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Auto zurück gegeben Sozialamt fragt!

G

Gast

Gast
Hallo

ich hoffe ihr könnt mir helfen mein Mann hat vor ca. einem Jahr
ein Auto von der Familie geschenkt bekommen. Da er leider kein Job
hat und die ganzen Kosten (Versicherung, Reperaturen, usw) nicht
decken konnte (leben leider vom Sozialamt) mussten wir es der Familie bzw dem
Vater wieder zruück geben. Er hat es dann vor ca. 1 Monat verkauft weil er es
selber nicht halten kann. Jetzt fragte mich das Sozialamt, nach dem KFZ Schein.
Soll ich dennen jetzt sagen das wir es aus finanziellen Gründen zurück geben mussten? Welche Nachweise wollen die dann haben wir haben es dem Vater nicht
verkauft sondern einfach das Auto auf sein Namen schreiben lassen (KFZ Schein stand er dann als Eigentümer)

Vielen Dank im Voraus

Tschüs Gast
 

mikenull

Urgestein
Du drückst Dich mißberständlich aus. Stand der Vater die ganze Zeit über als Eigentümer im Brief und im Schein?
Oder erst als Ihr es ihm zurückgegeben habt?
 

Micky II

Aktives Mitglied
Sagt einfach, dass ihr das Auto zurückgegeben habt und es natürlich auf den Vater umgeschrieben wurde. Normalerweise gibts da eine Bescheinigung der Behörde für euch. Müsstet ihr bekommen haben. Die könntet ihr dann vorlegen. Ansonsten hat das Sozialamt die Möglichkeit sich eine Auskunft beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu holen (was sie in der Regel sowieso tun), seit wann das Auto nicht mehr auf euren Namen läuft. Drum könnt ihr auch keinen Kfz-Schein haben.

Was der Vater dann mit dem Auto gemacht hat, ist nicht mehr Sache des Sozialamtes, sofern er nicht ebenfalls im Leistungsbezug steht. Hat aber dann absolut mit euch nix mehr zu tun.

Deshalb, macht euch nicht soviel Gedanken.
 
G

Gast

Gast
Hallo also erstmal danke für die Antworten

mein mein mann stand Anfangs noch im KFZ Schein als Eigentümer aber
dieses wurde dann geändert als er das Auto seinem Vater zurük
gegeben hat dann stand er als Eigentümer (der Vater) drinne.

Leider habe ich kein Nachweis das es umgeschrieben wurde.
Kann man sich nicht nachträglich sowas holen ?
 
G

Gast

Gast
Aus dem KFZ-Schein geht doch hervor, dass das Auto jetzt auf den Vater läuft.

Man kann darauf auch sehen, wann er auf den Vater umgemeldet wurde.

Und der vorherige Halter steht da doch auch drin.
 

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