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Bei Scheidung - Was muss gezahlt werden?

Alextrasza

Neues Mitglied
Hallo,

ich schildere nun das Problem meines besten Freundes:

Er hat seit 2 Jahren eine Freundin, mit der er seit einem halben Jahr ein Kind hat. Seit ca. 2 Monaten sind sie verheiratet und nun hat er festgestellt, dass seine Frau eine falsche Schlange ist und möchte sich scheiden lassen.
Das Problem ist, dass er noch vor seiner Ehe ein Haus geerbt hat, in dem er schon seit Jahren wohnt und dass er während der Ehe verkauft hat, um seiner Familie mehr bieten zu können.
Jetzt hat er Angst, dass er bei der Scheidung, einen Anteil des Gewinns durch den Hausverkauf abdrücken muss.
Ist es wirklich so, dass er jetzt die Hälfte an seine Frau abgeben muss oder zählt der Gewinn des Hausverkaufs noch als "Gut" dass in die Ehe reingebracht wurde und somit noch dem Mann gehört?

Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann :(
 
Zuletzt bearbeitet:

Dolphin1979

Aktives Mitglied
In welchen Güterständen (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) leben die beiden?

Wenn die eine Gütertrennung vereinbart haben gibt es keinen Vermögensausgleich. Bei der Zugewinngemeinschaft findet einen Ausgleich des während der Ehe hinzugewonnenen Vermögens statt.

Wie sich was berechnet am besten beim Anwalt nachfragen.

LG.
 
G

Gast

Gast
Gütertrennung wurde nicht vereinbart.

ich hatte mir nur gedacht, da er das Haus bereits vor der Ehe hatte und es während der Ehe in Geld umgewandelt hat, dass es dann auch SEIN Geld ist.
 

Alextrasza

Neues Mitglied
Gütertrennung wurde leider nicht vereinbart.

Ich dachte, da das Haus bereits vor der Ehe ihm gehörte und es nur während der Ehe in Geld umgewandelt hat, dass es dann auch sein Geld bleibt, da er im Grunde keinen "Gewinn" gemacht hat, da es ihm bereits gehörte.

Ich muss hinzufügen, dass es sich auch um eine Kurzehe handelt. Sie sind gerade 1 1/2 Monate verheiratet, bis sie ihr wahres Gesicht gezeigt hat und nun auf sein Geld aus ist.
Auch wenn das ein anderes Thema ist, wäre dies vielleicht auch ein Grund zur Anullierung der Ehe?
 

Sisandra

Moderator
Dein Bekannter sollte einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren. Da ja die Ehe nur so kurz besteht, wird ja in der kurzen Zeit der Wert seines Hauses nicht so rasant gestiegen sein. Wie genau das aber errechnet wird, kann ihm sicher am besten ein Fachanwalt erklären.
 

Sisandra

Moderator
Genau wird dir das hier im Forum sicher niemand beantworten können. Ich denke, da die Ehe nur so kurz bestand, kann der eheliche Zugewinn ja nicht besonders hoch sein.

Er sollte wirklich einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren. Der wird ihm da sicherlich genauere Auskunft geben können.
 
G

Gast-sonnie

Gast
Der Wert des Hauses ist sogar eher gesunken.

Also bedeutet es, dass er definitiv das Geld rausrücken muss?
Nein, muss er nicht, denn das Haus gehörte zu seinem Anfangsvermögen. Du kannst es hier nachlesen:
Zugewinngemeinschaft: Das Vermögen der einzelnen Ehepartner ]b]wird nicht gemeinschaftliches Vermögen[/b], sofern dies vor oder nach der Ehe erworben wurde oder ein Ehepartner Gegenstände geschenkt oder geerbt hat. Der Zugewinn aber, den die Ehepartner während der Ehe erwirtschaften, wird jedoch bei Scheidung oder Tod eines Ehepartners ausgeglichen.
Quelle: Zugewinnausgleich
 

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