Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

ausziehen-aber wie?

  • Starter*in Starter*in tina87
  • Datum Start Datum Start
Interview

Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber den Kindern

Eltern sind gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig, so bestimmt es das Bürgerliche Gesetzbuch. Wie weit diese Unterhaltsverpflichtung reicht, erklärt Sigrun von Hasseln, vorsitzende Richterin am Landgericht Cottbus.

Redaktion: Vielen Jugendlichen geht der "Stress" mit ihren Eltern so auf den "Geist", dass sie von zu Hause ausziehen möchten. Als Zahlmeister sind ihnen die Eltern jedoch nach wie vor willkommen. Müssen Eltern tatsächlich Unterhalt auf das Konto ihres Kindes überweisen, wenn das Kind auszieht?

Sigrun von Hasseln: Grundsätzlich sind Eltern nicht gezwungen, den Unterhalt auf das Konto ihres Kindes zu überweisen. Sie können, solange ihr Kind unverheiratet ist, bestimmen, dass das Kind zu Hause wohnt und ißt; selbst wenn das Kind volljährig ist (§ 1612 Abs. 2 BGB).
Von deutschen Gerichten wurde unter anderem in folgenden Fällen entschieden, dass Eltern keinen regelmäßigen Geldunterhalt zahlen müssen:

beim Wunsch nach innerer Lösung vom Elternhaus;
bei einer tiefgreifenden Entfremdung, wenn sie durch ein rücksichtsloses oder provozierendes Verhalten des Kindes verursacht worden ist.





Eltern sind grundsätzlich nicht nur Kühe die gemolken werden können! Ob sie Barunterhalt leisten müssen oder nicht hängt nicht NUR von der Volljährigkeit ihrer Sprösslinge ab. Sicherlich ist es für einige Jugendliche besser wenn sie dem Elternhaus so schnell wie möglich den Rücken kehren, aber es gibt auch jede Menge, die sich einfach nicht mehr in die Familiengemeinschaft einfügen wollen. Es ist schon so, wie Raphael es geschrieben hat: jeder Volljährige kann in eine eigene Wohnung ziehen, auch gegen den Willen der Eltern. Aber nicht in jedem Fall müssen die Eltern dann auch Barunterhalt leisten.
Hier in diesem Forum wird immer wieder geschrieben, dass dieser Unterhaltsanspruch besteht. Dass aber die Eltern in vielen Fällen doch nicht zahlen müssen wird nicht erwähnt. Wie kommt sich denn wohl ein junger Mensch vor, wenn er den angeblich sicheren Barunterhalt einplant und dann auf einmal ohne was da steht?
 
So eine lebensfremde rausgepickte Entscheidung/Meinung....

BGB von achtzehnhundertknäckebrot??
Gehört sowieso mal entrümpelt!

Deshalb ja-AUSKUNFTSRECHT ü.Einkommen(Zahlungsfähigkeit) d.Eltern.Das ist KEINE kann-Bestimmung.Voraussetzung ist BEDARF (Kind in Erstausbildung--zügig betrieben natürlich).

"Bestimmen wo das Kind ißt und wohnt" widerspricht d.Verfassung.
Ab volljährig ist jeder FREI.

Fragt man sich sowieso,wieviele bundesdeutsche Gesetzte die eigene Verfassung BRECHEN!!!!!!
Empfehle dringend die Lektüre..Menschenwürde...Meinungsfreiheit,Religionsfreiheit...Unverletzbarkeit der WOHNUNG...(der eigenen natürlich!!Jedem Bürger eine eigene Privatsphäre!!!)

Da gibts zwar (unzulässige) Versuche von Eltern/Behörden,"Zwangslebensgemeinschaften" zu bestimmen oder zu definieren....
DAS IST ABER AUCH BEI Hartz gescheitert:da dürfen die Einkommen der unverheirateten Lebensgefährten AUCH NICHT MEHR angerechnet werden(Korrekturen zu Tausenden..denn:wer soll den Freund ohne gesetzliche Unterhaltspflicht!!! zwingen,der Freundin das Leben zu bezahlen..FÖRDERUNG DER PROSTITUTION???HÄÄÄ?Staatlich sanktioniert?)

ODER SOLL HIER EIN HEIRATSBOOM LOSGEHEN WIE ZU ZEITEN,ALS MAN NUR VERHEIRATET EIN GEMEINSAMES INTERNATSZIMMER BEKAM UND EINE ARBEITSSTELLE AM GLEICHEN ORT?????

Am besten als spezialisierte Anwaltskanzlei: Heirat zum Zweck der Freigabe aus dem Elternhaus und anschließende Anullierung (schöne Geschäftsidee!!!!!)


Die Rechte der Kinder auf Wahl der Wohnung etc .u.rechtlich festgelegter Unterstützung bis Ausbildungsende stehen regelmäßig höher im Vergleich zum "Verlangen der Eltern,Geld nicht zu zahlen...und die Kinder weiter lange ans Heim zu binden.."

Die Hinderung der Zahlung wird sicher sehr oft v.zahlungsfähigen(!!!) Eltern durchgesetzt..weil die Kinder entweder sich erpressen lassen...wie harmonisch die Jahre des Zusammenlebens sind kann man sich denken,weil die Kinder so eine Abneigung gg.Gerichtszeug haben und sich so durchschlagen...etc. Und die "liebenden" Eltern für immer zum Teufel schicken.

Wie sollen Kinder denn reagieren,wenn sie ab Volljährigkeit NICHT unterstützt werden im Anrecht,wie jeder mündige Bürger sich FREI eine Wohnung zu wählen??
Jeder weise Elternteil hilft beim Start in EIGENES LEBEN!!!!!!!

Sie können HEIRATEN ab 18!!
Soll das AUCH der Papa erlauben???? Wie soll Zusammenleben klappen in unteilbaren Wohnräumen mit Zuteilung von Essen/Taschengeld....das ist Gesinnungsterror..denn das "Kind" wird über die Volljährigkeit hinaus durch ÖKONOMISCHEN ZWANG dazu gebracht,den Lebens-u-Eßstil etc.der Eltern über Jahre gegen den FREIEN Willen beizubehalten.
Nicht betroffen sind natürlich die WIRKLICH FREIWILLIG MIT ELTERN LEBENDEN!!!!

Zu den zitierten Entscheidungen u.Auslegungen: Ist typisch für (bundes)deutsches Recht,daß sich Mittelalter nur langsam aus den Gesetzen schleicht.

Siehe alle Paragraphen zur Gleichgeschlechtlichkeit..

Sollte jeder aber wissen---und sich schon heute notieren :bei solchen Verweigerungen des Zahlens (ist ja Nötigung,wenn Kinder gg.eigentlichen Willen zu Hause bleiben MÜSSEN) erlischt auch--wenn die Kinder dann konsequent weggehen deshalb--auch für alle Zeiten der AUSRECHENBAR WESENTLICH LÄNGERE(!!!) UNTERHALTSANSPRUCH DER SPÄTER IN PFLEGEHEIM LEBENDEN ELTERN....gegenüber den Kindern.


Die subjektive Wortwahl unterstellt den Kindern UNRECHTES.
Unerlaubte Demütigung Abhängiger!
Nicht ohne Grund gibt es die VERPFLICHTUNG,nach Bedarf d.Kinder u.Vermögen d.Eltern .

Ist eine FRECHHEIT,bei UNTERHALTSVERPFLICHTETEN (bei denen ja VORHER die Bemessungsgrenze beachtet wird!!!!!),von "Zahlmeister" zu reden.
Mit gleichen genervten Reden verweigern zu oft VÄTER ggü.minderjährigen Kindern den Unterhalt.Das sind aber GRUNDRECHTE--der Bedarf zum LEBEN.

