Die Pflicht deiner Eltern besteht darin, dir ein Zimmer in ihrer eigenen Wohnung zu bieten.
Damit haben sie ihrer Unterhaltspflicht genüge getan, damit du deine Ausbildung machen kannst. In dem Fall können sie das Kindergeld behalten.
Wenn du ausziehen willst, müssen sie dir das Kindergeld geben. Zu mehr sind deine Eltern nicht verpflichtet, denn eine Ausbildungsvergütung bekommst du schließlich auch. Wenn dir die zusammen mit dem Kindergeld nicht reicht, musst du Zuhause wohnen bleiben oder neben der Ausbildung einen Nebenjob aufnehmen.
Hier noch mal mit anderen Worten: Quelle:
Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber den Kindern
Andererseits kann es doch so schlecht gar nicht mit deinen Eltern gehen, wenn sie mit dir zusammen einen "Rauswurf" fingieren würden, wenn es dadurch staatliche Hilfe gäbe.
Noch mal: das stimmt so nicht.
Ist ja hier (zum Glück) kein Fachforum.
Klink mich aber lieber aus ...TE ist volljährig und kann sich leicht durch die Gesetze lesen.
Wenn der Bedarf 640Eu ist,wird der "Wohnwert des möbilierten Zimmers" kaum genau diese Summe erreichen.Selbst bei LM/Strom/Wasser bleibt fast immer ein Betrag X für Taschengeld.
Wenn die Eltern bettelarm sind,kann niemand sie zwingen,die teure bisherige Familien-Wohnung weiterzufinanzieren--die Eltern können bei UNTERSCHREITUNG IHRES SELBSTBEHALTES am 18.Geburtstag des Kindes umziehen in kleine Bude (die sie grad noch für sich selbst benötigen) und dem Kind den Daumen zeigen...nix mit "Zimmer".
Da das Kind ab Minderjährigkeitsende nicht mehr BETREUT werden muß-- ist hier vieles möglich! Auch das ist gut zu wissen---für Eltern mit dropsigen Schmarotzermentalität-Kindern.
Wenn die Eltern das KG überhaupt nicht beantragen (gibts ja nicht automatisch!!!)...kann das Kind auch erst mal in die Röhre gucken und sich im Selbstversuch mit dem Amt herumplagen...etc.etc.
Wenn das Kind ohne Info an die Eltern nebenbei zu viel verdient hat oder seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkam (Schulbescheinigung)-- ist auch Essig mit KG .Oder: bei vielen unterhaltsberechtigten minderjährigen Kindern
,wenn der Papa paar mal ergiebig fremd ging---ebenfalls evl.NULL-Anspruch für das volljährige Kind ---das von den Eltern bezogene KG für's große Kind dürfte in dem Fall auch eher den VORRANGIG BERECHTIGTEN Geschwistern zustehen --als unterhaltsrelevantes Einkommen der verpflichteten Eltern. Das ist auch Auslegungssache.
Tausende von Sonderfällen möglich.
Deshalb meine Nachfrage.
Man kann sich prima friedlich einigen...aber sowohl Kind als auch Eltern können ärgern,stänkern,mauern und Verzwickungen schaffen ohne Ende.
Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an.
Empfehle zur Info jedem betroffenen Volljährigen deshalb :
durchlesen von Beispielfällen, veröffentlichten Grundsatzurteilen der OLG,
anfragen bei juristischen Foren (recht.de,jurathek ..) oder für 10 Eu Selbstbeteiligung Beratungsschein holen und zu Fachanwalt f.Fam.recht zwecks Einzelfallanalyse. Das kann nie schaden.
Gruß!
Micky