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Auszug aus dem Elternhaus - finanizelle Unterstützung?

R

Ranita

Gast
Servus!

Im September fange ich mit meiner Ausbildung in einer anderen Stadt an und muss deshalb von zu Hause ausziehn. Ich denke momentan nicht, dass mein Ausbildungsgehalt allein zum leben ausreichen wird.. Könntet ihr mir den ein oder anderen tipp geben, wo ich nach finanzieller unterstützung fragen kann?

ein paar konkrete fragen hab ich schon mal:

Ich bin noch 23, wenn ich die ausbildung anfange, werde ich 24 sein, wie ist das mit dem Kindergeld? Im moment bekommt das noch mein Vater.. ist es möglich, dass mir das direkt auf mein konto überweisen wird? und wie lange bin ich überhaupt noch kindergeldberechtigt?

Und, eigentlich müssten meine eltern bzw. mein vater (meine mutter hat kein einkommen) doch verpflichtet sein, mir unterhalt zu zahlen, oder? Mein Vater ist, was geld betrifft immer sehr knausig und würd leider auch für meinen unterhalt nur wiederwillig aufkommen.. und natürlich auch keinen cent mehr, als er müsste... wo kann ich mich erkundigen, wie viel er zahlen müsste? Oder besser noch, wer ist ganz allgemein für solche fragen zuständig? das jugendamt? oder gibts da irgendeine andere anlaufstelle?

die 3. frage wäre, was es sonst noch für anlaufstellen gibt. Ich weiß von Bafög (das hatte ich während meinem Studium und kann es jetzt nicht mehr bekommen) und BAB oder wie das hieß... gibts da noch was andres? oder sind das die beiden besten anlaufstellen für mich?

und zum schluss: neue wohnung bedeutet ggf. neue möbel/einrichtung (hauptsächlich küche + waschmaschiene, alles andre kann ich größtenteils von zu hause mitnehmen).. Geld dafür hab ich allerdings nicht.. kann man da auch irgendwelche zuschüsse bekommen oder wärs am sinnvollsten, ich schaue, dass ich die sachen irgendwo gebraucht herbekommen und bekniee meinen vater, dass er so gnädig ist, und mir das zahlt..?


Ich würd mich freuen, wenn ich von euch einfach ein paar grundlegende infos bekommen könnte, was für möglichkeiten ich habe und bei welchen ämtern ich mich da am besten erkundige.. das ist nämlich mein größtes problem.. bei den viele anlaufstellen die es gibt, bin ich größtenteils ein wenig überfordert, wer denn nun genau wofür zustädig ist...

Liebe Grüße, Ranita
 

Selah

Aktives Mitglied
Eltern sind meines Wissens nach nur verpflichtet, während der Erstausbildung für ihr erwachsenes Kind aufzukommen. Mit 24 hast Du ja sicher vorher schon mal was gelernt...bzw. lese ich grad, Du hast bereits studiert und dafür Bafög bekommen. Dann dürfte die Erstausbildung ja durch sein.

Ich hoffe, meine Erinnerung trügt grad nicht, aber ich meine, Kindergeld wird bis zum 26. Lebensjahr gezahlt.

Generell: Schauen, dass du ein günstiges Zimmer/Wohnung bekommst, z.B. WG, Studenten/Lehrlingswohnheim. In Tageszeitungen/Anzeigenblättern schauen, immer wieder wird alter, aber funktionsfähiger Hausrat verschenkt oder für sehr kleines Geld abgegeben. Auch Haushaltsauflösungen bieten oft Schnäppchen.
 
R

Ranita

Gast
Mit 24 hast Du ja sicher vorher schon mal was gelernt...bzw. lese ich grad, Du hast bereits studiert und dafür Bafög bekommen. Dann dürfte die Erstausbildung ja durch sein.

Ich hoffe, meine Erinnerung trügt grad nicht, aber ich meine, Kindergeld wird bis zum 26. Lebensjahr gezahlt.
Ausbildung hab ich noch keine gemacht, das wäre meine erste. Studiert habe ich zwar, das Studium aber abgebrochen.. keine Ahnung wie das dann gehandhabt wird...

Kindergeld bis zum 26. Lebensjahr.. würd für mich heißen, noch ca. 2 Jahre.. wo kann ich mich da genauer schlaumachen? Ist das Jugendamt dafür zuständig?
 
M

muddle

Gast
Für das Kindergeld ist die Familienkasse zuständig (einfach mal googeln oder bei der Arbeitsagentur gucken). Meines Erachtens wurde dies bis vor einer Weile bis 27 gezahlt, nun aber soweit ich weiß nur noch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Ich bin mir da aber nicht sicher. Theoretisch kann man denen einfach mitteilen, dass das Kindergeld auf dein Konto überwiesen wird.

Zusätzlich zum BAB könntest du auch noch versuchen Wohngeld zu beantragen, i.d.R. im entsprechenden Stadtbüro oder so. So ist es bei mir zumindest gewesen.

Wie es mit der UNterhaltspflicht aussieht weiß ich nicht. Theoretisch ist es ja noch deine Erstausbildung, aber was wegen deinem Alter und dem abgebrochenen Studium ist, weiß ich nicht.
 
N

nikke

Gast
Kindergeld gibt es schon lange nur noch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Das kann man nachlesen. Wenn du es auf dein Konto haben willst,weil du Zuhause ausziehst, musst du bei der Kindergeldkasse einen Umleitungsantrag stellen. Den kannst du dir auch aus dem Internet heruterladen. Nur der Kasse formlos Bescheid geben, reicht nicht aus.

Wie das mit BAB- Foerderung bzw.Elternunterhalt aussehen wird, haengt davon ab, im wievielten Semester du das Studium abgebrochen hast und evtl. ob fuer den Abbruch schwerwiegende Gruende nachweisbar vorhanden waren. Stell den BAB-Antrag oder lass dich vorab beraten, dann weisst du, ob du weiter foerderungsfaehig ist.

Solltest du BAB berechtigt sein, kannst du kein Wohngeld beantragen, denn im BAB ist eine Wohnpauschale mit eingerechnet. Wenn dir BAB auf Grund deines zu spaet abgebrochenen Studiums nicht mehr zusteht, kannst du einen Wohngeldantrag stellen.
Hier: Azubi & Azubine - Finanzielle Hilfe in der Ausbildung
kannst du dich ein wenig mehr informieren.
 

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