Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Behindertenpauschale

Traumbiker

Mitglied
Hallo! Für einen Freund stelle ich mal diese Anfrage ins Forum! Er ist 70% Schwerbehindert und fährt ganzjährig einen Motorroller (125) ! Bis 2012 bekam er für den Arbeitsweg 60 Cent pro Kilometer ! Ab 2013 nicht mehr, konnte aber auf Grund einer Krankheit keinen Einspruch machen , da die Frist verfiel! Im Bescheid von 2014 wurde nur die einfache Pauschale gezahlt. Auf Nachfrage beim Finanzamt, bekam er die Antwort, dass es für Motorräder und Roller keine Behindertenpauschale als Wegestrecke mehr gibt :wein: , weil sich die Gesetzeslage geändert hatte (Kostensparung ). Stimmt dies ? Nach einem Einspruch wurde ihn Nachträglich , als Einzelfall, 40 Cent pro Kilometer angerechnet !Lohnt sich den Einspruch aufrecht zu halten ?? Gruß Traumbiker im Auftrag von Mike
 

Nastra

Mitglied
Da soll er sich lieber bei einem guten Rechtsanwalt, mal erkundigen der sich damit auskennt. Gesetzeslagen können oft sehr schwierig sein, u haben gerne paar komische Lücken.
Soll sich lieber bei einem richtigen Anwalt der sich mit Verkehrsrecht auskennt erkundigen u der wird dann genau sagen ob geht oder nicht.
 

Traumbiker

Mitglied
Da soll er sich lieber bei einem guten Rechtsanwalt, mal erkundigen der sich damit auskennt. Gesetzeslagen können oft sehr schwierig sein, u haben gerne paar komische Lücken.
Soll sich lieber bei einem richtigen Anwalt der sich mit Verkehrsrecht auskennt erkundigen u der wird dann genau sagen ob geht oder nicht.
Danke, geht aber um Steuerrecht, nicht um eine Verkehrsangelegenheit :rolleyes:
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben