Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Baldiger Student zum Unterhalt verpflichtet

G

Gast

Gast
Hallo

Meine jetzige Exfreundin ist schwanger. Sie wir im Verlauf des Januars mit ihrem Sohn aus vorheriger Ehe aus der Wohnung ausziehen. Ich werde ein paar Monate später ebenso aus der Wohnung raus, da ich für eine Zeitarbeitsfirma tätig bin. Ich verdiene Netto etwas über 1000 Euro. Die Mietkosten für die Wohnung belaufen sich auf über 600 Euro. Mit dem Geld das ich noch zum Leben benötige bleibt am Ende kaum noch Geld. Ich habe vor im Herbst nächsten Jahres zu studieren und werde wieder bei meinen Eltern wohnen.
Meine Exfreundin hat mir bereits mitgeteilt das ich zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet bin. Da ich jedoch sehr bald kein eigenes Einkommen mehr habe und bei meinen Eltern wohne werde ich keine Geldsumme für den Unterhalt aufbringen können. In einem halben Jahr wird das Kind auf die Welt kommen und ich möchte auf keinen Fall gerichtlich zur Zahlung für den Kindesunterhalt aufkommen. Ich war mit meiner Exfreundin nicht liiert wir lebten lediglich im selben Haushalt.
Welche Rechtsgrundlagen liegen hier nun vor und welche Möglichkeiten bestehen nun für mich im Bezug auf den Unterhalt?
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Wenn Du der Vater des Kindes bist, dann ist es Deine Pflicht, Dich zumindest um das Kind zu kümmern, finanziell und auch sozial. Hat Dir noch niemand etwas von Verantwortung erzählt oder magst Du das Wort nicht?
 

N-8-Wacht

Neues Mitglied
Schäm Dich! Auch wenn Du mit Deiner Ex nicht liiert warst, wird trotzdem bald - DEIN Kind geboren werden. Entschuldige, aber ich bin Fassungslos über Deine Frage hier! DU bist der Vater DEINES Kindes und DU bist somit Verantwortlich für DEIN Kind!! Man, geht´s noch?????
 

MessieGirl

Mitglied
Du nennst sie doch deine Ex-Freundin, also klar wart ihr "liiert". Mal ab davon, dass das ja sowieso gar nicht notwendig wäre um für Dein eigenes Kind Verantwortung übernehmen zu müssen. Das müsstest Du auch, wenn Du nur ein einziges mal mit der Frau geschlafen hättest.

Die Sache mit dem Studium... Ganz ehrlich, Du kannst dann mit Deiner Verantwortung als Vater einfach nicht jetzt ein Studium beginnen. Das Kind geht vor und Du musst genauso Verantwortung tragen wie die Mutter. Kein bisschen weniger. Oder informiere Dich ( z.B. beim Studentenwerk) welche Förderungsmöglichkeiten und finanzielle Hilfen es für studierende Elternteile gibt.
 

Bierdeckel111

Aktives Mitglied
Klar sollte man für sein eigenes Kind wenigstens Unterhalt zahlen aber wenn der TE kein Geld hat wo soll er es dann hernehmen? Selbst wenn er die Zeitarbeitsstelle behalten würde, bis 1,1k oder so ist die Pfändungsgrenze. Alles was darunter liegt MUSS dem TE zustehen wobei man sagen muss mit 1,1k netto kommt man selbst als Single heutzutage nur schwer über die runden. Wenn deine Ex mehr Geld hat dann muss auch sie für das Kind aufkommen. Außerdem gäbe es noch die Großeltern vom TE und von seiner Ex die aushelfen könnten. Desweiteren würde ich nach der Geburt einen Vaterschaftstest machen lieber TE. Wer weiß ob das Kind überhaupt deines ist und du dir nicht umsonst Sorgen machst.
 

MamaSanne

Neues Mitglied
Unterhalt hat in erster Linie nichts damit zu tun, ob ihr verheiratet wart oder nicht. Selbst durch einen Folgenschweren Onenightstand können Unterhaltskosten entstehen. Fakt ist dem Kind, sollte es seines sein steht Unterhalt zu. Sollte der Vater aktuell nicht Leistungsfähig sein, heißt es nicht das er nie nicht bezahlen muss. Die Mutter des Kindes kann Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Das Jugendamt holt sich das Geld beim Kindsvater wieder. Ich möchte dann noch anmerken das Verwandte 1.Grades Unterhalt leisten müssen. Wenn die Eltern des Unterhaltspflichtigen vermögend sein sollten, kann es sein das diese auch für den Unterhalt des Enkels zur Kasse gebeten werden. der Momentane Selbstbehalt liegt bei 1050 1080 € da bin ich mir nicht so sicher gerade. Ach so zu erwähnen gibt es noch das Kindesunterhalt auch angepasst werden kann Runter wie Rauf.
 
W

Windlicht

Gast
und ich möchte auf keinen Fall gerichtlich zur Zahlung für den Kindesunterhalt aufkommen. Ich war mit meiner Exfreundin nicht liiert wir lebten lediglich im selben Haushalt.
Welche Rechtsgrundlagen liegen hier nun vor und welche Möglichkeiten bestehen nun für mich im Bezug auf den Unterhalt?
Ich hoffe, die werdende Mutter nimmt all IHRE Möglichkeiten wahr, um adäquat für das von Euch beiden gezeugte Kind sorgen zu können.

Ob du ihr während Schwangerschaft und Geburt beistehst, muss ich wohl nicht fragen.
 
G

Gelöscht 47471

Gast
Welche Rechtsgrundlagen liegen hier nun vor und welche Möglichkeiten bestehen nun für mich im Bezug auf den Unterhalt?
Vaterschaft nicht anerkennen, es sei denn Du bist zu 100 % sicher, dass Du der Vater bist.
Wenn Du nicht absolut sicher bist, einen Vaterschaftstest machen sobald es möglich ist.

Wenn Du der Vater bist, dann hast Du, wenn Du ein "normales" Leben führen möchtest, die Konsequenzen Deines Handelns zu tragen, also die Verantwortung für das Leben zu übernehmen das Du in die Welt gesetzt hast und zum Teil auch für die Frau, die das Kind ausgetragen hat.

Ansonsten studierst Du mal schön, damit es Dir später nicht all zu schwer fällt den Unterhalt zu leisten und damit Du Deinem Kind etwas zu bieten hast.







Studieren wenn es Dir möglich ist.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 1) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben