Traumbiker
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Hallo! Für einen Freund stelle ich mal diese Anfrage ins Forum! Er ist 70% Schwerbehindert und fährt ganzjährig einen Motorroller (125) ! Bis 2012 bekam er für den Arbeitsweg 60 Cent pro Kilometer ! Ab 2013 nicht mehr, konnte aber auf Grund einer Krankheit keinen Einspruch machen , da die Frist verfiel! Im Bescheid von 2014 wurde nur die einfache Pauschale gezahlt. Auf Nachfrage beim Finanzamt, bekam er die Antwort, dass es für Motorräder und Roller keine Behindertenpauschale als Wegestrecke mehr gibt :wein: , weil sich die Gesetzeslage geändert hatte (Kostensparung ). Stimmt dies ? Nach einem Einspruch wurde ihn Nachträglich , als Einzelfall, 40 Cent pro Kilometer angerechnet !Lohnt sich den Einspruch aufrecht zu halten ?? Gruß Traumbiker im Auftrag von Mike