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Behandlung einer Schmerzerkrankung "erzwingen"

HalliGalliSuperstar

Aktives Mitglied
Was würde passieren, wenn ich mich auf eine Brücke stelle, eine Suizid-Hotline anrufe und sage, dass ich springe, wenn mir niemand einen OP-Termin zusichert? Dann wäre man vermutlich rechtlich dazu verpflichtet, mich für ein paar Tage in eine geschlossene Psychiatrie einzuweisen, oder? (...) aber für immer da behalten könnten sie mich ja auch nicht…
Da wäre ich mir mal nicht so sicher. Man wird das natürlich nicht so planen, sondern man wird sagen, im Moment ist es nötig, und in ein, zwei Jahren denkst du vielleicht schon anders. Und wenn du in ein, zwei Jahren immer noch mit Suizid drohst, behält man dich eben länger da.

Meiner Meinung nach gehörst du nicht auf eine Brücke, sondern in eine Talkshow, vor eine Ethikkommission und in die Kanzlei einer engagierten Rechtsanwältin (die idealerweise ähnliche Probleme von sich selber kennen würde). Wenn das alles so stimmt, wie du es schilderst, dann hast du gute Chancen, nicht nur uns, sondern auch andere Menschen zu überzeugen. Öffentlichkeit erzeugen, für deine Rechte kämpfen. Anderer Weg: Ausland. Thailand? Eine Gebärmutterentfernung kann doch nicht soo teuer sein!? Dritter Weg: In Deutschland so lange Ärzte aufsuchen, bis du einen findest, ders macht.

Wie haben die bisherigen Ärzte denn begründet, es nicht zu machen? Bist du dazu gekommen, deine Beweggründe so ausführlich zu schildern wie uns hier? Wenn nicht, vielleicht schriftlich übergeben.

Waren Ärztinnen darunter? Triffst du bei Frauen eher auf mehr oder auf weniger Verständnis?
 

Rose

Urgestein
Danke für dein Verständnis! Ich bin aktuell dabei, auf ein psychiatrisches Gutachten hinzuwirken. Leider ist auch das sehr zeitaufwendig und garantiert keinen Erfolg. Mir wurde auch schon von Ärzten gesagt, dass sie die OP auch mit einer unterschriebenen OP-Einverständniserklärung und einem psychiatrischen Gutachten über die Notwendigkeit der OP und meine Fähigkeit, als mündige Erwachsene Entscheidungen zu treffen, nicht durchführen würden. Die Rechtgrundlage ist in diesem Fall kein Hinderungsgrund: Sterilisationen dürfen bei volljährigen Menschen vorgenommen werden, solange diese entscheidungsfähig sind, d.h. die OP an sich und ihre Tragweite und Folgen verstehen können.
Das wäre ein Fall für einen Anwalt und die Öffentlichkeit.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Der Arzt kann nur das machen, was er bei der Kassenärztlichen Vereinigung KV abrechnen kann. Alles andere muss der Patient selbst bezahlen. Das sind dann aber oft Dinge die berufsrechtlich nicht möglich sind. Da verliert der Arzt seine Zulassung. Das überwacht die zuständige Ärztekammer. Grob gesagt ist das Meiste was nicht abgerechnet werden kann "illegal" oder der Arzt haftet mit seinem Privatvermögen für das Ergebnis.
 
G

grauerKater

Gast
Ich würde mir den Ärztemarathon, der Dir in D noch bevorstehen wird, nicht antun, und würde die OP im Ausland machen lassen. Als ich vor 15 Jahren nach einer Sterilisation fragte, habe ich dasselbe zu hören bekommen wie Du. Bei Dir ist es ja noch einmal eine andere Geschichte, denn Du hast unerträgliche Schmerzen, diese dauerhaft. Und Du bist mit den Konsequenzen im Reinen...von daher würde ich tatsächlich das Ausland wählen.
Aber nicht Thailand, sondern die Türkei. Es gibt zwei KHs dort, in die ich gehen würde: einmal das Medical Park in Istanbul oder das Medical Park in Antalya. Das in Antalya ist kleiner und überschaubarer und wäre meine erste Wahl. Ausgestattet sind die bis über die Ohrenspitzen. Also von daher bräuchtest Du keine Angst haben, die sind da moderner als so manches KKH hier in Deutschland.
Es gibt mit der Türkei ein Abkommen bezüglich Übernahme Arzt-/Krankenhauskosten. Das ist zwar von KK zu KK unterschiedlich und umfasst auch nicht alle Kosten wie hier in D, aber doch einen guten Teil (wenn die OP nicht kosmetisch etc. ist). Es kann also gut sein, daß Dir ein Teil Deiner Kosten erstattet wird. Musst Du aber vorher mit Deiner KK abklären.
Da eine Gebärmutterentfernung in der Regel minimalinvasiv durchgeführt wird, dürfte es sich nur um ein paar Tage handeln, die Du da stationär liegst...es wäre also überschaubar.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Die TE möchte eine Grundsatzdiskussion führen. Im Eingangspost Spricht sie von der "schlimmsten Woche im Monat", In einem weiteren Text ist dann davon die Rede dass sie die Pille nimmt die jegliche Menstruation unterbindet. Kann das sein?? Weiterhin hat sie Freunde und Bekannte, die ungute Erfahrungen mit 3 Monatsspritzen und operativen Verfahren haben (war Ultraschall glaub ich) Wie viele Bekannte hat man die als Diagnose Adenomyose haben?
 

Daoga

Urgestein
Es geht wohl um den "Grundsatz", wie man die Beschwerden dauerhaft und sicher für immer beseitigen kann, und das ist nur die Total-OP. Alles andere wirft nur Ärzten und Pharmaindustrie über Jahre hinweg, bis zum 40. Lebensjahr wenn die Entfernung endlich "großzügig" erlaubt wird, jede Menge Geld in den Rachen, für Schmerzmittel und Pille und was noch, und beschränkt die TE trotzdem massiv in ihrer Lebensführung. Weil ja Frauen bekanntlich soooo wankelmütig sind und zwei Jahre nach der OP ihren "Mr. Right" finden könnten und sich dann ein Rudel Kinder wünschen könnten oder so, und dann würde der arme Arzt verklagt, der die OP durchgeführt hat ....
der einzige Ausweg scheint in der Tat der zu sein, ins Ausland zu gehen, wo man nicht so pingelig mit dieser Sorte OP ist. Wo aber die Standards hoch genug sind, damit die OP auch medizinisch sicher ist.
Ob da die Türkei aktuell sicher wäre, keine Ahnung. Die TE sollte sich aber sicherheitshalber darauf vorbereiten, alle anfallenden Kosten ggf. selbst zahlen zu müssen, wenn ihre KV hinterher Ärger macht.
Bei dem Gewinn an Lebensqualität allerdings, wenn die OP komplikationslos verläuft, wäre selbst das ein gutes Geschäft.
 

Marythereal

Mitglied
Du schreibst, es wurde die Verdachtsdiagnose Adenomyose gestellt. Wenn es tatsächlich ein Verdacht ist, keine Gewissheit, wird niemand diese Operation mit der Folge einer Unfruchtbarkeit durchführen. Die Diagnose muss bestätigt werden. Das wäre der Ausgangspunkt.
Deine Einlassungen sind insgesamt widersprüchlich. Wie kannst du mit 15 Jahren dich gegen Kinder auf Grund von Erbkrankheiten in der Familie entscheiden? Das ist unglaubwürdig. Aber falls es doch so ist; Die relevante Diagnose wurde erst vor 1 Jahr, mit 24 gestellt. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es ist also Zufall, dass du ohnehin keine Kinder willst.

Natürlich gibt es rechtliche Grundlagen für Heilbehandlungen der gesetzlichen Krankenkassen. Das ist glaub ich das SGB V. Daraus leitet sich ab was der Arzt darf und was nicht. Darum kann ich bei einem gebrochenen Arm auch nicht verlangen, dass der abgeschnitten wird weil ich den sowieso nicht brauche. Also zur Klarstellung; So etwa ist nicht verboten. Aber ein Arzt/ein Krankenhaus darf das nicht durchführen. Das ist eben keine anerkannte Heilbehandlung.

Vom Gefühl her denke ich, du bekommst das was du willst am ehesten im Ausland. Wo die Gesetzeslage eine andere ist. Dann musst du es aber ganz oder teilweise selbst bezahlen. Wird nicht gehen, da sehr, sehr teuer. Wie gesagt, zuerst Mal muss die Diagnose gesichert sein, da würde ich ansetzen.
Sie ist so weit gesichert, wie es möglich ist. "Adenomyose" bleibt formal immer eine Verdachtsdiagnose, bis man die Gebärmutter herausoperiert, aufschneidet und eine oder mehrere Biopsien unter dem Mikroskop untersucht. In meinem Fall deuten alle Zeichen, die man sichern kann, ohne die Gebärmutter herauszunehmen, auf Adenomyose hin.
Was ist unglaubwürdig daran, dass man sich 15 gegen leibliche Kinder aufgrund von genetischer Vorbelastung entscheidet? Auch 15-Jährige haben schon einen Verstand und ein Moralempfinden... Dass diese Entscheidung mit der Adenomyose nichts zu tun hat, ist richtig; es ist, wie du sagst, Zufall, dass ich auch keine Kinder will. Trotzdem spricht meine Gewissheit, dass ich ohnehin nie eigene Kinder bekommen werde, dafür, etwas schneller als bei anderen Frauen eine Hysterektomie als Behandlungsoption ins Auge zu fassen. Deshalb hatte ich es erwähnt.
Mit den rechtlichen Grundlagen habe ich mich schon etwas länger befasst; eine Hysterektomie ist bei Adenomyose im Rahmen des Erlaubten, sofern die Patientin entscheidungsfähig ist (also z.B. nicht geistig beeinträchtigt) und in einem Gespräch mit dem behandelnden Arzt den Eindruck vermittelt, dass sie sich der Folgen der OP bewusst ist. Weder ein Mindestalter, noch ein psychiatrisches Gutachten werden verlangt, es muss auch nicht die letzte Option sein.
Der Tipp, ins Ausland zu gehen, ist gut, danke! Ich werde vielleicht darauf zurückgreifen, wenn ich hier in Deutschland nicht weiterkomme.

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Marythereal

Mitglied
Auf die Brücke stellen und drohen das du springt ist nutzlos. Da kommst du 2-3 Tage in die geschlossene Psychiatrie. Dann schicken die dich wieder nach Hause. Das kannst du 3, 4 Mal so machen, bis überhaupt niemand mehr kommt. Die notieren sich *will sich nicht umbringen, erpresst die Krankenversicherung". Diesen Bericht schicken die dann an deinen Hausarzt und so weiter. Mit sowas schadest du dir selbst.
Hm, okay, trotzdem danke für deine Antwort. Aber dürfen sie mich denn rechtlich gesehen auch dann aus der Psychiatrie nach Hause schicken, wenn ich bei der Entlassung sage, dass ich als erstes, sobald ich draußen bin, mich umbringen werde, außer ich bekomme einen OP-Termin? Mir ist schon klar, dass das kein guter Plan ist und ich werde ihn wohl auch nicht umsetzen. Trotzdem frage ich mich, wie da die rechtliche Lage ist. Ob Patienten, die immer noch akut Suizid androhen, überhaupt gehen gelassen werden dürfen.
 

Daoga

Urgestein
Die Psychiatrie füllt Dich allenfalls mit irgendwelchen psychoaktiven Drogen ab, aber die bekämpfen auch nicht Deine Schmerzen oder sorgen für bessere OP-Chancen. Nö, laß das mal. Spar lieber Dein Geld, so gut es geht, und erkundige Dich wegen einer OP im Ausland. Eine vergleichbare OP in Deutschland mit 10 Tage KH hat einen Kostenpunkt von ungefähr 10 T aufwärts, und Du weißt nicht ob Deine KV so eine in Deutschland "illegale" OP übernehmen würde. Oder wieviel das in der Türkei oder anderswo kosten wird, ob mehr oder weniger. Die Aufenthaltskosten, wenn Du nicht sofort nach Deutschland zurückkehren kannst oder willst, mußt Du auch mitrechnen. Rein technisch gesehen, ist eine Gebärmutterentfernung auch nicht sehr viel aufwendiger als eine Blinddarm-OP. Aber Komplikationen kann es selbst bei den einfachsten Operationen geben.
 

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