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Ausziehen

J

Jacky321

Gast
Hey Zusammen...

Ich bin 19 Jahre und fange im September meine Ausbildung bei der Bank an...

Bisher hab ich mit meinen Eltern nicht darüber geredet, aber ich plane im Hinterkopf, bald auszuziehen, evtl in eine 2er-WG. Müssten mir meine Eltern noch finanzielle Unterstützung gewährleisten, bzw würde ich dann das Kindergeld bekommen während meiner Ausbildungszeit?

PS: Wäre es in finanzieller Hinsicht ein Unterschied, ob ich rausgeschmissen werde oder ob ich freiwillig ausziehe?

Mit freundlichen Grüßen
jacky
 
Hallo Jacky321,

schau mal hier: Ausziehen. Hier findest du was du suchst.
M

mafl

Gast
hallo,
rede mit deinen eltern offen du bist 19 warum sollten deine eltern was dagegen haben? kindergeld kriegst du wenn du in deiner ausbildung nicht zu viel verdienst. genau wieviel weis ich leider nicht.
es macht keinen unterschied ob du rausgeschmissen wirst oder nicht, dem ämtern ist das egal.
mfg mafl
 
M

malin

Gast
Müssten mir meine Eltern noch finanzielle Unterstützung gewährleisten, bzw würde ich dann das Kindergeld bekommen während meiner Ausbildungszeit?
Deine Eltern müssen dir keine direkte finanzielle Unterstützung leisten. Sie kommen ihrer Unterhaltspflicht nach, wenn sie dir ein Zimmer in ihrer Wohnung zur Verfügung stellen. Siehe hier: Pflicht zu Unterhalt von Kindern und Ehegatten in der Ehe Wenn du ausziehst, kannst du dein Kindergeld für dich beanspruchen. Leiten es dir deine Eltern nicht freiwillig weiter, kannst du bei der Familienkasse einen entsprechenden Antrag stellen. Kindergeld wird bis zur Einkommensgrenze von 7680,--€ / Jahr gezahlt.

Es macht keinen Unterschied, ob deine Eltern dich „rausschmeißen“ oder du freiwillig gehst. Deine Eltern allein sind unterhaltspflichtig, vom Staat gibt es nichts.
 
G

Gast

Gast
Vielen Dank für die Antworten.

Also würde ich ausziehen bzw rausgeschmissen werden, müssten mir laut dem Link "Pflicht zu Unterhalt..." meine Eltern die Ausbildung finanzieren, ich müsste jedoch die Kosten für meine Wohnung/WG selber bestreiten?! Wie weit geht die Pflicht meiner Eltern, mir die Ausbildung zu finanzieren?


mfg jacky
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
*nur mal anmerk*-- guck einfach das Forum durch--Du fndest mit "suchen" mindestens 30 zutreffende ausführliche systematischeAntworten.

Ab 18 -zuerst mal SELBST verantwortlich ! Informieren,kümmern.geht alles.

-Unterhalt für Volljährige durch LEISTUNGSFÄHIGE Eltern:
NUR bei Bedarf /Grund-> keine AUSREICH. eig.Bezüge/erste Ausbildung...

Hast Du JETZT Anspruch? evl.ergänzend -denn: max.640Eu können z.T.durch Wohnen/LM abgedeckt werden.
Solange kein plausibler Auszugsgrund da ist (zu weiter Ausbild.ort/Rauswurf/Gewalt..) sind Eltern bei ausziehenden Volljährigen fein raus.

Wie hoch ist das Einkommen der Eltern?
Wieviel Geld bekommst Du ab September?
Wo ist die Ausbildung (km vom Wohnort jetzt)?

Also 640 Eu AZUBI-Geld-Summe minus 90 Eu sind anzurechnen.
Bei 750 Eu Ausbildungsbezüge wäre überhaupt kein Anspruch mehr da!

Und noch mal: es ist ein weit verbreiteter Irrtum,daß das "Kindergeld" dem "Kind" zusteht. Es ist lediglich dann beantragbar durch VOLLJ.Kinder ,wenn
eine UNTERHALTSPFLICHT nicht erfüllt wird.
Also: wenn ein Student kein Bafög bekommt,weil Eltern zuviel verdienen,über der Selbstbehaltsgrenze liegen,wenn der Student 300km entfernt studiert --UND wenn er erfolglos die Eltern zur Auskunft/Unterhalt aufforderte--- und auch selbst keine Einnahmen durch z.B. Zinsen,Mieten...Waisenrente,verbrauchbares Vermögen...hat--DANN kann er an die KG-Kasse einen überleitungsantrag stellen.

Wenn Du also 490 Eu Azubigeld hast,Deine Eltern mit dem Auszug einverstanden sind, sie gemeinsam genug Geld über ihrem Selbstbehalt haben--- dann hättest Du das Recht,sie nach Darlegung Deines Bedarfes (Ausbild.bescheinigung/Einkommensauskunft) ergänzend um ca.240 Eu zu bitten.
Diese 240 Eu zahlen sie dann durch Übergabe der 154 Eu KG + 86 Eu aus eigener Tasche.
Möglich auch: sie sind NICHT einverstanden mit dem Auszug, zahlen Dir freiwillig eine Wohnung,indem sie 240 Eu direkt als WG-Miete z.B. an den Hauptmieter Deiner Bude zahlen. Das können sie sich aussuchen...oder 200 Eu Zimmer + 40 Eu in Lebensmitteln...
Wenn Du Sonderbedarf hast--für Schulgeld/Fahrtkosten..kannst Du nur versuchen,es zu erbitten/erklagen.

Im krassesten Fall hast Du hast Du nicht leistungsfähige/-willige Eltern,eine minimale AZUBI-Vergütung...und mangels Bonität keine Chance auf Mietvertrag.
Du kannst allerdings ab 18 überall jobben,ohne sie zu fragen.
Während einer ersten Ausbildung ist dieses Geld sogar anrechnungsfrei.

Gruß !
Micky
 
M

malin

Gast
Die Pflicht deiner Eltern besteht darin, dir ein Zimmer in ihrer eigenen Wohnung zu bieten. Damit haben sie ihrer Unterhaltspflicht genüge getan, damit du deine Ausbildung machen kannst. In dem Fall können sie das Kindergeld behalten.

Wenn du ausziehen willst, müssen sie dir das Kindergeld geben. Zu mehr sind deine Eltern nicht verpflichtet, denn eine Ausbildungsvergütung bekommst du schließlich auch. Wenn dir die zusammen mit dem Kindergeld nicht reicht, musst du Zuhause wohnen bleiben oder neben der Ausbildung einen Nebenjob aufnehmen.

Hier noch mal mit anderen Worten:
Grundsätzlich sind Eltern nicht gezwungen, den Unterhalt auf das Konto ihres Kindes zu überweisen. Sie können, solange ihr Kind unverheiraret ist, bestimmen, dass das Kind zu Hause wohnt und ißt; selbst wenn das Kind volljährig ist (§ 1612 Abs. 2 BGB).
Von deutschen Gerichten wurde unter anderem in folgenden Fällen entschieden, dass Eltern keinen regelmäßigen Geldunterhalt zahlen müssen :
  • beim Wunsch nach innerer Lösung vom Elternhaus;
  • bei einer tiefgreifenden Entfremdung, wenn sie durch ein rücksichtsloses oder provozierendes Verhalten des Kindes verursacht worden ist.
Quelle: Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber den Kindern

Andererseits kann es doch so schlecht gar nicht mit deinen Eltern gehen, wenn sie mit dir zusammen einen "Rauswurf" fingieren würden, wenn es dadurch staatliche Hilfe gäbe.
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Die Pflicht deiner Eltern besteht darin, dir ein Zimmer in ihrer eigenen Wohnung zu bieten. Damit haben sie ihrer Unterhaltspflicht genüge getan, damit du deine Ausbildung machen kannst. In dem Fall können sie das Kindergeld behalten.

Wenn du ausziehen willst, müssen sie dir das Kindergeld geben. Zu mehr sind deine Eltern nicht verpflichtet, denn eine Ausbildungsvergütung bekommst du schließlich auch. Wenn dir die zusammen mit dem Kindergeld nicht reicht, musst du Zuhause wohnen bleiben oder neben der Ausbildung einen Nebenjob aufnehmen.

Hier noch mal mit anderen Worten: Quelle: Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber den Kindern

Andererseits kann es doch so schlecht gar nicht mit deinen Eltern gehen, wenn sie mit dir zusammen einen "Rauswurf" fingieren würden, wenn es dadurch staatliche Hilfe gäbe.
Noch mal: das stimmt so nicht. :) Ist ja hier (zum Glück) kein Fachforum.

Klink mich aber lieber aus ...TE ist volljährig und kann sich leicht durch die Gesetze lesen.

Wenn der Bedarf 640Eu ist,wird der "Wohnwert des möbilierten Zimmers" kaum genau diese Summe erreichen.Selbst bei LM/Strom/Wasser bleibt fast immer ein Betrag X für Taschengeld.

Wenn die Eltern bettelarm sind,kann niemand sie zwingen,die teure bisherige Familien-Wohnung weiterzufinanzieren--die Eltern können bei UNTERSCHREITUNG IHRES SELBSTBEHALTES am 18.Geburtstag des Kindes umziehen in kleine Bude (die sie grad noch für sich selbst benötigen) und dem Kind den Daumen zeigen...nix mit "Zimmer".
Da das Kind ab Minderjährigkeitsende nicht mehr BETREUT werden muß-- ist hier vieles möglich! Auch das ist gut zu wissen---für Eltern mit dropsigen Schmarotzermentalität-Kindern.

