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ausziehen-aber wie?

  • Starter*in Starter*in tina87
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T

tina87

Gast
Hallo
ich werd im September 18 und möchte gerne ausziehen,weil ich es zu hause wg. meinen Vater nicht mehr aushalte, aber ich weiß nicht wie ich das in finanzieller Hinsicht schaffen soll...Ich hab mich jetzt schon etwas informiert im Internet, aber ganz blick ich nicht durch.
Momentan besuche ich die 11 Klasse eines Gymnasium und werde dieses Jahr mein Abi beginnen auf der gleichen Schule.
Steht mir Schüler-Bafög zu? Und wie ist das mit dem Unterhalt oder kindergeld?Ich glaub nicht das mein Vater mir freiwillig was zahlen würde.Und wieviel wäre es ungefähr?
Ich würd wahrscheinlich auch noch nebenbei jobben...

Danke
 
Liebe Tina!
jaja, man hat es mit den eltern nicht leicht, aber es könnte sicherlich ein wenig schwierig werden, noch vor dem abi auszuziehen. schüler-bafög steht dir nicht zu, doch sind deine eltern bis zum abschluss der ersten ausbildung unterhaltspflichtig. d.h., dass sie für dich finanzielle vernatwortung übernehmen müssen, sofern sie es können. am besten du wendest dich an das jugendamt oder die sozialberatungsstelle deiner satdt/gemeinde. die werden dir sagen, welche hilfen du in anspruch nehmen kannst. evtl. können sie dir auch eine wg vermittlen. frag mal nach, sie leute sind sehr nett und helfen dir sicherlich.
das mit dem jobben...so eine sachen. ich würde sagen, mach erstmal deine schule und dann sehe weiter. das abi schüttelt man meist nicht aus dem ärmel und deshalb konzentriere dich auf die schule. öfters als samstags im kino oder einem geschäft auszuhelfen, denke ich, sei vermessen.
und kopf hoch, ich wohne nicht mehr zu hause, aber meine mutter macht mir trotzdem das leben mehr als schwer.

lg und schlaf gut
jenny
 
Hm..wieso steht ihr kein schülerbafög zu? wann denn sonst?
Nur nicht,wenn Eltern genug f.Unterhalt verdienen.
Bin jetzt zu müde..guck bitte mal hier bißchen rum..sind schon seitenweise threads.
Auskunft der Eltern über deren Einkommen kannst Du ab 18.Geburtstag fordern...wenn sie freiwillig Unterhalt(600 Eu insgesamt.) zahlen,dann natürlich nicht.
Also:das Kindergeld bekommen die Eltern weiter bis Ende Deiner Erstausbildung(Schule+Beruf)....dann müssen sie noch auffüllen aus eigener Tasche bis 600Eu(550 in den neuen Bundesländern)wenn Du in eigener Bude(WG z.B.) wohnst.
Kannst mit 10 Eu.einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen und Dich bei Anwalt informieren.Ist auch gut,falls es Probleme mit Auskunft/Unterhalt gibt.
da Du kein Einkommen hast,wird Dich (im Fall des Streites)ein Gerichtsverfahren nichts kosten.
Zimmer /Wohnungen findest Du über Studentenseiten im Netz.
Wenn die Eltern nicht genug Einkommen haben(Freigrenzen stehen im Netz),kannst Du m.E.Schülerbafög beantragen.
Mit der Zusatzarbeit ist das so eine Sache..anrechnungsfrei sind Ferien und einmalige Sachen...bei dauerhaftem Nebenjob mußt Du es gegenrechnen..die Eltern zahlen weniger.Das ist dann dumm,wenn Du den Job wegen Schule nicht lange machst...

Wenn Deine Eltern ausreichend verdienen,solltest Du auch Deinen Unterhaltsanspruch durchsetzen...denn😀u bist später ihnen gegenüber AUCH unterhaltsverpflichtet(wenn z.B.Pflegekosten entstehen).
Ist ja wichtig,daß Du Schule +Beruf richtig schaffst.
Find ich gut,daß Du rechtzeitig schon nachdenkst über das Ausziehen!
Viel Glück beim lesen hier...
 
