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Bei Ebay Kleinanzeigen mit Paypal Freund gezahlt und betrogen...Chancen? Ich habe seinen Ausweis

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Delahri

Gast
Hallo,
ich habe bei Ebay Kleinanzeigen von jemanden etwas gekauft und habe mit PayPal Freund und Familie gezahlt, nachdem mir der Verkäufer zur Absicherung seinen Personalausweis geschickt hatte.
Der Ausweis sah echt aus, ich habe mithilfe der Anschrift auch einen Facebook Account des Verkäufers gefunden, auf welchem die Ebay Kleinanzeigen Anzeige verlinkt war und welcher offensichtlich kein Fake Account ist (Account ist mehrere Jahre alt, Familienmitglieder sind in seiner Freundesliste).
Ich hatte viel Nachrichten mit dem Verkäufer in Whatsapp ausgetauscht, wo er auch gesagt hatte, dass er das Paket verschickt hat. Sendungsnummer habe ich nie erhalten. Jetzt am Ende hat der Verkäufer mich wegen meiner "frechen Antworten" blockiert und gemeint, dass ich eh keine Chance habe das Geld zu erhalten, weil ich mit PayPal Freunde und Familie gezahlt habe.
Ich habe nun eine Online Strafanzeige erstattet, wo ich der Sachverhalt ausführlich beschrieben habe. Mithilfe des Chatverlaufs ist es auch offensichtlich, dass es sich um einen Betrüger handelt, er hat sehr viele merkwürdige Aussagen gemacht und mich ewig hingehalten.
Hat man da eine Chance, sein Geld zurückzubekommen? Es geht hier um 400 Euro.
 

jodo

Mitglied
Hat man da eine Chance, sein Geld zurückzubekommen
Eine Chance hat man immer.

Wie lange zieht sich das schon hin? Also seit deiner Bezahlung?

Welcher Versand war vereinbart? Wolltest du Geld sparen und es war etwas günstiger ohne Sendungsverfolgung?

Wie alt ist derjenige? Du sagst bei Facebook sind Familienangehörige von ihm verlinkt/befreundet. Wenn er noch recht jung ist kannst du ja mal die Eltern anschreiben.


400 Euro an Freunde überweisen ist die eine Sache... Aber um das bisschen Gebühren zu sparen an einen Fremden - hätte man auch vorher googeln können dass das eine gängige Masche ist.

Viel Erfolg
 
Verbuche es als teures Lehrgeld. Ich bin auf diese Weise 1000€ los geworden, auch als Absicherung wurde mir einen Ausweis geschickt. Tja, dummerweise war es gefälscht und das Verfahren eingestellt.

Für die Zukunft:
- Die Gebühren zahlt normalerweise doch der Empfänger bei PayPal, oder? Stets die sichere Variante wählen, um genau in solchen Fällen das Geld problemlos zu erhalten.

- Wenn möglich alles selbst abholen und bar zahlen. Ab einer gewissen Summe kaufe ich auf Ebay oder Shopk nicht mehr. Gebe lieber mehr Euros aus und bestehle es lieber bei Händlern.

- Wenn möglich, dann lieber Videoanruf machen. So kannst du direkt sehen, ob es sich um die gleiche Person wie auf dem Perso handelt.

Alles ist leider keine Garantie, da Betrüger ihre Masche perfektionieren. Tut mir leid, dass du dich damit plagen muss.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Eine Chance, dass er wegen Betrug angeklagt hat, hast Du schon. Schildere den Sachverhalt so, dass der Vorsatz nach 263 StGB (Täuschung) schon bei Vertragsschluss deutlich wird. Im Rahmen eines Strafurteils gibt es auch einen zivilrechtlichen Titel.

Danach ist wichtig, dass man bei im Pfänden kann und er nicht z.B. Insolvent ist. Ich würde das ganze aber durchziehen, denn so kann man sich ja nicht verarschen lassen.

Hättest Du normal mit Paypal bezahlt, wäre alles sicher gewesen, warum hast Du denn bloß mit Freund&Family bezahlt? Er ist doch kein Freund?
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Verbuche es als teures Lehrgeld. Ich bin auf diese Weise 1000€ los geworden, auch als Absicherung wurde mir einen Ausweis geschickt. Tja, dummerweise war es gefälscht und das Verfahren eingestellt.
Dass diese Verfahren eingestellt werden, geht gar nicht. Das sind faule Staatsanwälte ohne eigene Motivation. Ihr müßt da massiv Druck machen und die Staatsanwälte anrufen und Eure Situation schildern. Auch solche Leute bekommen ein schlechtes Gewissen. Wenn nach 153 oder 153 a StPO eingestellt wird, habt Ihr Rechtsmittel, die dann auch nutzen. Notfalls holt Ihr Euch einen Beratungsschein für einen Anwalt.