Wenn die Eltern das KG überhaupt nicht beantragen (gibts ja nicht automatisch!!!)...kann das Kind auch erst mal in die Röhre gucken und sich im Selbstversuch mit dem Amt herumplagen...etc.etc.
Wenn das Kind ohne Info an die Eltern nebenbei zu viel verdient hat oder seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkam (Schulbescheinigung)-- ist auch Essig mit KG .Oder: bei vielen unterhaltsberechtigten minderjährigen Kindern
,wenn der Papa paar mal ergiebig fremd ging---ebenfalls evl.NULL-Anspruch für das volljährige Kind ---das von den Eltern bezogene KG für's große Kind dürfte in dem Fall auch eher den VORRANGIG BERECHTIGTEN Geschwistern zustehen --als unterhaltsrelevantes Einkommen der verpflichteten Eltern. Das ist auch Auslegungssache.

Tausende von Sonderfällen möglich.

Deshalb meine Nachfrage.
Man kann sich prima friedlich einigen...aber sowohl Kind als auch Eltern können ärgern,stänkern,mauern und Verzwickungen schaffen ohne Ende.

Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an.

Empfehle zur Info jedem betroffenen Volljährigen deshalb :

durchlesen von Beispielfällen, veröffentlichten Grundsatzurteilen der OLG,
anfragen bei juristischen Foren (recht.de,jurathek ..) oder für 10 Eu Selbstbeteiligung Beratungsschein holen und zu Fachanwalt f.Fam.recht zwecks Einzelfallanalyse. Das kann nie schaden.

Gruß!
Micky
 
M

malin

Gast
Wenn der Bedarf 640Eu ist,wird der "Wohnwert des möbilierten Zimmers" kaum genau diese Summe erreichen.Selbst bei LM/Strom/Wasser bleibt fast immer ein Betrag X für Taschengeld.
Wo steht das geschrieben, dass ein Auszubildender der "Wohnwert eines Zimmers" in Form von Geld zusteht?

Wenn die Eltern bettelarm sind,kann niemand sie zwingen,die teure bisherige Familien-Wohnung weiterzufinanzieren
Ich lese nirgendwo im Posting der Eröffnerin, dass ihre Eltern bettelarm sind. Also bitte an die uns zur Verfügung stehende Fakten halten.
Die Eltern können bei UNTERSCHREITUNG IHRES SELBSTBEHALTES am 18.Geburtstag des Kindes umziehen in kleine Bude (die sie grad noch für sich selbst benötigen) und dem Kind den Daumen zeigen...nix mit "Zimmer".
Dafür hätte ich gern eine qualifizierte Quellenangabe. Was heisst "Unterschreitung des Selbstbehalts"? ALG2? Dann darf man sowieso nicht so einfach ohne Zusage der Arge umziehen, also Vorsicht, das Ding kann nach hinter losgehen und ein Umzug selbst finanziert ist teuer! So dumm sind Behörden auch nicht. Haben die Eltern genügend Geld und ziehen in eine kleinere Wohnung, wo soll da der Vorteil für die Eltern liegen ?? Sie wären trotzdem unterhaltsverpflichtet und müssten dann die Tochter finanziell bei der Wohnung unterstützen. Aber so wie die TE fragt, will sie und wollen die Eltern wohl gern einen Weg finden, dass die Kosten von der Allgemeinheit getragen werden, sonst hätte sie nicht gefragt :
PS: Wäre es in finanzieller Hinsicht ein Unterschied, ob ich rausgeschmissen werde oder ob ich freiwillig ausziehe?
.

Wenn die Eltern das KG überhaupt nicht beantragen (gibts ja nicht automatisch!!!)...kann das Kind auch erst mal in die Röhre gucken und sich im Selbstversuch mit dem Amt herumplagen...etc.etc.
Du hast eine blühende Phantasie. Wo liest du so etwa raus? Erst schreibst du von Unterschreitung des Selbstbehalts und dann davon, kein Kindergeld beantragt zu haben. Es ist kein Ding als Auszubildende, das Kindergeld zu beantragen falls es die Eltern versäumt haben sollten.
Wenn das Kind ohne Info an die Eltern nebenbei zu viel verdient hat oder seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkam (Schulbescheinigung)-- ist auch Essig mit KG .
Deswgen hatte ich ja auf die Einkommensgrenze hingewiesen!
Oder: bei vielen unterhaltsberechtigten minderjährigen Kindern
,wenn der Papa paar mal ergiebig fremd ging---ebenfalls evl.NULL-Anspruch für das volljährige Kind ---das von den Eltern bezogene KG für's große Kind dürfte in dem Fall auch eher den VORRANGIG BERECHTIGTEN Geschwistern zustehen
. Das Kind, für das das Kindergeld gezahlt wird, hat auch Anspruch drauf, wenn es außer Haus eine Ausbildung macht, da kann der Vater noch so viel fremd gegangen sein.
 

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