tätigen kann, das hab ich dann gemacht. Seit dem habe ich das ganze etwas schleifen lassen (die ausgemachten Rückzahlungen hat er oft nicht bezahlt) und nun, nachdem die Firma längst Pleite ist (und er knapp 15000-20000 Euro schulden hat) hat er eine eideststaatliche Erklährung abgelegt bzw. er ist in Privatinsolvenz gegangen. Und ich habe nun beschlossen mal mehr auf die Rückzahlung zu drängen und weil er mir nur Miniraten anbieten kann (ich habe ja keine Ahnugn wie das läuft jetzt wo er in dieser Privatinsolvenz ist) und es mich nervt das er ständig Kifft (und damit locker nochmal das ausgibt pro Monat was er mir auch als Rückzahlrate angeboten hat) überlege ich ob ich da nicht noch andere Möglichkeiten habe.
Dazu muss ich sagen ich bin mit ihm gut befreundet (ich kenne ihn seit der Grundschule und die Schulden haben unsere Beziehung auch nicht beschädigt [mir geht es Geldmäßig ganz gut]) deshalb wären auch radikalere Möglichkeiten kein Problem (gemeint ist sowas in der Art das ich mich an seinen Insolvenzberater wende). Nur weiß ich nicht ob ich da überhaupt was machen kann, wir haben ja damals keinen Vertrag gemacht, bzw. ob ich überhaupt mehr bekomme als die 40 Euro die er mir anbietet (wenn ich ihn Fragen würde dann würde er bei seinem Insolvenzberater mit sicherheit auch angeben das die Schuld real ist). Aber ich will natürlich nicht das mir am Ende der Insolvenzzeit auch noch die restliche Schuld gestrichen wird oder sowas. Ich meine es wundert mich sowieso was mit den restlichen Schulden passiert von leuten die mit 100000 Euro in die privatinsolvenz gehen und nach 6 Jahren schuldenfrei sind, gehen die Gläubiger dann lehr aus oder bekommen die von einer anderen Stelle die Restschuld? Ich meine angenommen ich bekomme nach 6 Jahre (als Großgläubiger) nur 20000 Euro (wenn überhaupt) von meinen 100000 zurück, für den Schuldner ist die Schuld dann ja gestrichen, aber heißt das dann auch das für den Gläubiger die Restschuld gestrichen ist und das er sie abschreiben kann?
 
M

Mo44

Gast
Hallo,

deine Fragen lassen sich durch Lesen dieses Links:

Privatinsolvenz | Verbraucherinsolvenz-Verfahren

fast alle beantworten.

Es ist schwierig, wenn man in der Privatinsolvenz ist, andere Forderungen bevorzugt zu begleichen. Das bereitet deinem Freund weitere Probleme. Denn er muss wahrheitsgemäße Angabenin der Verbraucherinsolvenz machen und hat deine Forderung offenbar "vergessen" anzugeben.

Schwierige Sache. Regelt das besser irgendwie unter Freunden, wenn ihr noch Freunde bleiben wollt. Möglicherweise kann er es bei dir ja "abarbeiten"?

LG
mo
 

paps1959

Aktives Mitglied
Wichtig wäre zu wissen, wann das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und wann der Schlußtermin anberaumt ist.

Dazu solten Sie bei www.insolvenzbekanntmachungen.de unter Detailsuche mit Bundesland, Amtsgericht und Namen suchen.
Dort finden Sie unter den Einträgen auch den zuständigen IV.

Ist noch kein Schlußtermin gewesen, sollten Sie dringend ihre Forderung einschließlich Zinsen und Gebühren beim IV anmelden.
So können Sie wenigstens an einer möglichen Verteilung aus der Masse teilnehmen.

Nach dem Schlußtermin ist eine Forderungsanmeldung so gut wie unmöglich.

Im Übrigen riskiert ihr Freund seine Restschuldbefreiung, wenn er Sie als Insolvenzgläubiger auszahlt, die andeen aber leer ausgehen.
Das ist unabhängig davon, ob Sie ihre Forderung angemeldet haben oder wie bisher nicht.

Und ja, nach Erteilung der Restschuldbefreiung(die gegen alle Forderungen wirkt, die bei Eröffnung bestanden haben) können die Gläubiger ihre Forderungen gegen den Schuldner nicht mehr durchsetzen.
Banken regeln das meist über Verlustabschreibngen und entsprechende Versicherungen.

