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Baldiger Student zum Unterhalt verpflichtet

G

Gast

Gast
Na, wenn er sich das Geld für einen Vaterschaftstest leisten kann, dann kann er auch Unterhalt zahlen. Erst mal alles abstreiten, ja auch eine tolle Möglichkeit sich zu drücken. Aber der Unterhalt für diese Zeit wird ihm nicht erlassen, das läuft nur auf und die nicht wenigen Kosten für den Vaterschaftstest kommen noch zusätzlich dazu.

Der TE hat nicht abgestritten der Vater zu sein, aber dann werden ihm schon gleich solche Möglichkeiten gezeigt um sich vor dem Unterhalt zu drücken.

Denkt iIhr auch mal an die Mutter und das Kind, die das Pech hatten an so einen verantwortungslosen Typen zu geraten?
 
G

Gelöscht 47471

Gast
Na, wenn er sich das Geld für einen Vaterschaftstest leisten kann, dann kann er auch Unterhalt zahlen. Erst mal alles abstreiten, ja auch eine tolle Möglichkeit sich zu drücken. Aber der Unterhalt für diese Zeit wird ihm nicht erlassen, das läuft nur auf und die nicht wenigen Kosten für den Vaterschaftstest kommen noch zusätzlich dazu.

Der TE hat nicht abgestritten der Vater zu sein, aber dann werden ihm schon gleich solche Möglichkeiten gezeigt um sich vor dem Unterhalt zu drücken.

Denkt iIhr auch mal an die Mutter und das Kind, die das Pech hatten an so einen verantwortungslosen Typen zu geraten?
Ein gerichtlich verwertbarer Vaterschaftstest kostet 250 - 400 € .... da er mit der Frau "nicht liiert" war, sondern die beiden lediglich in einer Wohnung zusammen gelebt haben und das Mädel schon ein Kind aus einer vorhergehenden Beziehung hat und die beiden ohnehin auseinanderziehen wollen, scheint kein besonders enges Vertrauensverhältnis mehr zu bestehen und hat vielleicht auch noch nie wirklich bestanden.

Also ist die Möglichkeit nicht all zu unwahrscheinlich, dass sich das Mädel anderweitig hat schwängern lassen ... so etwas geht ja ganz schnell und ist auch nicht weiter verwerflich - nur zahlen sollte halt der tatsächliche Vater.

Wenn er selbst der Vater ist, kann er sich ohnehin nicht aus der Verantwortung stehlen .... es sei denn er verlässt Deutschland oder lässt sich in den sozialen Sumpf fallen, so dass von ihm einfach nichts zu holen ist.
 
G

Gast

Gast
Tja, er hat aber kein Geld. Nebenbei ist es nicht gesagt, dass er als Akademiker genug verdienen wird, um den vorgestreckten Unterhalt vom JA zurückzuzahlen.
Ansonsten kann das Kind ja auch froh sein:
Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, dann muss das Kind später auch keinen Elternunterhalt zahlen, wenn der Vater im Pflegeheim liegt.
 

diabolo

Aktives Mitglied
Ganz einfach, wie bereits schon geschrieben wurde, wenn der TE kein Geld hat, dann zahlt das Jugendamt Unterhaltsvorschuss (wenn die Mutter das beantragt).
Dieses Geld fordert das Jugendamt dann vom Vater zurück. Das kann er dann zahlen, nachdem er studiert hat. Irgendwann wird er ja wohl irgendwas verdienen (wäre zumindest zu hoffen, auch für den TE selbst).

@TE
Vollkommen egal, wie du zur Mutter deines Kindes stehst, der Unterhalt ist für das Kind und steht ihm zu.
 

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