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Auto verkauft - Käufer droht

B

Blacky2006

Gast
Wir haben vor ca. 2 Wochen unser Auto Renault Clio 1.3 verkauft. Der Kaufpreis war zuerst 1200,00 €, aber da der Käufer gesagt hat, er übernimmt die Schulden von seinem Sohn (110,00 €) auch, so sind wir auf 1000,00 € runtergegangen. 150,00 € Anzahlung hat er geleistet, 150,00 € sollten Anfang diesen Monats folgen. Er gab uns aber nur 100,00 €. Wir haben ihn darauf wieder kontaktiert, da sagte der Käufer, dass er in das Auto schon mehrere hundert Euro reingesteckt hat. Obwohl das alles Verschleißteile sind. Heute haben wir ihm eine SMS geschickt, dass er uns endlich die restlichen 50,00 € vom Monat April + 110,00 € von seinem Sohn zahlen soll. Er rief uns darauf an uns schrie ins Telefon und sagte, wenn wir ihn weiter damit nerven, dann geht er am Montag zum Anwalt und will uns das Auto zurückgeben und will von uns alle Kosten ersetzt haben. Wir meinen, das kann er doch nicht machen, oder? Der Fahrzeugbrief liegt ja gottseidank beim Landratsamt. Ach ja, er hat noch gesagt: "Wenn du Geld brauchst, geh klauen oder arbeiten!!" Was können wir da jetzt tun? Wir fühlen uns vom Käufer verarscht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky II

Aktives Mitglied
Der größte Fehler wird wohl sein, dass ihr einer Ratenzahlung bei einem Privatverkauf zugestimmt habt. Würde mir im Traum nicht einfallen. Privatverkauf bedeutet für mich: Gekauft wie gesehen und Geld cash.

Mir sieht das eher danach aus, als wolle der Käufer gar nichts mehr bezahlen. Drum lass ihn doch zum Anwalt gehen oder gibt es da irgendwas, warum dir das Angst macht? Was steht denn im Kaufvertrag? Beinhaltet der etwa eine Gewährleistungsfrist?
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Seltsame Abwicklung...

Normalerweise geht das Zug um Zug..Auto (wie besehen ,Ausschluß unter privat..oder halt Garantie!! ) gegen Bargeld. Er hat es im Besitz..aber..es ist noch Dein Eigentum. Der Vertrag wurde nicht errfüllt.
Er kann klagen auf Herausgabe Brief und ordentlichen vertragsgemäßen Zustand(?) -Du auf Kaufpreis. Er könnte rücktreten und "Schadenersatz" geltend machen..hat aber BEWEISPROBLEM...

An Deiner Stelle würde ich:
Rückabwickeln und --die Reparaturen..sind sein Problem?
Risiko..bzw.Du verlangst Rückbau!

Herausgabeforderung Auto+Schlüssel..notfalls per RA.Alles schriftlich per Einschreiben.(Was soll der Quatsch mit SMS ?)

Das Auto geht erst in sein EIGENTUM über mit VOLLSTÄNDIGER Kaufpreiszahlung...
das meine Gedanken dazu...

Ja...und..bist Du überhaupt BERECHTIGT zu verkaufen,wenn der Brief woanders liegt? Ist das ein von Reha-Stelle finanziertes Auto (Landratsamt)?

Alles windig...unklug gemacht...einmal auf Anfang...
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Blacky2006

Gast
Wieso liegt der Kfz Brief auf einer Behörde ?
Weil er das Auto angemeldet hat, wir Deppen haben ihm den Brief mitgegeben. Aber da der Käufer Steuerschulden beim Finanzamt hat, wurde das Auto unter Vorbehalt angemeldet. Der Brief liegt deshalb beim LRA. Der Käufer bekommt den Brief erst, wenn wir dem Landratsamt vorweisen können, dass der Käufer das Auto komplett gezahlt hat.

Auch im Kaufvertrag steht nichts von einer Gewährleistungsfrist. Wie gesehen, so gekauft.
 
B

Blacky2006

Gast
Ja...und..bist Du überhaupt BERECHTIGT zu verkaufen,wenn der Brief woanders liegt? Ist das ein von Reha-Stelle finanziertes Auto (Landratsamt)?
Der Brief war vorher in unserem Besitz. Jetzt liegt er beim LRA.
Wir haben es auch damals von privat gekauft, aber wir mussten es verkaufen, weil es uns zu teuer geworden ist.
 
D

Deichgräfin

Gast
Der Brief liegt deshalb beim LRA. Der Käufer bekommt den Brief erst, wenn wir dem Landratsamt vorweisen können, dass der Käufer das Auto komplett gezahlt hat.
Nach meiner Meinung kann das so nicht stimmen.
Ihr seid für das Landratsamt uninteressant.

Es wird wahrscheinlich so sein,dass der jetzige "Eigentümer" des Autos
seine alten Steuerschulden oder ,noch wahrscheinlicher ,
erst die KfZ -Steuer Vorauszahlung für dieses Fahrzeug zu leisten hat
um in den Besitz des Briefes zu kommen.

Anmeldung unter Vorbehalt,..endgültige Anmeldung bei
Eingang der Kfz Steuer auf dem Konto der Behörde.

Ich frage mich ,woher hast du diese Informationen ?

L.G.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Kann das nicht ganz fürchterlich nach hinten losgehen? Wenn der neue Eigentümer seine Steuerschuld nicht bezahlt und das Landratsamt das Auto bei ihm pfändet? Dann hat der TE womöglich nur eine Geldforderung gegen den Käufer und das Landratsamt würde das Auto verwerten?

Merke: Einen KFZ-Brief gibt man nur gegen eine vollständige Bezahlung gegen Bargeld heraus!
 
D

Deichgräfin

Gast
Kann das nicht ganz fürchterlich nach hinten losgehen? Wenn der neue Eigentümer seine Steuerschuld nicht bezahlt und das Landratsamt das Auto bei ihm pfändet? Dann hat der TE womöglich nur eine Geldforderung gegen den Käufer und das Landratsamt würde das Auto verwerten?

Merke: Einen KFZ-Brief gibt man nur gegen eine vollständige Bezahlung gegen Bargeld heraus!

In diesem Fall könnten Verkäufer mit "Röhrenblick" tatsächlich
durch die Röhre schauen.
 

Dinkelbaron

Aktives Mitglied
Was die technischen details betrifft so kann ich euch beruhigen, ihr seid Privatpersonen und seid für Folgeschäden nicht verantwortlich zu machen. Alles andere würde ich mit einem Anwalt klar machen. Für die Zukunft ,einen KFZ-Brief nie rausgeben bevor das Fahrzeug nicht vollständig bezahlt ist. Der Inhaber dieser Urkunde ist auch gleichzeitig der Eigentümer da sein Name darin vermerkt ist. Sucht euch also schnellst möglich einen Anwalt und lasst euch nicht Bange machen , es ist euch nichts vor zu werfen.
 

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