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Bafög Rückzahlung in Ordnung?

Kdn95

Mitglied
Hey Leute, ich brauch dringend Hilfe, da ich zurzeit auf jeden Cent achten muss
Ich habe bis zum 31.08. offiziell studiert und der Unterricht ging bis ende Juni
Im September hätten die Prüfungen angestanden, habe mich dementsprechend in den Semesterferien vorbereitet, gelernt etc.
Gegen mitte August allerdings musste ich mir eingestehen, dass ich das so nicht mehr weiter machen kann, da ich schon bei der ersten Prüfung schlecht abgeschnitten habe und gemerkt habe, dass mir dieses Fach nichts taugt. Auch weitere private Umständen haben mich dazu verleitet, mein Studium aufzugeben und so mit habe ich gegen ende August alles in die Wege geleitet, so dass ich zum 31.08 erfolgreich exmatrikuliert worden bin.
Bafög Amt hat mich auch danach gefragt, habe es denen explizit erklärt und dennoch wollen die eine Rückzahlung für Juli UND August.
Ist das Bafög Amt dazu berechtigt? Nur weil dort keine Vorlesungen stattgefunden haben, heißt es ja nicht, dass ich nichts getan hab bzw kein Student war, oder versteh ich das falsch?
Liebe Grüße
 

schwarz-gelb

Mitglied
Deine Situation ist mir etwas undurchsichtig bzw. einige Informationen vermisse ich.
Grundsätzlich musst du für jeden Monat, in dem du offiziell eingeschrieben warst und Bafög bezogen hast, auch einen Teil, den Darlehensteil (in der Regel 50% davon) auch wieder zurückzahlen.

Jetzt weiß ich natürlich nicht, wie lange du schon studierst. Ich nehme aus deiner Beschreibung mal an, dass du noch im ersten Semester warst.

Normalerweise ist es auch so, dass man Bafög immer erst 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit zurückzahlen muss, auch wenn man abbricht. Das sollte bei dir eigentlich dann noch ne ganz lange Zeit sein.

Was ich gerade noch beim Überfliegen im Internet gelesen habe ist, dass das Bafög-Amt tatsächlich Rückzahlungen verlangen kann, wenn die Absicht da ist, dass man nicht mehr studiert. In deinem Falle hieß es also: bis Ende Juni war der Anspruch berechtigt, weil du noch im Unterricht warst. Danach war aber quasi freie Zeit, in der du nicht nachweisen kannst, dass du dem Studium ernsthaft nachgegangen bist bis zum Studienabbruch. Eventuell hilft es, denen zu beweisen, dass du bei der ersten Prüfung noch dabei warst. Es wird da ja Anwesenheitslisten geben (oder auch Prüfungsergebnisse). Die Bringschuld für die Beweise liegt deshalb bei dir.


Vor allem beim letzten Absatz bin ich mir aber unsicher. Als Laie würde ich aber, nach allem, was ich gerade kurzfristig recherchiert habe sagen, dass der Anspruch des Bafög-Amts möglicherweise berechtigt ist. Das soll aber lieber jemand sagen, der da definitiv mehr Ahnung hat als ich (auch wenn ich selber Student war und Bafög in Anspruch genommen hab, haha. :eek: ).
 

Uri

Aktives Mitglied
Wenn ich das richtig verstehe, hast Du im AUGUST noch Bafög als Leistung überwiesen bekommen.
Also musst Du auch den Monat AUGUST zurückzahlen - nach den vereinbarten Bedingungen.
 

JeGeo

Mitglied
Du hast dich scheinbar in den Semesterferien exmatrikuliert und nicht im laufenden Semester. So kann das Bafög-Amt dir unterstellen, dass du schon Ende des letzten Semesters aufgeben wolltest. Also ist für mich die Rückforderung logisch bzw. würde ich Sie als richtig ansehen. Wärst du frech gewesen hättest du 1 Monat gewartet und hättest dich im laufenden Semester exmatrikuliert, nur warst du zu ehrlich. Und da ist das Amt manchmal echt dreist, was vor allem das Geld angeht.

Die Rückzahlung des vorher erhaltenen Betrages kannst du nach 5 Jahren bezahlen oder aber per Sonderbitte schon früher (so hab ich's gemacht & war die Sorge los).
 

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