Schülerbafög bekommst Du leider nicht, weil Du keine Ausbildung machst, die Dich in eine andere Stadt zwingt. Nur wenn Du eine Fachschule besuchst, die es in der Form nicht in Deiner Stadt gibt, bekommst Du Bafög. Das ist nicht für Gymis.
Keine Angst vor dem Jugendamt, die geben Dir Adressen und beraten. Du brauchst bestimmt nicht mit Deinen familiären Problemen rausrücken. Wenn Du 18 bist, darfst Du auch ausziehen. Geh aber vielleicht zur Beratung besser hin, bevor Du Geburtstag hast, sonst fühlen sie sich vielleicht nicht mehr so verantwortlich.
 
naja habe auch manchmal probleme mit eltern, mache zurzeit eine ausbildung und könnte es mir kaum leisten auszuziehen sogar mit einer ausbildung es ist kein kinderspiel, ich meine ich könnte bab beantragen und kindergeld bekommen kriege aber nur bab wenn meine letern nicht genug für mich aufbringen können oder weniger verdienen als sein muss oder ich weit weg eine ausbildung beginne sonst krieg ich nichts, ich denke du solltest dich noch etwas gedulden.
 
Auszug gegen den Willen der Eltern

Im Gegensatz zu den Eltern kann das Kind während seiner Ausbildung nicht selber bestimmen, wo es leben will. Ein Auszug gegen den Willen der Eltern ist nur dann möglich, wenn das Verhältnis in der Familie zerrüttet ist, zum Beispiel durch Fehlverhalten der Eltern. In diesem Fall kann das Kind die Änderung der elterlichen Bestimmung beim Familiengericht beantragen und seinen Unterhalt in Form von Geld verlangen.
 
Wenn Du 18 bist kannste Unterhalt bis Ende Erstausbildung fordern.
das ist nur abhängig vom einkommen..wenn die zu wenig verdienen,müssen sie nicht zahlen.
wo Du wohnst kann keiner bestimmen außer Du selbst.Guck in Verfassung.
Mit unterhalt mußte eben klarkommen.mehr gibts nicht.
aber auch kein wohnzwang bei eltern.wär ja noch schöner.
welche instanz soll prüfen,ob zerrüttet?lacht sich jeder anwalt krank.
 
Ausbildungshilfe nach Streit mit Eltern

Kurz notiert

Auszubildende, die sich wegen schwerwiegender Konflikte mit ihren Eltern eine eigene Wohnung suchen, haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe durch das Arbeitsamt. Wer den Konflikt verursacht, ist dabei unerheblich.


Das Arbeitsamt fördert mit der Berufsausbildungsbeihilfe Jugendliche mit einer eigenen Wohnung. Voraussetzung ist, dass der Jugendliche volljährig ist oder die Ausbildungsstelle von der Elternwohnung schwierig zu erreichen. Die Hilfe gibt es ebenfalls, wenn ein Zusammenleben mit den Eltern aus "schwerwiegenden sozialen Gründen" unzumutbar ist.

Das Bundessozialgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem sich ein fast volljähriger Auszubildender nach längeren und schwerwiegenden Auseinandersetzungen mit seinen Eltern eine Wohnung suchte. Die Eltern und ihr Sohn hatten gemeinsam beschlossen, dass ein Zusammenleben nicht mehr machbar sei.
Das zuständige Arbeitsamt lehnte die Ausbildungshilfe ab, da der Jugendliche seine Ausbildungsstelle von der elterlichen Wohnung aus einfach erreichen könne. Die Richter am Bundessozialgericht entschieden jedoch, dass bei solchen Auseinandersetzungen von schwerwiegenden sozialen Gründen auszugehen sei. Der Jugendliche hat damit Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Es spielt dabei keine Rolle, wer die Schuld am Streit trägt.




Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel
vom 3. Juni 2004,
Aktenzeichen: B 7 AL 38/03 R






Sendung am: 08.06.2004
Letzte Änderung am: 08.06.2004




"Lacht sich jeder Anwalt krank." Dann haben sich die Anwälte nach dieser Verhandlung bestimmt erstmal alle auskurieren müssen. ;-)
 

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