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Gast
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Guten Abend,
ich bekomme ab Januar 2012 Schüler-BAföG und bin hoch verschuldet. Habe mir ein neues Konto bei der Postbank bestellt, wodrauf dieses Geld überwiesen wird, da mein altes Sparkassen Pfändungsschutzkonto gekündigt werden musste (keine Einnahmen/Umsätze). Habe noch nichts gehört, dass dieses Konto auch gepfändet wurde. Jetzt meine Frage: Wie sieht es aus wenn ich eine dreimonatige Rückzahlung des BAföGs bekomme? Wahrscheinlicher Betrag liegt zwischen 1000-2100 Euro. Kann ich dieses Geld dann einfach abheben, oder muss ich zum Amtsgericht etc.?
ich bekomme ab Januar 2012 Schüler-BAföG und bin hoch verschuldet. Habe mir ein neues Konto bei der Postbank bestellt, wodrauf dieses Geld überwiesen wird, da mein altes Sparkassen Pfändungsschutzkonto gekündigt werden musste (keine Einnahmen/Umsätze). Habe noch nichts gehört, dass dieses Konto auch gepfändet wurde. Jetzt meine Frage: Wie sieht es aus wenn ich eine dreimonatige Rückzahlung des BAföGs bekomme? Wahrscheinlicher Betrag liegt zwischen 1000-2100 Euro. Kann ich dieses Geld dann einfach abheben, oder muss ich zum Amtsgericht etc.?