Bei 154 StPO gibt es leider keine, dann greife ich immer zum Höhrer und nerve so lange, bis die Vwerfahren wieder aufgemacht werden.

Dranbleiben!


Und zum Ausweis schicken: Was soll denn das für eine Absicherung sein? Selbst wenn er echt wäre, kann die Person doch insolvent sein und Ihr müßtest erst mühsam einen Titel erstreiten???
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Meines Wissens geht es bei Paypal um Gebühren von rund 2,5%, also bei 400 € Kaufsumme geht es um 10 EURO.
Paypal erhebt diese Gebühren als Serviceentgelt und zur Sicherstellung des Käuferschutzes. Umgeht man diese Gebühren verzichtet man auf den Käuferschutz und hat über Paypal keine Möglichkeiten das Geld zurück zu kriegen.
Verkäufer die Käufer überreden sowas zu tun, sind per se unseriös und mit hoher Wahrscheinlichkeit Betrüger. Schließlich spart der Verkäufer so Geld und der Käufer verliert seinen Käuferschutz.

Theoretisch hast du natürlich dennoch das Recht das Geld zurück zu verlangen. In der Praxis aber ein umständliches Verfahren, insbesondere wenn der Verkäufer nachweisen kann dass du auf Käuferschutz und versicherten Versand verzichtet hast.

Ich habe selbst schon die Erfahrung gemacht auf ein ausländisches Konto überwiesen zu haben und das Geld war weg.

Man muss bei sowas wirklich dran bleiben und alle Rechtsmittel durchziehen. Macht aber kaum jemand, da der "Stundenlohn", den du brauchst um das Geld im Zweifel sogar vor Gericht zu erstreiten mehr als 400 € wert ist.
 
G

Gelöscht 116409

Gast
Wenn dir Big Tech gnädig ist sollten die IP Adressen aller Geräte mit denen er online geht verfügbar sein.
Übrigens kann es auch ein intelligenter Mensch sein, dann fälscht er so das es echt aussieht. Nur nebenbei gesagt.
Jedenfalls müsste die Polizei herausfinden können wer diese Person ist. Außer das er mit VPN und was weiß ich bei den online Diensten angemeldet war.

Anzeigen ist der einzige Weg. Mit online Sachen ist die Justiz allerdings meilenweit zurück und hat die Hausaufgaben nicht so ganz im Verbund mit dem Staat erledigt, muss man schon sagen.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Eine Chance, dass er wegen Betrug angeklagt hat, hast Du schon. Schildere den Sachverhalt so, dass der Vorsatz nach 263 StGB (Täuschung) schon bei Vertragsschluss deutlich wird. Im Rahmen eines Strafurteils gibt es auch einen zivilrechtlichen Titel.
Da bin ich unsicher:
Wenn zwar Strafanzeige aber kein Strafantrag gestellt wurde, kann die STA das Verfahren einstellen. Danach könnten Vorschaltbeschwerde und Klageerzwingungsverfahren kommen?
Kommt es zu einem Strafprozess, so müsste das Opfer einen Adhäsionsantrag stellen (§403 ff STPO), ansonsten muss ein Zivilprozess geführt werden, um einen Titel zu erwirken, oder?
Auf deutsch müsste das Opfer sich gegenüber dem Gericht äußern, dass es einen Ersatz von Schaden haben will und in welcher Höhe dieser dargelegt wird.
 
D

Delahri

Gast
Also ich glaube nicht, dass der Ausweis gefälscht war, denn wie gesagt der Verkäufer hat auch einen Facebook Account (die Person auf dem Profilbild ist definitiv die gleiche wie auf dem Ausweis). Außerdem ist auf dem Facebook Account auch die Ebay Kleinanzeigen Anzeige verlinkt.
Klar kann man jetzt sagen, dass der Facebook Account gefälscht ist, allerdings ist der Account mehrere Jahre alt und Familienmitglieder sind auf seiner Freundesliste.
 
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