Als Privatperson haben Sie soetwas natürlich nicht.

Es ist dem ehemaligen Schuldner aber freigestellt nach der Erteilung der Restschuldbefreiung aus "moralischen Gründen" einzelne ehemalige Gläubger doch noch zu bezahlen. Eine Verpflichtung dazu hat er jedoch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Störenfried

Gast
Wichtig wäre zu wissen, wann das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und wann der Schlußtermin anberaumt ist.

Dazu solten Sie bei www.insolvenzbekanntmachungen.de unter Detailsuche mit Bundesland, Amtsgericht und Namen suchen.
Dort finden Sie unter den Einträgen auch den zuständigen IV.
Weitere Quelle:

Link gestrichen, da manches nicht unterstützt werden sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Deichgräfin

Gast
Hallo Gast,

du hast die Rückforderung der 1000,--Euro über Jahre ,
in denen noch was zu holen gewesen wäre ,schleifen lassen.
In meinen Augen eigene Schuld, durch Nachlässigkeit.

Nun,wo es nichts mehr zu holen gibt,
willst du radikale Möglichkeiten anwenden.
Macht man das bei einem Freund, den man schon
seit der Grundschulzeit kennt ?

Dir geht es finanziell gut,
du warst bisher nicht auf das Geld angewiesen.
Nimm die 40,--Euro, so ist die Summe in zwei Jahren zurückgezahlt.

Du hast dir mit der Rückforderung viel länger Zeit gelassen.;)

Gruß Karin
 
S

Störenfried

Gast
Hallo Gast,

du hast die Rückforderung der 1000,--Euro über Jahre ,
in denen noch was zu holen gewesen wäre ,schleifen lassen.
In meinen Augen eigene Schuld, durch Nachlässigkeit.

Gruß Karin
Interessanter, möglicherweise noch nicht beachteter Aspekt.

Vielleicht ist ja die Forderung bereits verjährt!:D

Vor diesem Hintergrund interessiert mich die Frage, wann zum letzten Mal gezahlt wurde.

Und es gibt keinen Vertrag. Wie will der Gläubiger seine Forderung beweisen?

Und sich wegen einer Forderung, die durch nichts belegt ist, sich an den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter wenden, das finde ich schon sehr mutig.
 

paps1959

Aktives Mitglied
Interessanter, möglicherweise noch nicht beachteter Aspekt.


Und es gibt keinen Vertrag. Wie will der Gläubiger seine Forderung beweisen?

Und sich wegen einer Forderung, die durch nichts belegt ist, sich an den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter wenden, das finde ich schon sehr mutig.
Gerade daraus läst sich je ein insolvenzsicherer Grund zaubern, eben keine Gläubigerbevorzugung durchzuführen.
Vereinfacht:
Lehnt der TH/IV die Forderung als nicht nachgewiesen ab, wäre sie kein Insogläubiger und der Freund könnte problemlos die vermeintliche Schuld abtragen.
 
D

Deichgräfin

Gast
Gerade daraus läst sich je ein insolvenzsicherer Grund zaubern, eben keine Gläubigerbevorzugung durchzuführen.
Vereinfacht:
Lehnt der TH/IV die Forderung als nicht nachgewiesen ab, wäre sie kein Insogläubiger und der Freund könnte problemlos die vermeintliche Schuld abtragen.
Eines verstehe ich hier nicht,
wieso soll ich von der Summe, welche mir als "Selbstbehalt" bleibt
keine privaten Schulden tilgen dürfen ?

Ich persönlich würde es als Freund bei der 40 ,--Euro Regelung
belassen.
Warum sollten diesem Freund (?) weitere Probleme "hergezaubert" werden ?

Was nützt es mir, wenn ich mich freiwillig als "offizieller Gläubiger" einreihe,
um dann festzustellen, dass ich am Ende sowieso leer ausgehe.
Als Freund kenne ich die Situation meines Freundes und kann
abschätzen,ob er in den nächsten Jahren willens und in der Lage sein wird,
einen Job zu bekommen,in dem er mehr als seinen Selbstbehalt
verdienen wird,um überhaupt Schulden abtragen zu können.
 

Sisandra

Moderator
Laut § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Sollte also innerhalb der letzten drei Jahre weder Geld geflossen, noch angemahnt worden sein, dann sind die Schulden ohnehin verjährt, völlig unabhängig von einem Insolvenzverfahren.

Gruß
Sisandra
 

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