Hallo Pattsrick.
Entgegen? meinen Vorrednern bin ich der Ansicht, dass Du entweder einen guten Draht zu
Deinem Arbeitgeber hast oder: nicht so einen guten Draht, und deswegen hier anfragst!
Mit gutem Draht kannst Du es dem Arbeitskollegen sagen, der es dem Chef vielleicht ...irgendwann...mitteilt.
Mit schlechtem Draht wird sich Dein AG aber auf das Gesetz beziehen, hier: §5 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Darin steht - Zitat:
Absatz (1): Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Was heisst das für Dich?
1>Du hast dem AG Deine Krankheit unverzüglich - also ohne "schuldhafte" Verzögerung (sofort) mitzuteilen.
> Dein Arbeitgeber muss nicht identisch mit Deinem "Chef" sein: Als Chef kannst Du bezeichnen, wer Dir Deine Arbeit zuteilt, aber der Arbeitgeber ist der, der Dich eingestellt hat und Deinen Vertrag unterzeichnet hat. Sowas ist typischerweise also nicht ein Vorarbeiter auf der Baustelle sondern die Personalabteilung des Konzerns.
>Die "Mitteilung" verlangt natürlich, dass Du nicht aus dem Fenster rufst:" ich bin krank" sondern dass die Mitteilung den Arbeitgeber erreicht.
2>Da Deine AU länger als 3 Kalendertage dauert ( die man an den Zahlen des Kalenders ablesen muss, also ohne Unterbrechung durch Samstage und Sonntage), muss die AU spätestens am darauf folgenden Tag dem AG vorliegen. Der Tag , um den es geht, ist der Tag, der den drei Kalendertagen folgt.
Der AG ist aber berechtigt, (von Dir) die Vorlage früher zu verlangen. Ob er das verlangt, sollte er Dich wissen lassen.
Da man nicht weiss, welchen Draht Du zu Deinem AG hast, solltest Du Dich im Zweifelsfall an den o.a. Vorschriften des Gesetzes orientieren.
Das o.a. Gesetz schreibt nichts davon, dass die Post den Brief am Montag zuzustellen hat und bei Verspätungen schuld ist. Also musst du für das Eingehen der Mitteilung selber Sorge tragen.
Eingegangen ist ein Brief dann und dort, wann/wo nach üblichen Bürozeiten mit Empfang der Mitteilung gerechnet werden muss. Also hilft es auch nicht, den Brief persönlich auf dem Werksgelände hinter einen Baum zu legen um zu sagen, dass er dort schon lag.