"Familiengemeinschaft" unter VOLLJÄHRIGEN sind die freiwillig(?) verheirateten Eltern. Und die minderjährigen Kinder.(Wenn sie nicht wegen erlittener Gewalt durch die Eltern z.B. auch wegkönnen).

Der Unterhalt wird regelmäßig richtigerweise versagt :
Kindern,die gar nichts mehr lernen und gammeln.Die gegen die Eltern gewalttätig werden.
Oder,die zu arme Eltern haben.
In dem Fall gilt:Selbstverantwortung erweitert...jobben gehen oder halt Minimalsicherung durch das Soziale Netz (und SOZI ist AUCH KEIN ALMOSEN,sondern STAATLICH zur Zeit noch genauso festgelegt...ein RECHT!!!! KEINE GNADE!!!

IN DEN BEDARF KANN AUSNAHMLOS JEDER (VOM HOHEN PFERD) FALLEN!!!!
DAS SOLLTE MAN NIE VERGESSEN!!!!
(So wie die auf Behindertenparkplatz stehende goldbehangene Lady von mir gestern auch die Frage bekam,ob sie schon übt...waren 10 m Fußweg vom Auto zum Supermarkt zuviel...nun ja...die Wünsche der "Heiden"..)

Gerade im letzten Fall (!!) ist das volljährige "Kind" im Sozialgesetz eine EIGENE BEDARFSGEMEINSCHAFT !!
Und da empfliehlt sich ERST RECHT ,auszuziehen.Denn den Eltern entsteht materieller (Berechnungs-)Schaden wegen der "Wohnraumanrechnung".
Außerdem unnötige Einschränkung der Lebensquali!!!
Mehrere volljährige Personen (die keine Lebens-u-Wirtschaftsgemeinschhaft bilden/bilden wollen) ,werden EINZELN durch das Sozialamt gefördert.Korrekterweise.

Und..ein Kind in Ausbildung schmarotzt ja nicht!!!!Sowas überhaupt anzudeuten ist eine Frechheit.
Es beendet AKTIV seine Bedürftigkeit!!!

Soll es sich ENTSCHULDIGEN FÜR SEINE EIGENE EXISTENZ????
Für seinen ENERGIEBEDARF??
Sollen die Eltern doch ENEGIESPAR-KINDER zeugen??
Die von der Sonne leben???

Warum soll die (geldbestimmte)Meinung der Eltern mehr zählen (denn für sie geht es um Vermeiden der Zahlungspflicht...) als das sowieso feststehende (denn über 600 Eu gibts nicht,so oder so) Recht der Kinder auf Unterhalt ?

Gezwungen sind die Eltern natürlich (wenn sie es denn nicht freiwillig tun) erst,
NACHDEM sich das "Kind" einen rechtskräftigen Titel erstritten hat.Die Kosten sind hierbei überschaubar,denn ohne eigenes Einkommen und nachgewiesenen Bedarf (Grund für jurist.Beratung/Gerichtsklage) kann man Prozeßkostenhilfe bekommen.
Im Rahmen der Stufenklage(bzw.zuerst außergerichtlich versuchen) --also:Aufforderung auf Offenlegen der Einkünfte/Berechnen lassen/Aufforderung zur Zahlung stellt sich schnell raus,woher bekommt das "Kind" bis Ausbildungsende das ihm GESETZLICH ZUSTEHENDE (und nicht etwa generös geschenkte!!!!) Geld.

Klar hungern etliche Eltern über Jahre aus Frust die Kinder aus.Muß man die Folgen aber vertragen können.Die beste Art ,die Kinder auf Lebenszeit loszuwerden!!!!!!
Hier im Forum haben schon mindestens 20 Leute einschlägige Erfahrungen.

Da 154 Euro Kindergeld bis Ausbildungsende der Staat zahlt,reden wir hier über
446 Euro.Für ca.7 Jahre(letzte Jahre Abi+Studium)maximal.denn:wenn die Kinder dazuverdienen können/Ausbildungsgeld bekommen o.a.,wird das angerechnet.
Nehmen wir mal als Maximalsumme 38000 Euro. Beim "zu Hause wohnen lassen"hat man das ja nicht komplett gespart. Sagen wir 300 Eu Ausgabe dann?Oder gehts noch billiger??Wasser und Brot...
Also 25000 in Variante "HotelMama"...13000Euro Streitwert der Differenz über 7 Jahre.Also für ca.2000 Euro im Jahr---das ist etwa noch mal die Höhe des Kindergeldes---kann man sich entscheiden: will ich später möglicherweise auf die Unterstützung durch die Kinder genauso verzichten,wie die jetzt auf mich?

Beachte: Ein Pflegeheimplatz kostet schon heute ca.3000Eu/Monat ...wie wird das in 20-30 Jahren sein.
Jedes Elternteil nur ebenso 7 Jahre Pflege...Ui ui ui...GUT,WER DA DAS KIND WAS GUTES LERNEN LÄSST...müssen nicht mal Tausende Euro sein,reicht schon der normale Heimpflegedienst zum Ruin...

Ein SCHWERES ZERWÜRFNIS (z.B. ein demütigender Unterhaltsstreit) gibt DEN KINDERN das Recht,die Eltern dann viel wirkungsvoller mal eben GENAUSO ZU IGNORIEREN.
Da ich sehr viele nicht-zahlende Väter kenne im Bekanntenkreis und auch sehr viele bettelarme Studenten---um nicht zu sagen einige am Hungertuch! (bei z.T. SEHR VERMÖGENDEN ELTERN!!!),bin ich zugegeben da sensibilisiert.
Und hab für ZAHLUNGSFÄHIGE Eltern,die gegen Kinder klagen,kein Verständnis.Im Gegenteil.

Eltern dagegen kommen NICHT(wie die Kinder!!) ans Existenzminimum,da sie durch großzügige Freigrenzen geschützt sind( immerhin stolze 920 Euro!!!)

Unzumutbarkeit des Zusammenlebens läßt sich bei den meisten Wohnungen schnell nachweisen.Wenn jemand im Elternhaus komplett sep.Wohnung oder Zimmer +eigenes Bad hat,siehts sicher anders aus.Wer hat das schon.

Außerdem : finde ich natürlich von jedem Feld-Wald-Wiesengericht tausende Urteile. nicht mal die Rechtsgültigkeit ist bei AG u.LG sicher.....Warum nicht noch die Amtsgerichte zitieren????
Ein rechtsgültiges Urteil kann auch "juristisch hingebogenes UNRECHT" sein!!!

Entscheidend und "rechtsweisend"sind im jw.GELTUNGSBEZIRK höchstens die OLG -entscheidungen...jede Wette,daß die Urteile(zu Recht) zu 99% für die UNTERHALTSBERECHTIGTEN KINDER gesprochen werden!!!!

LEIDER lassen sich zu viele unterhaltsberechtigte (gilt auch für die vielen im Namen der minderjährigen Kinder auf Unterhalt verzichtenden Mütter!!!)
Leute durch Nötigung,psychischen Druck,Diffamierung,Unkenntnis,Geldmangel...am Durchsetzen der Rechte hindern.
Der Staat,der eigentlich die Menschenrechte durchsetzen sollte,hindert durch bürokratische Hürden,Gesetzeswirrwar (das zitierte widerspricht anderen Gesetzen!!!) sowas.
Ende vom Lied: Ausbildungsabbrecher,zerstrittene Familien.

Könnte man ziemlich schnell und wirksam ändern.Auf verschiedene Art.

Einfachster Weg: jeder erhält elternunabhängig ein Existenzminimum bis Ausbildungsende.

Bei Zahlungsfähigkeit d.Eltern evl.Zurückrechnung durch den Staat.
Anhand der Steuerunterlagen der Eltern kein Problem.
Erspart Familienzoff...dann können junge Leute in Ruhe sich ums wesentliche kümmern.Nur die Anwälte/Gerichte büßen ein.

Gehe ich mal davon aus,mit der Verklausulierung der Gesetze ist aber vom Staat nicht gewollt,daß Ausbildung im Vordergrund steht.
Kann man nicht anders sehen.

Daß das funktioniert hat,bewiesen zig Jahre Lehrlingsgeldsystem und Stipendium-bestimmung im Gebiet der NEUEN Bundesländer.

War nur erbärmlich wenig.Aber ---es war immer die Existenzsicherung.
Und...der hohe Prozentsatz der studierenden Mütter mit SUPERABSCHLUSS!!!!
spricht dafür,daß das zumindest klappte!!!
(Gern Berichte aus der Praxis...)

Wenn auch heute die bundesdeutsche Grundsicherung da viel umfassender und weiter greift...zumindest die Studenten der DDR hatten FREIHEIT bei Wohnortwahl und Studienortwahl...sie wurden nicht zwangsweise bei Mutti gehalten....
Es ist makaber,daß ein Staat mit VERBRIEFTEN GRUNDRECHTEN(das gabs so in echt nicht früher!!)die UMSETZUNG DERARTIG BLOCKIERT!!!!

Und...siehe dieses Forum...die Unterschiede der Selbstständigkeit von der Altersgruppe 20-26 ist ins Auge fallend erschütternd gravierend.
Mußte ich mal anmerken.
Habe da den real-Vergleich.

Wie sollen die jungen Leute auch LEBENSFÄHIG werden....wenn sie nicht mal die einfachsten Sachen (Wohnung,eigene Versorgung) problemlos hinkriegen können.....
UND HEUTE SIND DIE GESETZE DA UND DIE FINANZIELLE ABSICHERUNG THEORETISCH VIEL HÖHER!!!!!

Nun ja....hoffe ich,daß sich genug junge Leute hier im Forum zumindest trotzdem genug Wissen raussuchen und ihren EIGENEN WEG gehen.

Und ich denke,wie es "SCHWARZBÜCHER DER VORSÄTZLICHEN MIETSCHULDNER UND WOHNUNGSVERWÜSTER " gibt...sollte man endlich eine schwarze Liste von GEGEN KINDER klagenden Eltern ins öffentliche Bewußtsein stellen.PRANGER sozusagen.

Es steht ja jedem (ungewollt?) Elternschaft habenden Menschen frei,sein Kind KOSTENSPAREND RECHTZEITIG ZUR ADOPTION FREIZUGEBEN!!!
Empfehle Risikorechner ins Netz zu stellen...ab wann rentiert sich ein Kind...errechne den break-even-point oder einfacher :mach eine Optimierungsrechnung---wieviel Kinder bis zu welchem Alter unter welchen Lebensbedingungen rechnen sich....hoch lebe die Scheinheiligkeit...zum Angeben sind die Kinder dann gut( " Ich laß den Großen jetzt studieren..bla bla")

Gruß zum Tage der Bierindustrie....oder so...ich bin aber staubnüchtern...für eventuelle falsch auffassbare Worte ist mein Virenbefall verantwortlich..ich distanziere mich AUSDRÜCKLICH für alle Worte im Fieberwahn...

das ist doch mal ein guter Spruch...

Micky
 
Bei den Einstellungen von Micky ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Ehepaare sich GEGEN Kinder entscheiden!
Also ihr Jugendlichen: Zieht alle von zu Hause aus, finanzielle Verantwortung braucht ihr nicht übernehmen, dafür sind doch schließlich die Eltern da! Ihr braucht keine Rücksicht üben, dass müssen nur eure Erzeuger!
 
Würg...

Ab 18 ists eben zwar noch biologisch "Kind" aber rechtlich eigenverantwortlich.
Lest mal gründlich: nicht faule Schmarotzer sind gemeint,sondern fleißige Schüler/Studenten/Azubis.
Wenn echte Trennung im Haus ist...und eben NICHT die Mutter Sprüche übers "Kinderzimmer" des ERWACHSENEN(!!) abläßt,ist ja Zusammenleben auch komplikationlos möglich.ABER:
Ab dem 18.Geburtstag ERLISCHT jegliche "Erziehungsberechtigung".
Genau das ..die Nichteinhaltung ..ist ja oft der Konfliktgrund!
Oder eine Wischiwaschi-Regelung bezüglich Natural-Unterhalt..da wird einfach die exakte Abrechnung verweigert....nach elterlichem Gutdünken "zugeteilt".

Ab dem Tag haftet jeder selbst...und nicht mehr die Eltern z.T.wie vorher.


Nur verkennen die meisten Eltern den Unterschied zwischen Wirtschaftsgemeinschaft und PRIVATBEREICH.


Eben im Rahmen einer GLEICHBERECHTIGETEN WG UNTER ERWACHSENEN!!!!
wenn Zusammenleben,dann EXAKTE ABRECHNUNG über Unterhalt(Aufschlüsselung!) und zwar nicht als generöse Geste,sondern das ist PFLICHT!!!!

Es gibt auch keine Pflicht der Kinder,als Erwachsene die Wohnung der Eltern zu finanzieren! Oder "auszunutzen".Das ist Sache der Eltern.Können frei untervermieten,umziehen.Verkaufen.
Im Gegenschluß kann ja auch keine junge Familie die Oma zwingen,zu ihnen zu ziehen! Bloß um Heimkosten zu vermeiden z.B.--wenn die nämlich nicht will(und da wird heute jeder Pflegebedürftige gefragt!!!),wohnt die dort,wo sie es will.

Anstand,Dankbarkeit..sind zwar schöne Wünsche..brechen aber nicht die Gesetze.
Wieso sind Eltern dann nicht dankbar,daß das "Kind" fleißig studiert?Und somit dann mal Rente erarbeitet für Eltern und diese refinanziert.
Wieso endet elterliche Dankbarkeit plötzlich...weil Kind nicht mehr "Erziehungsgegenstand "sein will...als ERWACHSENER?
Ab wann bitte gesteht Ihr denn Menschen ein eigenes Leben zu ?
Ab 30???? Und wer bitte hat dann Erziehungsgewalt und Bestimmungsrecht über die ENKEL...wenn Tochter mit 18 Mama ist? Auch der Opa? Legt der auch Wohnung,Kleidung,Essen,Taschengeld fest?

Neee... ab 18 ist jeder selbst für sich zuständig und hat bis Ausbildungsende Anrecht auf Unterhalt.Nicht ohne Grund trennt sich ab dem Tag die Kinderschar in "privilegiert" und "nichtprivilegiert" Unterhalts-Berechtigte...wenn Papa zwei Kinder minderjährig noch zu versorgen hat und einkommenslose Frau,ist der Volljährige dann NACH SCHULAUSBILDUNG sowieso der letzte in der Reihe...und muß sich seinen Lebensunterhalt durch Bafög o.Nebenjob o.ALG2/Sozi organisieren.

Und noch mal: es ist der Selbstbehalt im Gesetz großzügig festgelegt....920 Euro! BEIDE!!!
Dagegen die 600 Euro eines jungen Menschen,der weder schon Hausrat hat,noch Möbel,Auto..der Bücher braucht...der von der Natur her(da die Eltern das HABEN inzwischen) einen eigentlich WESENTLICH HÖHEREN BEDARF als die Eltern hätte! Da seh ich keine "Enteignung der Eltern" Im Gegenteil.Logisch wären genau andersherum die Gelder! Außerdem ist das eine kurze Zeit...die letzten Schuljahre(wenn Abi) und Studium(da bekommt Kind ARMER eltern schon mal Bafög) oder Berufsausbildung(da gibts ja Ausbildungsvergütung).
Was diese Ausführungsbestimmungen zu ZUSATZLEISTUNGEN (Ausbildungsbeihilfe)betrifft,da kann natürlich jede Behörde was festlegen...wie bei allen antragsgebundenen Bonuszahlungen(siehe Eigenheimzulage).Darüber habe ich NICHT geredet.Es ging um den UNTERHALT "der Ausbildung wegen"...von den Eltern.Nicht um "Beihilfen"des Staates über diesen Grundunterhalt hinaus.

