Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Behördenwillkür - bloß nie die Feuerwehr anrufen!!!!

halowo

Mitglied
Im Januar erkannte ich in der Dunkelheit bei 70 km/h einen quer über die Landstraße liegenden Baum leider erst etwas spät was zu einem leichten Aufprall führte. Meine Versicherung übernahm bis auf die SB den Schaden am Fahrzeug. Natürlich informierte ich - obwohl ich mein Fahrzeug samt vollbeladenem Hänger (Grund für den längeren Bremsweg) selbst von der Fahrbahn wegbewegen konnte - die Feuerwehr weil der Baum ja für nachfolgende Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen eine Gefahr darstellte. Ich schilderte den Sachverhalt und man schickte 8 Mann und 3 Löschfahrzeuge!!! Rund 5 Minuten dauerte die Entfernung des ca. 25 cm starken Baumes (einer schnitt mit der Motorsäge der andere zog die Stücke auf die Seite) eigentlich aber man verblieb doch recht lange vor Ort (weil es wohl sonst nix zu tun gab...hat mich seinerzeit nicht gestört). Jetzt bekomme ICH den kompletten Einsatz (1,5 Std.) in Rechnung gestellt, 865,40 Euro!!! Nicht nur, dass ich in der Kasko höhergestuft wurde, könnte ich jetzt noch diese Rechnung meiner Versicherung einreichen (so zumindest der "hilfreiche" Sachbearbeiter im Telefonat) und würde auch in der Haftpflicht höher gehen. Also, macht es so wie der Fahrzeughalter der vor mir an der Unfallstelle war (haben Zeugen beobachtet): wenden und wieder wegfahren nach dem Motto: nach mit die Sintflut!!!!
 

Styx.85

Aktives Mitglied
Ich würde schlichtweg und einfach mitteilen, dass ich die Rechnung nicht bezahle und mit dem Rufen der Feuerwehr die Allgemeinheit schützen wollte.
Auch noch mal deutlich betonen, dass du an dem querliegenden Baum nicht Schuld bist.

Sollten sie dennoch auf der Bezahlung beharren, würde ich damit zum Anwalt gehen.

Auch ich hätte, egal ob Unfall oder nicht, bei einem querliegenden Baum einen Notruf abgesetzt und hätte die Unfallstelle gesichert (Warnblinker, Warndreieck) bis Hilfe eintrifft.
Ich meine, dass es sogar Strafen dafür gibt, wenn man soetwas beobachtet, aber nichts unternimmt.

In jedem Fall ruhig Blut... spätestens der Anwalt wirds regeln. Der Baum war eine Gefährdung, lag wirklich da und du hattest daran nicht die geringste Schuld, wurdest sogar geschädigt.
 

halowo

Mitglied
Danke - sehe ich auch so aber scheinbar dreht die ganze Sache weil die Feuerwehr ein paar Schaufeln Bindemittel auf die durch meine kaputtgegangene Lenkung ausgetretene Lenkflüssigkeit gestreut hat. 2 Sack sind berechnet worden (gesamt 36,50 €). Die Berechnung hiervon könnte ich noch verstehen und akzeptieren aber den ganzen Einsatz???
 
G

Gelöscht 119712

Gast
Die Feuerwehrrechnung ist eigentlich ein Bescheid (auch wenn die Gemeinden gerne nur „Rechnungen“ versenden). Vermutlich haben Sie dich vor der Zusendung nicht einmal „angehört“, was sie eigentlich müssten. Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass du nicht der Verursacher warst, sondern nur Geschädigter … sollte der Widerspruch abgelehnt werden, ist immer noch Zeit für den Anwalt …
 
G

Gelöscht 119712

Gast
Danke - sehe ich auch so aber scheinbar dreht die ganze Sache weil die Feuerwehr ein paar Schaufeln Bindemittel auf die durch meine kaputtgegangene Lenkung ausgetretene Lenkflüssigkeit gestreut hat. 2 Sack sind berechnet worden (gesamt 36,50 €). Die Berechnung hiervon könnte ich noch verstehen und akzeptieren aber den ganzen Einsatz???
Oha, dann Kommando zurück, da wird dir nix anderes übrig bleiben als zu bezahlen, bzw. deine Versicherung einzuschalten …
 

Q-cumber

Aktives Mitglied
Hallo @halowo,

An Deiner Stelle wäre ich auch stinksauer!
Die Rechnung auf gar keinen Fall bezahlen, Widerspruch einlegen und dann beim Anwalt beraten lassen.
Und da wundert man sich aller Orten, dass Menschen in Gefahrensituationen lieber wegsehen, als Hilfe zu holen...
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Normalerweise ruft man die Polizei.
Die wiederum hätte dann die Feuerwehr gerufen o.ä; und damit wäre es anders verrechnet worden.
Letztlich hast du dich eigens zum Auftraggeber dieses Einsatzes gemacht.
Da es schon im Januar geschah, ist ein Widerspruch abgelehnt und begründet worden?
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
L Bekommt man sein Geld zurück wenn man nie ne Bestätigung bekommt? Finanzen 33

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben