So eine lebensfremde rausgepickte Entscheidung/Meinung....
BGB von achtzehnhundertknäckebrot??
Gehört sowieso mal entrümpelt!
Deshalb ja-AUSKUNFTSRECHT ü.Einkommen(Zahlungsfähigkeit) d.Eltern.Das ist KEINE kann-Bestimmung.Voraussetzung ist BEDARF (Kind in Erstausbildung--zügig betrieben natürlich).
"Bestimmen wo das Kind ißt und wohnt" widerspricht d.Verfassung.
Ab volljährig ist jeder FREI.
Fragt man sich sowieso,wieviele bundesdeutsche Gesetzte die eigene Verfassung BRECHEN!!!!!!
Empfehle dringend die Lektüre..Menschenwürde...Meinungsfreiheit,Religionsfreiheit...Unverletzbarkeit der WOHNUNG...(der eigenen natürlich!!Jedem Bürger eine eigene Privatsphäre!!!)
Da gibts zwar (unzulässige) Versuche von Eltern/Behörden,"Zwangslebensgemeinschaften" zu bestimmen oder zu definieren....
DAS IST ABER AUCH BEI Hartz gescheitert:da dürfen die Einkommen der unverheirateten Lebensgefährten AUCH NICHT MEHR angerechnet werden(Korrekturen zu Tausenden..denn:wer soll den Freund ohne gesetzliche Unterhaltspflicht!!! zwingen,der Freundin das Leben zu bezahlen..FÖRDERUNG DER PROSTITUTION???HÄÄÄ?Staatlich sanktioniert?)
ODER SOLL HIER EIN HEIRATSBOOM LOSGEHEN WIE ZU ZEITEN,ALS MAN NUR VERHEIRATET EIN GEMEINSAMES INTERNATSZIMMER BEKAM UND EINE ARBEITSSTELLE AM GLEICHEN ORT?????
Am besten als spezialisierte Anwaltskanzlei: Heirat zum Zweck der Freigabe aus dem Elternhaus und anschließende Anullierung (schöne Geschäftsidee!!!!!)
Die Rechte der Kinder auf Wahl der Wohnung etc .u.rechtlich festgelegter Unterstützung bis Ausbildungsende stehen regelmäßig höher im Vergleich zum "Verlangen der Eltern,Geld nicht zu zahlen...und die Kinder weiter lange ans Heim zu binden.."
Die Hinderung der Zahlung wird sicher sehr oft v.zahlungsfähigen(!!!) Eltern durchgesetzt..weil die Kinder entweder sich erpressen lassen...wie harmonisch die Jahre des Zusammenlebens sind kann man sich denken,weil die Kinder so eine Abneigung gg.Gerichtszeug haben und sich so durchschlagen...etc. Und die "liebenden" Eltern für immer zum Teufel schicken.
Wie sollen Kinder denn reagieren,wenn sie ab Volljährigkeit NICHT unterstützt werden im Anrecht,wie jeder mündige Bürger sich FREI eine Wohnung zu wählen??
Jeder weise Elternteil hilft beim Start in EIGENES LEBEN!!!!!!!
Sie können HEIRATEN ab 18!!
Soll das AUCH der Papa erlauben???? Wie soll Zusammenleben klappen in unteilbaren Wohnräumen mit Zuteilung von Essen/Taschengeld....das ist Gesinnungsterror..denn das "Kind" wird über die Volljährigkeit hinaus durch ÖKONOMISCHEN ZWANG dazu gebracht,den Lebens-u-Eßstil etc.der Eltern über Jahre gegen den FREIEN Willen beizubehalten.
Nicht betroffen sind natürlich die WIRKLICH FREIWILLIG MIT ELTERN LEBENDEN!!!!
Zu den zitierten Entscheidungen u.Auslegungen: Ist typisch für (bundes)deutsches Recht,daß sich Mittelalter nur langsam aus den Gesetzen schleicht.
Siehe alle Paragraphen zur Gleichgeschlechtlichkeit..
Sollte jeder aber wissen---und sich schon heute notieren :bei solchen Verweigerungen des Zahlens (ist ja Nötigung,wenn Kinder gg.eigentlichen Willen zu Hause bleiben MÜSSEN) erlischt auch--wenn die Kinder dann konsequent weggehen deshalb--auch für alle Zeiten der AUSRECHENBAR WESENTLICH LÄNGERE(!!!) UNTERHALTSANSPRUCH DER SPÄTER IN PFLEGEHEIM LEBENDEN ELTERN....gegenüber den Kindern.
Die subjektive Wortwahl unterstellt den Kindern UNRECHTES.
Unerlaubte Demütigung Abhängiger!
Nicht ohne Grund gibt es die VERPFLICHTUNG,nach Bedarf d.Kinder u.Vermögen d.Eltern .
Ist eine FRECHHEIT,bei UNTERHALTSVERPFLICHTETEN (bei denen ja VORHER die Bemessungsgrenze beachtet wird!!!!!),von "Zahlmeister" zu reden.
Mit gleichen genervten Reden verweigern zu oft VÄTER ggü.minderjährigen Kindern den Unterhalt.Das sind aber GRUNDRECHTE--der Bedarf zum LEBEN.
"Familiengemeinschaft" unter VOLLJÄHRIGEN sind die freiwillig(?) verheirateten Eltern. Und die minderjährigen Kinder.(Wenn sie nicht wegen erlittener Gewalt durch die Eltern z.B. auch wegkönnen).
Der Unterhalt wird regelmäßig richtigerweise versagt :
Kindern,die gar nichts mehr lernen und gammeln.Die gegen die Eltern gewalttätig werden.
Oder,die zu arme Eltern haben.
In dem Fall gilt:Selbstverantwortung erweitert...jobben gehen oder halt Minimalsicherung durch das Soziale Netz (und SOZI ist AUCH KEIN ALMOSEN,sondern STAATLICH zur Zeit noch genauso festgelegt...ein RECHT!!!! KEINE GNADE!!!
IN DEN BEDARF KANN AUSNAHMLOS JEDER (VOM HOHEN PFERD) FALLEN!!!!
DAS SOLLTE MAN NIE VERGESSEN!!!!
(So wie die auf Behindertenparkplatz stehende goldbehangene Lady von mir gestern auch die Frage bekam,ob sie schon übt...waren 10 m Fußweg vom Auto zum Supermarkt zuviel...nun ja...die Wünsche der "Heiden"..)
Gerade im letzten Fall (!!) ist das volljährige "Kind" im Sozialgesetz eine EIGENE BEDARFSGEMEINSCHAFT !!
Und da empfliehlt sich ERST RECHT ,auszuziehen.Denn den Eltern entsteht materieller (Berechnungs-)Schaden wegen der "Wohnraumanrechnung".
Außerdem unnötige Einschränkung der Lebensquali!!!
Mehrere volljährige Personen (die keine Lebens-u-Wirtschaftsgemeinschhaft bilden/bilden wollen) ,werden EINZELN durch das Sozialamt gefördert.Korrekterweise.
Und..ein Kind in Ausbildung schmarotzt ja nicht!!!!Sowas überhaupt anzudeuten ist eine Frechheit.
Es beendet AKTIV seine Bedürftigkeit!!!
Soll es sich ENTSCHULDIGEN FÜR SEINE EIGENE EXISTENZ????
Für seinen ENERGIEBEDARF??
Sollen die Eltern doch ENEGIESPAR-KINDER zeugen??
Die von der Sonne leben???
Warum soll die (geldbestimmte)Meinung der Eltern mehr zählen (denn für sie geht es um Vermeiden der Zahlungspflicht...) als das sowieso feststehende (denn über 600 Eu gibts nicht,so oder so) Recht der Kinder auf Unterhalt ?
Gezwungen sind die Eltern natürlich (wenn sie es denn nicht freiwillig tun) erst,
NACHDEM sich das "Kind" einen rechtskräftigen Titel erstritten hat.Die Kosten sind hierbei überschaubar,denn ohne eigenes Einkommen und nachgewiesenen Bedarf (Grund für jurist.Beratung/Gerichtsklage) kann man Prozeßkostenhilfe bekommen.
Im Rahmen der Stufenklage(bzw.zuerst außergerichtlich versuchen) --also:Aufforderung auf Offenlegen der Einkünfte/Berechnen lassen/Aufforderung zur Zahlung stellt sich schnell raus,woher bekommt das "Kind" bis Ausbildungsende das ihm GESETZLICH ZUSTEHENDE (und nicht etwa generös geschenkte!!!!) Geld.
Klar hungern etliche Eltern über Jahre aus Frust die Kinder aus.Muß man die Folgen aber vertragen können.Die beste Art ,die Kinder auf Lebenszeit loszuwerden!!!!!!
Hier im Forum haben schon mindestens 20 Leute einschlägige Erfahrungen.
Da 154 Euro Kindergeld bis Ausbildungsende der Staat zahlt,reden wir hier über
446 Euro.Für ca.7 Jahre(letzte Jahre Abi+Studium)maximal.denn:wenn die Kinder dazuverdienen können/Ausbildungsgeld bekommen o.a.,wird das angerechnet.
Nehmen wir mal als Maximalsumme 38000 Euro. Beim "zu Hause wohnen lassen"hat man das ja nicht komplett gespart. Sagen wir 300 Eu Ausgabe dann?Oder gehts noch billiger??Wasser und Brot...
Also 25000 in Variante "HotelMama"...13000Euro Streitwert der Differenz über 7 Jahre.Also für ca.2000 Euro im Jahr---das ist etwa noch mal die Höhe des Kindergeldes---kann man sich entscheiden: will ich später möglicherweise auf die Unterstützung durch die Kinder genauso verzichten,wie die jetzt auf mich?
Beachte: Ein Pflegeheimplatz kostet schon heute ca.3000Eu/Monat ...wie wird das in 20-30 Jahren sein.
Jedes Elternteil nur ebenso 7 Jahre Pflege...Ui ui ui...GUT,WER DA DAS KIND WAS GUTES LERNEN LÄSST...müssen nicht mal Tausende Euro sein,reicht schon der normale Heimpflegedienst zum Ruin...
Ein SCHWERES ZERWÜRFNIS (z.B. ein demütigender Unterhaltsstreit) gibt DEN KINDERN das Recht,die Eltern dann viel wirkungsvoller mal eben GENAUSO ZU IGNORIEREN.
Da ich sehr viele nicht-zahlende Väter kenne im Bekanntenkreis und auch sehr viele bettelarme Studenten---um nicht zu sagen einige am Hungertuch! (bei z.T. SEHR VERMÖGENDEN ELTERN!!!),bin ich zugegeben da sensibilisiert.
Und hab für ZAHLUNGSFÄHIGE Eltern,die gegen Kinder klagen,kein Verständnis.Im Gegenteil.
Eltern dagegen kommen NICHT(wie die Kinder!!) ans Existenzminimum,da sie durch großzügige Freigrenzen geschützt sind( immerhin stolze 920 Euro!!!)
Unzumutbarkeit des Zusammenlebens läßt sich bei den meisten Wohnungen schnell nachweisen.Wenn jemand im Elternhaus komplett sep.Wohnung oder Zimmer +eigenes Bad hat,siehts sicher anders aus.Wer hat das schon.
Außerdem : finde ich natürlich von jedem Feld-Wald-Wiesengericht tausende Urteile. nicht mal die Rechtsgültigkeit ist bei AG u.LG sicher.....Warum nicht noch die Amtsgerichte zitieren????
Ein rechtsgültiges Urteil kann auch "juristisch hingebogenes UNRECHT" sein!!!
Entscheidend und "rechtsweisend"sind im jw.GELTUNGSBEZIRK höchstens die OLG -entscheidungen...jede Wette,daß die Urteile(zu Recht) zu 99% für die UNTERHALTSBERECHTIGTEN KINDER gesprochen werden!!!!
LEIDER lassen sich zu viele unterhaltsberechtigte (gilt auch für die vielen im Namen der minderjährigen Kinder auf Unterhalt verzichtenden Mütter!!!)
