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Ausziehen mit 21

G

Gast

Gast
Hallo

Ich möchte gern von zuhause ausziehen.
Mein Problem ist folgendes ich leide unter depressionen und einigen andern krankheiten die mein arzt grade erst anfängt herauszufinden.
Ich hab ne fertige ausbildung und auch arbeit dort.
Das ist schonmal problem eins
Ich hasse meine arbeit manchmal denke ich nachmittags daran... bekomm dann entweder unruhe attacken oder frust bzw einfach nur wut und bin direkt mies gelaunt.

Ich würde gerne Kündigen, habe aber noch keine neue arbeit.
Meine eltern regen sich darüber nur auf und sagen ja du kannst weiter arbeiten du kannst.... und blaa hallo ich finde arbeit sollte kein ausdauer test sein. Nebenbei habe ich abendgymnasium angefangen um abi nachzumachen... wie man sieht bin ich trozdem noch aktiv und will ja was tun an meiner bildung und an meinen job chancen.
Nur ich halte es erstens auf meiner arbeit nicht mehr aus also meine schmerz grenze ist absolut am maximum musste mich schon durch die lehre quälen wiel ich den job hasse.
Zweitens kommt der zumindest für mich spürbare druck meiner eltern... ich muss ich muss.....
Deswegen würde ich als erstes mal echt hammer gerne ausziehen und meine arbeit kündigen... ok parallel geht das schlecht... aber ich weis nicht wie lang ich es noch schaffe da durchzuhalten meine schmerz grenze ist erreicht.... in beiden punkten weis echt nicht was mich mehr zum kotzen bringt, die arbeit oder der druck meiner eltern..................

Also dinge die ich habe.

- Fertige Ausbildung
-3 Moante berufserfahrung
-Abendgymnasium
- Bescheid zur Musterung.

Also ich will aufjedenfall das abi machen, auch mit arbeit nebenbei, kann aber eben nur frühschicht machen.

Was für möglihkeiten habe ich? wenn wir annehmen ich finde in kürzerer zeit keine andere arbeit?
Kann vll ein arzt bescheinigung was bringen?
Wie siehts aus wenn man gekündigt hat? darf man u 25 mit arbeitslosengeld 1 aussziehen?
Fragen über fragen........
 
M

Michy4011

Gast
kann ich dir auch beantworten. Also mit Arbeitslosengeld 1 kannst du alles machen, was du willst. Es gelten dort keine so auflagen wie bei Harz 4.

Das Problem ist, dass du keine 12 Monate am Stück gearbeitet hast als fest angestellt.

Wenn du selbst kündigst, bekommste du vorneweg 12 Wochen Sperrfrist. Da du davor ne Ausbildung gemacht hast und erst 3 Monate als Ausgelernte gearbeitet hast, wirst du recht wenig ALG1 bekommen und ob du davon die Miete bezahlen kannst ist echt ne andere Frage.
 
G

Gast

Gast
Wie lang müsste ich den gearbeitet haben um von meinem jetzigen gehalt arbeitlosengeld angerechnet zu bekommen? 6 Monate?
Die 12 wochen sperre sind eh standart wenn man kündigt was ich einer seits verstehe anderer seits schon ziemlich hart ist, käme bei mir mindest von fall zu fall an.
Ich suche schon minijobs in meiner gegend, wegen abendschule weil ich die ja auch gut absolvieren will und 2 st am tag in der woche reichen da nicht um hausaufgaben ect zu machen. Hätte ich irgendwo recht auf bafög? hab ja ausbildung hinter mir soweit ich weiss bekommt man elternunabhängiken bafög....
Ich bräuchte knapp 750 euro im monat um grade so um die runden zu kommen.
Von meinen eltern darf ich nichts mehr verlangen oder?
Was würde passieren wenn ich ausziehe sagen wir mal 30 km weit weg und ich irgendwann in hartz 4 kommen sollte was ich nicht hoffe... dürften die wieder verlangen nachhause zu ziehen?
 

grübelienchen

Aktives Mitglied
hallo gast
mkit dem thema schlag ich mcih auch rum.
bzgl sperrfrist:du sagtest du hast depressionen.vielleicht kannst dir was vom arzt ausstellen lassen das nit arbeiten kannst oder irgend so etwas das man dir keine sperrfrist verpassen kann.leider kenn ich mcih da nit aus aber vielleicht besteht da ja irgendeine möglichkeit.

wenn du in hartz vier kommen würdest nachdem du ausgezogen bist kann man verlangen dass du wieder zu den eltern ziehst sofern das vom platz her gegeben ist.wovon es noch abhängt bzw was gründen wären damit du nciht wieder zu den eltern musst weiss ich leider nicht.

liebe grüße
grübelienchen
 
M

Michy4011

Gast
Wie lang müsste ich den gearbeitet haben um von meinem jetzigen gehalt arbeitlosengeld angerechnet zu bekommen? 6 Monate?
kann ich dir auch ganz genau sagen. Da du unter 45 bist, ist es wie folgt:

360 Tage gearbeitet = 180 Tage ALG 1 (60 % vom Nettolohn)
480 Tage gearbeitet = 240 Tage ALG 1 (60 % vom Nettolohn)​
600 Tage gearbeitet = 300 Tage ALG 1 (60 % vom Nettolohn)
720 Tage oder mehr gearbeitet = 360 Tage ALG 1 (60 % vom Nettolohn)​

Die 3 Monate (12 Wochen) Sperrfrist ist da natürlich immer mit drin. D. h. wenn du 1 Jahr gearbeitet hast (360 Tage) und Anspruch auf ein halbes Jahr (180 Tage) ALG1 hättest, dann bekommst du theoretisch nur 3 Monate ALG1 weil du ja die ersten 3 Monate Sperrfrist hast, die mitgerechnet werden.​

Die bafög Fragen kann ich dir nicht beantworten :confused: Kenne mich damit überhaupt nicht aus.​

Soweit ich weiss, müssen Eltern einem Kind eine Ausbildung bezahlen. Und da du schone eine hast kannst du von denen glaub nichts mehr verlangen.​

Ja, verlangen können Sie es das du bis 25 zu den Eltern ziehst. Du brauchst gute Gründe dass, dies nicht gemacht wird.​

Wie ich heute im TV gehört habe, ist ein Kind z. B. ein Grund, dass man es nicht verlangen darf^^ Ok, hilft dir jetzt nicht.


*edit*
warum machst du nicht erstmal deinen Zivi oder Wehrdienst? Du musst in der Zeit nicht deinem Job nachgehen. Du hast ihn aber noch, da die dir deshalb nicht kündigen dürfen. Und du hast genug Zeit dir einen neuen zu suchen und falls alle stricke reissen, kannst du danach zurück in deinen alten Job. Und falls du Bundeswehr machst, bist du auch weg von deinen Eltern ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Also zu Bundeswehr möchte ich nicht das ist gegen meinen Character.
Zivi würde ich ja machen, aber hab im Oktober Musterung müsste sehen wie die mich einstufen. Und dann dauert es bestimmt auch erstmal nen halbesjahr bis ich zivi machen kann.
Ich will die veränderung sofort weil ich es eben wie gesagt nicht mehr solange aushalte...
Ich dachte eig allgemein das man anspruch auf 1 jahr bzw 9 Monate Arbeitslosengeld 1 hat :O wenn man die mind pflicht jahre erfüllt hat, unabhängik in welcher höhe.
 

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