Reden wir also eigentlich über die GUTVERDIENENDEN Eltern von Studenten(oder Abiturienten mit Studienwunsch).
Genau die hätte allen Grund,sich über nichtgammelnde Kinder zu freuen(da ja diese später besser das Heim/den Pfleger bezahlen können für die Ellis)....und genau diese Eltern ziehen aber zu Scharen vor Gerichte.Gegen ihre Kinder.Die statt faul im Elternhaus sich von Mami versorgen zu lassen bis schlappe 30,es gut finden ,mit erlaubten 18 sich selbst um Bude und Klamotten etc.zu kümmern.
Ist schizophren.
Der eigentliche Knackpunkt ist oft aber das Unbehagen über Glauben,Lebensstil,Freundeskreis...der "Kinder"...nur..das war Thema in der Kinderzeit.Mit 18 erzieh ich die Fehler der ersten Jahre nun auch nicht mehr weg. Wenns denn "Fehler" sind.
Schlicht und ergreifend ist das allein Sache der VOLLJÄHRIGEN.

Oder woraus leitet Ihr ein EINMISCHUNGSRECHT der Eltern ab? Aus der Unterhaltszahlung?
Das ist KEIN solcherart bedingtes Recht.
Es erwachsen den zahlenden Eltern nur Kontrollrechte bezüglich der Zügigkeit der Ausbildung.Oder der Offenlegung eigener Einkünfte der volljährigen Kinder.

Oder gibts dann ab 60 auch automatisch "Entmündigung" der Eltern...und die Kinder dürfen dann den Lebensstil der Eltern bestimmen(weil die ja dann aus dem Arbeitsleben und möglicherweise unterhaltsberechtigt gegenüber den Kindern sind?

Es ist (zum Glück) ganz klar festgelegt. Stichtag 18.Geburtstag.Ab dem Tag ist auch die Empfangsberechtigung des Unterhaltes ,den geschiedene Väter z.B. zu Händen der Kindesmutter zahlen,erloschen!
Ab dem Tag muß das "Kind" den Unterhalt selbst einfordern..Urteilsumschreibung veranlassen..
Da gibt es KEIN Gewohnheitsrecht...weil es Mami bisher so oder so machte...

Und das ganze Unterhaltrecht ist NICHT abhängig vom "guten Willen" oder "Auslegung" oder "individueller Meinung des jeweiligen Richters"...nur bei SCHWEREN VERFEHLUNGEN(wenn man den Papa schädigt,ermorden will,zusammenschlägt regelmäßig...oder wenn man NICHT lernt und da was vortäuscht).

@Lilly..Das sind nicht "Einstellungen",sondern FAKTEN.GESETZE.

Solange beide Seiten mit Wischiwaschi oder individuellen Regelungen einverstanden sind,gibts ja auch keine Probleme.Steht ja jedem FREI.

Wenn man freiwillig bis 45 bei Mama bleibt und nichts von Finanzen wissen will und sich die Suppe kochen läßt und Rechnungen nur als Weiter-reich-zettel kennt..okay.wann will man dann LEBEN lernen? Gar nicht?