Leute durch Nötigung,psychischen Druck,Diffamierung,Unkenntnis,Geldmangel...am Durchsetzen der Rechte hindern.
Der Staat,der eigentlich die Menschenrechte durchsetzen sollte,hindert durch bürokratische Hürden,Gesetzeswirrwar (das zitierte widerspricht anderen Gesetzen!!!) sowas.
Ende vom Lied: Ausbildungsabbrecher,zerstrittene Familien.
Könnte man ziemlich schnell und wirksam ändern.Auf verschiedene Art.
Einfachster Weg: jeder erhält elternunabhängig ein Existenzminimum bis Ausbildungsende.
Bei Zahlungsfähigkeit d.Eltern evl.Zurückrechnung durch den Staat.
Anhand der Steuerunterlagen der Eltern kein Problem.
Erspart Familienzoff...dann können junge Leute in Ruhe sich ums wesentliche kümmern.Nur die Anwälte/Gerichte büßen ein.
Gehe ich mal davon aus,mit der Verklausulierung der Gesetze ist aber vom Staat nicht gewollt,daß Ausbildung im Vordergrund steht.
Kann man nicht anders sehen.
Daß das funktioniert hat,bewiesen zig Jahre Lehrlingsgeldsystem und Stipendium-bestimmung im Gebiet der NEUEN Bundesländer.
War nur erbärmlich wenig.Aber ---es war immer die Existenzsicherung.
Und...der hohe Prozentsatz der studierenden Mütter mit SUPERABSCHLUSS!!!!
spricht dafür,daß das zumindest klappte!!!
(Gern Berichte aus der Praxis...)
Wenn auch heute die bundesdeutsche Grundsicherung da viel umfassender und weiter greift...zumindest die Studenten der DDR hatten FREIHEIT bei Wohnortwahl und Studienortwahl...sie wurden nicht zwangsweise bei Mutti gehalten....
Es ist makaber,daß ein Staat mit VERBRIEFTEN GRUNDRECHTEN(das gabs so in echt nicht früher!!)die UMSETZUNG DERARTIG BLOCKIERT!!!!
Und...siehe dieses Forum...die Unterschiede der Selbstständigkeit von der Altersgruppe 20-26 ist ins Auge fallend erschütternd gravierend.
Mußte ich mal anmerken.
Habe da den real-Vergleich.
Wie sollen die jungen Leute auch LEBENSFÄHIG werden....wenn sie nicht mal die einfachsten Sachen (Wohnung,eigene Versorgung) problemlos hinkriegen können.....
UND HEUTE SIND DIE GESETZE DA UND DIE FINANZIELLE ABSICHERUNG THEORETISCH VIEL HÖHER!!!!!
Nun ja....hoffe ich,daß sich genug junge Leute hier im Forum zumindest trotzdem genug Wissen raussuchen und ihren EIGENEN WEG gehen.
Und ich denke,wie es "SCHWARZBÜCHER DER VORSÄTZLICHEN MIETSCHULDNER UND WOHNUNGSVERWÜSTER " gibt...sollte man endlich eine schwarze Liste von GEGEN KINDER klagenden Eltern ins öffentliche Bewußtsein stellen.PRANGER sozusagen.
Es steht ja jedem (ungewollt?) Elternschaft habenden Menschen frei,sein Kind KOSTENSPAREND RECHTZEITIG ZUR ADOPTION FREIZUGEBEN!!!
Empfehle Risikorechner ins Netz zu stellen...ab wann rentiert sich ein Kind...errechne den break-even-point oder einfacher :mach eine Optimierungsrechnung---wieviel Kinder bis zu welchem Alter unter welchen Lebensbedingungen rechnen sich....hoch lebe die Scheinheiligkeit...zum Angeben sind die Kinder dann gut( " Ich laß den Großen jetzt studieren..bla bla")
Gruß zum Tage der Bierindustrie....oder so...ich bin aber staubnüchtern...für eventuelle falsch auffassbare Worte ist mein Virenbefall verantwortlich..ich distanziere mich AUSDRÜCKLICH für alle Worte im Fieberwahn...
das ist doch mal ein guter Spruch...
Micky