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Azubigehaltskürzung bei fehlendem Kassenattest?

L

Lex_Luthor

Gast
Hallo, liebe Forengemeinde,

ich wende mich an euch für meinen 19-jährigen Sohn.

Er bekam letzte Woche seine Lohnabrechnung für März und es traf ihn fast der Schlag!
Für die Zeit vom 30.01.-08.02.08 wurde ihm der Lohn gekürzt, weil er seine Atteste der Krankschreibung nicht an die Krankenkasse geschickt hat!
Jetzt fragen wir uns: was hat denn die Kasse damit zu tun? Er hat doch seinen gelben Schein sofort an den Arbeitgeber geschickt, er bekommt von dort sein Gehalt und nicht von der Kasse!

Ist das rechtens? Darf der AG einfach und ohne Ankündigung den Lohn kürzen, weil die Krankschreibung nicht bei der Kasse war? Wir meinen, es ist nicht rechtskonform!

Wir bitten um hilfreiche Antworten und bedanken uns im Voraus.
 
S

Stan

Gast
Es ist halt so, dass die Krankmeldung auch an die Krankenkasse zu schicken ist. Und zwar das Teil, auf dem die Diagnose steht.

Denn dies hat Auswirkungen auf eventuelle Ansprüche auf Krankengeld, etc.

War die Krankheit eine normale Krankheit oder durch das Verschulden eines Dritten hervorgerufen?

Und wer das versäumt, Pech gehabt.
 
L

Lex_Luthor

Gast
Es war eine "normale" Erkältung. Was aber hat das denn mit Krankengeld zu tun, was die Kasse ja doch nicht zahlt, sondern Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber?
Gibt es für diesen Fall denn einen Paragraphen, wo mein Sohn sich erkundigen kann?
 
G

Giesy

Gast
Es ist üblich, daß man einen Doppelschein vom Arzt bekommt. Ein Schein muß zum AG und einer zur Krankenkasse.

Früher war es meines Wissens so, daß der Arzt den Schein an die Kasse geschickt hat. Heute muß man das selbst tun.
 

Sisandra

Moderator
Hallo Lex_Luthor,

seit einiger Zeit ist es so, dass die Krankenkassen bereits ab dem ersten Tag einer Krankschreibung dem Arbeitgeber einen bestimmten Betrag erstatten. Geht nun keine Krankmeldung bei der Krankenkasse ein, so hat der Arbeitgeber dadurch einen finanziellen Verlust. Vermutlich hat der Arbeitgeber diesen deinem Sohn in Rechnung gestellt.

Inwieweit das in Ordnung ist, weiß ich nicht. Hat dein Sohn denn den Beleg für die Krankenkasse noch? Vielleicht ist noch etwas zu retten, indem er ihn noch an die Krankenkasse schickt?

Gruß
Sisandra
 

mikenull

Urgestein
Ich würde zumindest mal die Krankenkasse anrufen und mich dort erkundigen. Denn ganz so einfach scheint es mir nicht zu sein. Zumindest scheint es mir bedenklich das man die Ausbildungsvergütung kürzt, da es sich dabei aber nicht um einen Lohn handelt.
 
L

Lex_Luthor

Gast
Habe meinem Sohn gesagt, er soll sich umgehend an die Kasse wenden. Er ist aber nun aber nicht mehr bei der Kasse. Kann das ein Problem werden/sein?
 

Sisandra

Moderator
Sorry, muss mal anders nachfragen. Dein Sohn ist 19 Jahre alt, somit volljährig. ER hat was verschlampt, ER hat den Schaden, aber DU fragst hier nach.

Jetzt mal völlig unabhängig von der Rechtslage denke ich, dass es ihm auf Dauer nicht helfen wird, wenn Mama immer versucht, die Dinge, die er verbockt hat, im Nachhinein gerade zu biegen.

Für jeden Berufszweig gibt es ein übergeordnetes Organ, wie z.B. die IHK. Wenn IHM daran liegt, für sich selbst Klarheit zu bekommen, dann sollte ER dort mal nachfragen. Er wird dann sicher eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten, mit der ER dann zu seinem Chef gehen kann, oder aber auch nicht, je nachdem wie diese Auskunft ausfällt.

Ich will damit sagen: Wenn du deinem Sohn auf Dauer helfen willst, dann lass ihn seine Sachen selber ausbaden, sonst lernt er es nie!

Liebe Grüße
Sisandra
 

mikenull

Urgestein
Na ja, irgendwie ist die Anfrage auch etwas unverständlich. Ich, als Mann der Tat (hihi) sozusagen, wäre mir sowieso von vorneherein sicher gewesen, das Blättchen an die Krankekasse geschickt zu haben. Ich meine, es ist doch die Pflicht der Post Briefe an den Empfänger zu bringen.
Insofern hätte ich das ganz sicher auf diese Tour versucht und sicherlich auch Erfolg damit gehabt. Denn es ist ja trotz allem so, das die krankheit "rechtmäßig" ist und Deinem Sohn schon mal deshalb dieses Geld zusteht.
Ich würde da auch nicht lange fragen - und wenn es halt doch nicht klappt, wäre ich Sportsmann genug, dies unter Lehrgeld abzubuchen.
 

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