G
Gast
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Hallo,
ich bin 22 Jahre alt, wohne noch zu Hause, muss aber zwingend dringend ausziehen, da meine Mutter ziemlich wahnsinnig ist und mich demnächst auch rauswerfen wird, da bin ich mir ziemlich sicher.
Ich bin Studentin und bekomme BAföG und habe einen Nebenjob. Soweit wäre das ja alles in Ordnung. Aber so wird es nur noch bis Januar bleiben. Denn ich möchte den Studiengang wechseln, in meinem jetzigen Studiengang bin ich gerade im dritten Semester, also muss ich mich noch in diesem Semester exmatrikulieren, um im neuen Studiengang wieder BAföG bekommen zu können, und darauf bin ich angewiesen!
Der neue Studiengang beginnt erst im Oktober nächstes Jahr, von Januar bis dahin bin ich dann logischerweise keine Studentin, bekomme von Januar bis Oktober dann auch kein BAföG - klar. In der Zeit bekomme ich dann auch kein Kindergeld mehr, das auch erst wieder ab Oktober im nächsten Jahr. Somit habe ich dann nur noch meinen Nebenjob als Einkommen.
Ich habe vor, für diese Zeit Hartz 4, also eine Aufstockung, zu beantragen. Den Nebenjob habe ich dabei aber natürlich weiterhin.
Jetzt ist es natürlich so, dass ich als "Hartz 4 Empfängerin mit Nebenjob" dann ja nicht so 'ne attraktive Mieter-Kandidatin für potentielle Vermieter bin, als als "Studentin, die BAföG und Kindergeld bekommt und dazu noch einen Nebenjob hat", so dann natürlich schon deutlich eher. Also bin ich gerade auch auf intensivster Wohnungssuche!! Bis Januar sieht das alles ja noch vorbildlich aus. Wenn ich die Wohnung dann habe und erst im Januar den Hartz 4 Antrag stelle, ... dann habe ich die Wohnung ja wie gesagt schon und der Vermieter bekommt das dann auch eigentlich gar nicht mit.
Klingt ja nach einem Plan.
Aber: Jetzt ist mir eben aufgefallen, dass ich die neue BAföG Bescheinigung für das neue Semester gerade noch gar nicht habe!! Ich musste so lange auf eine Krankengeld-Bescheinigung warten, die meine Mutter vorlegen musste, wochenlang, bis wir nochmal angerufen haben und die Frau dann meinte, dass sie sich den Namen nicht notiert hätte und es deshalb gar nicht losgeschickt hätte. -.- Also hatte ich den BAföG Folgeantrag dann am Ende ein paar Tage später abgegeben, als in dem Schreiben zur Nachlieferung der Krankengeld-Bescheinigung stand. Jetzt dauert die Bearbeitung in etwa 3 Monate. Dann bekomme ich sicher mein BAföG rückwirkend ab Oktober bis zu dem Zeitpunkt der Bescheinigungsausstellung. Aber für diese Zeit habe ich jetzt keine BAföG Bescheinigung!!
Ich muss doch aber einem potentiellen Mieter das Einkommen nachweisen können! Ich habe noch die BAföG Bescheinigung, die bis zum 09.2015 galt. Und ich habe die neue, aktuelle Studienbescheinigung. Da würde der Vermieter ja sehen, dass wieder BAföG kommen wird. Vielleicht reicht ihm das ja. Aber er wird sicher die Frage stellen, wie ich bis dahin dann die Miete zahlen will. Was soll ich dann sagen?
Mein Onkel streckt es mir vor? Das könnte klappen, aber dafür braucht er ja auch wieder einen Nachweis. Vielleicht macht der Vermieter es ja, wenn ich ihm die Miete bis Januar in bar vorbezahle. Aber das ist alles so kompliziert, da nimmt der potentielle Vermieter doch sicher lieber 'nen anderen Wohnungsinteressenten, der ganz einfach ein geregeltes Einkommen + Arbeitsvertrag direkt nachweisen kann.
Hat jemand eine Idee, wie ich die ganze Situation überzeugend darstellen kann, sodass es nicht allzu blöd klingt? Könnte das so klappen, wie ich überlegt habe?
Ich bin ganz verzweifelt.
Ach ja, vollzeit arbeiten (als ungelernte Kraft irgendwo, wohlgemerkt) kann ich ab Januar leider auch nicht! Ich muss mich für den neuen Studiengang intensivst auf einen sehr anspruchsvollen Aufnahmetest vorbereiten. Es wird also bei dem Nebenjob bleiben (+Hartz 4).
Bitte, bitte, fällt jemandem etwas ein? Ich möchte nicht obdachlos sein oder ins Obdachlosenheim ziehen. Da kann ich mich sicher nicht auf den Aufnahmetest vorbereiten.
Und der Vorschlag mit Hartz 4 dann in 'ne Sozialwohnung: Diese Sozialwohnungen bekommt man auch nicht sofort. Das dauert ewig, wenn man auf so einer Warteliste ist.
Da geht es über eine normale Wohnungssuche (also 'ne Einzimmerwohnung) schon deutlich schneller. ....... Aber da habe ich ja jetzt gerade die beschriebenen Probleme.
Fällt jemandem etwas ein??
