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Bei Chef 3 mal angerufen und auf die MB gesprochen - reicht das?

P

Pattsrick

Gast
Ich bin ab heute leider erkrankt und falle bis Dienstag aus. Ich habe meinen Chef nun 3 mal versucht anzurufen und ihm darüber zu informieren, zusätzlich auf die MB gessprochen. Reicht das aus??
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Zuletzt bearbeitet:

Q-cumber

Aktives Mitglied
Ich denke, dass mehrfaches Anrufen und auf den Anrufbeantworter sprechen in der Akutsituation ausreicht.
Ich würde an Deiner Stelle wahrscheinlich versuchen, den Chef im Laufe des Nachmittages trotzdem nochmal persönlich zu erreichen - sofern es Dein Gesundheitszustand zulässt.

Du solltest aber unbedingt eine Krankmeldung vom Hausarzt besorgen und diese bis spätestens Montag im Betrieb abgeben/abgeben lassen.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Hallo Pattsrick.

Entgegen? meinen Vorrednern bin ich der Ansicht, dass Du entweder einen guten Draht zu
Deinem Arbeitgeber hast oder: nicht so einen guten Draht, und deswegen hier anfragst!
Mit gutem Draht kannst Du es dem Arbeitskollegen sagen, der es dem Chef vielleicht ...irgendwann...mitteilt.

Mit schlechtem Draht wird sich Dein AG aber auf das Gesetz beziehen, hier: §5 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Darin steht - Zitat:

Absatz (1): Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.

Was heisst das für Dich?
1>Du hast dem AG Deine Krankheit unverzüglich - also ohne "schuldhafte" Verzögerung (sofort) mitzuteilen.
> Dein Arbeitgeber muss nicht identisch mit Deinem "Chef" sein: Als Chef kannst Du bezeichnen, wer Dir Deine Arbeit zuteilt, aber der Arbeitgeber ist der, der Dich eingestellt hat und Deinen Vertrag unterzeichnet hat. Sowas ist typischerweise also nicht ein Vorarbeiter auf der Baustelle sondern die Personalabteilung des Konzerns.
>Die "Mitteilung" verlangt natürlich, dass Du nicht aus dem Fenster rufst:" ich bin krank" sondern dass die Mitteilung den Arbeitgeber erreicht.
2>Da Deine AU länger als 3 Kalendertage dauert ( die man an den Zahlen des Kalenders ablesen muss, also ohne Unterbrechung durch Samstage und Sonntage), muss die AU spätestens am darauf folgenden Tag dem AG vorliegen. Der Tag , um den es geht, ist der Tag, der den drei Kalendertagen folgt.
Der AG ist aber berechtigt, (von Dir) die Vorlage früher zu verlangen. Ob er das verlangt, sollte er Dich wissen lassen.

Da man nicht weiss, welchen Draht Du zu Deinem AG hast, solltest Du Dich im Zweifelsfall an den o.a. Vorschriften des Gesetzes orientieren.

Das o.a. Gesetz schreibt nichts davon, dass die Post den Brief am Montag zuzustellen hat und bei Verspätungen schuld ist. Also musst du für das Eingehen der Mitteilung selber Sorge tragen.

Eingegangen ist ein Brief dann und dort, wann/wo nach üblichen Bürozeiten mit Empfang der Mitteilung gerechnet werden muss. Also hilft es auch nicht, den Brief persönlich auf dem Werksgelände hinter einen Baum zu legen um zu sagen, dass er dort schon lag.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
L

Leiter

Gast
Das kommt denke ich darauf an, was dein Chef für ein Typ ist. Mir wäre das dreimalige Anrufen sogar schon zu viel. Meinen Leuten habe ich gesagt: einmal versuchen anzurufen, wenn ich nicht dran gehe schreibt eine kurze Mail.

Wer krank ist soll im Bett liegen und sich erholen und mir nicht hinterher telefonieren.
 

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