LG
ich bin 22 Jahre alt, wohne noch zu Hause, muss aber zwingend dringend ausziehen, da meine Mutter ziemlich wahnsinnig ist und mich demnächst auch rauswerfen wird, da bin ich mir ziemlich sicher.
Ich bin Studentin und bekomme BAföG und habe einen Nebenjob. Soweit wäre das ja alles in Ordnung. Aber so wird es nur noch bis Januar bleiben. Denn ich möchte den Studiengang wechseln, in meinem jetzigen Studiengang bin ich gerade im dritten Semester, also muss ich mich noch in diesem Semester exmatrikulieren, um im neuen Studiengang wieder BAföG bekommen zu können, und darauf bin ich angewiesen!
Der neue Studiengang beginnt erst im Oktober nächstes Jahr, von Januar bis dahin bin ich dann logischerweise keine Studentin, bekomme von Januar bis Oktober dann auch kein BAföG - klar. In der Zeit bekomme ich dann auch kein Kindergeld mehr, das auch erst wieder ab Oktober im nächsten Jahr. Somit habe ich dann nur noch meinen Nebenjob als Einkommen.
Ich habe vor, für diese Zeit Hartz 4, also eine Aufstockung, zu beantragen. Den Nebenjob habe ich dabei aber natürlich weiterhin.
Jetzt ist es natürlich so, dass ich als "Hartz 4 Empfängerin mit Nebenjob" dann ja nicht so 'ne attraktive Mieter-Kandidatin für potentielle Vermieter bin, als als "Studentin, die BAföG und Kindergeld bekommt und dazu noch einen Nebenjob hat", so dann natürlich schon deutlich eher. Also bin ich gerade auch auf intensivster Wohnungssuche!! Bis Januar sieht das alles ja noch vorbildlich aus. Wenn ich die Wohnung dann habe und erst im Januar den Hartz 4 Antrag stelle, ... dann habe ich die Wohnung ja wie gesagt schon und der Vermieter bekommt das dann auch eigentlich gar nicht mit.
Klingt ja nach einem Plan.
Aber: Jetzt ist mir eben aufgefallen, dass ich die neue BAföG Bescheinigung für das neue Semester gerade noch gar nicht habe!! Ich musste so lange auf eine Krankengeld-Bescheinigung warten, die meine Mutter vorlegen musste, wochenlang, bis wir nochmal angerufen haben und die Frau dann meinte, dass sie sich den Namen nicht notiert hätte und es deshalb gar nicht losgeschickt hätte. -.- Also hatte ich den BAföG Folgeantrag dann am Ende ein paar Tage später abgegeben, als in dem Schreiben zur Nachlieferung der Krankengeld-Bescheinigung stand. Jetzt dauert die Bearbeitung in etwa 3 Monate. Dann bekomme ich sicher mein BAföG rückwirkend ab Oktober bis zu dem Zeitpunkt der Bescheinigungsausstellung. Aber für diese Zeit habe ich jetzt keine BAföG Bescheinigung!!
Ich muss doch aber einem potentiellen Mieter das Einkommen nachweisen können! Ich habe noch die BAföG Bescheinigung, die bis zum 09.2015 galt. Und ich habe die neue, aktuelle Studienbescheinigung. Da würde der Vermieter ja sehen, dass wieder BAföG kommen wird. Vielleicht reicht ihm das ja. Aber er wird sicher die Frage stellen, wie ich bis dahin dann die Miete zahlen will. Was soll ich dann sagen?
Mein Onkel streckt es mir vor? Das könnte klappen, aber dafür braucht er ja auch wieder einen Nachweis. Vielleicht macht der Vermieter es ja, wenn ich ihm die Miete bis Januar in bar vorbezahle. Aber das ist alles so kompliziert, da nimmt der potentielle Vermieter doch sicher lieber 'nen anderen Wohnungsinteressenten, der ganz einfach ein geregeltes Einkommen + Arbeitsvertrag direkt nachweisen kann.
Hat jemand eine Idee, wie ich die ganze Situation überzeugend darstellen kann, sodass es nicht allzu blöd klingt? Könnte das so klappen, wie ich überlegt habe?
Ich bin ganz verzweifelt.
Ach ja, vollzeit arbeiten (als ungelernte Kraft irgendwo, wohlgemerkt) kann ich ab Januar leider auch nicht! Ich muss mich für den neuen Studiengang intensivst auf einen sehr anspruchsvollen Aufnahmetest vorbereiten. Es wird also bei dem Nebenjob bleiben (+Hartz 4).
Bitte, bitte, fällt jemandem etwas ein? Ich möchte nicht obdachlos sein oder ins Obdachlosenheim ziehen. Da kann ich mich sicher nicht auf den Aufnahmetest vorbereiten.
Und der Vorschlag mit Hartz 4 dann in 'ne Sozialwohnung: Diese Sozialwohnungen bekommt man auch nicht sofort. Das dauert ewig, wenn man auf so einer Warteliste ist.
Da geht es über eine normale Wohnungssuche (also 'ne Einzimmerwohnung) schon deutlich schneller. ....... Aber da habe ich ja jetzt gerade die beschriebenen Probleme.
Fällt jemandem etwas ein??
LG