Am besten dann doch gleich den gleichen Hauspflegedienst für sich selbst wählen,falls das Mütterlein es nicht mehr schafft,den "elterlichen Haushalt" zu versorgen... (-; (-;

@raph :naja...ist ja Dein Recht,mein Geschreibsel so oder so zu finden...
Bin halt gerade krank und reagiere mit Schreiben den Ärger über's desolate Immunsystem ab.
Statt teurem Therapeuten und antibiotikasparend....tipp ich vor mich hin....
UND MIR IST DAS EHRLICH SOWAS VON EGAL,OB ES JEMAND BESCHEUERT FINDET;WAS ICH SCHREIBE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Gebe gerne meine anonymitätsgestärkte Arroganz zu....kann mir das leisten,da ich weiß,was ich im Leben schon für Arbeitsmengen und Krisen überstanden habe aus EIGENER Kraft .Sag ich jetzt mal ganz frech.Therapeutisches Selbstbewußtsein aufbauen,Muß ich sowieso endlich.
Und heute ist ein besonders denkwürdiger Tag....und ich muß mich ablenken....statt Selbstmordgedanken(dazu neige ich z.Glück nicht) und Weinkrämpfen wähle ich das belanglose Rumtippen und Euch nerven.

Und...ich bin KEIN elternunterstütztes Kind gewesen.Bin ab 17 OHNE Geld allein zurechtgekommen(nicht aus "Zwist" ausgezogen,sondern habe gerade noch so flüchten können ....aber ich hab es ja überlebt,wie man sieht)--das heißt..nein --ein Minimalbetrag von sage und schreibe 40 Mark(GDR!!) mußte mir für ALLES reichen...1 1/2 Jahre.
Dann gab es das "reichliche" Stipendium . Und null-kommma-nichts (!!) von den Erzeugern.Später dank Noten bissel Leistungsstip dazu.Und eben Nebenjobs...und Kind.

War ein SUPER-Training bezüglich Ökonomie/Lebenspraxis/Vielfalt der Jobs....MICH SCHRECKT KEINE NOCH SO DRECKIGE ARBEIT.
Mit 21 schon alles selbst familiär im Griff.Komplett.

Und ich sage trotzdem: jetzt ist es so geregelt...zum Glück!

Und jetzt unterstütze ich mit Naturalien/Barem trotz Selbstbehaltunterschreitung(im Gegensatz zum anderen Elternteil......)....bloß um mal eventuelle Spekulationen bezüglich "selbstbetroffen" abzuschmettern.
Meinen gewalttätigen Vater hätte ich selbst bei vorliegendem Gesetz(gab es nicht!) nicht behelligt. Aus Verachtung.
Für solche Eltern ,die zwar Steuervorteile kassieren,aber NICHT Unterhalt zahlen....dann jedoch später gern den Doktortitel des Kindes im Bekanntenkreis rumreichen....habe ich wirklich nur Verachtung übrig.Man sieht sich immer zweimal im Leben...

Naja....und ich stehe zum Glück zum couragierten Gesetze anwenden.Hätte mir früher eine einklagbare Verfassung(bzw.das Recht des folgenlosen Klagens) gewünscht als auch dieses Grundgesetz...und viele der jetzigen Gesetze und Grundabsicherungen.
Und vegesse nie den Unterschied zwischen "theoretischem Menschenrecht" und jetziger Meinungsfreiheit.Wozu auch die UNBESCHRÄNKTE INFORMATIONSFREIHEIT gehört.
Und...zumindest versuchen kann man ja immer das "RECHT AUCH BEKOMMEN". Liegt an den Leuten,wenn sie sich WILLKÜR klaglos gefallen lassen ..Und sei es die Willkür der NICHT MEHR ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN Eltern.

Verantwortung für sich selbst ab 18 ist eine zweiseitige Sache...Recht und Pflicht.Beides sollte man nicht verschenken.

Ist doch ein geniales Gefühl...nicht nur(wie bei uns damals) endlich eine "JURISTISCHE PERSON"...sondern auch verbriefte Grundsicherung.
Würde gern tauschen.Hätte einige Sachen leichter gehabt.
Schade,daß zu viele junge Leute sooo lange unselbstständig rumdümpeln und immer und immer wieder Gründe (er)finden,um "noch keine Familie gründen "zu können,um nicht allein anfangen müssen zu leben...
Und dann wundern sie sich,daß sie nie gelernt haben,Probleme auch zu lösen.Wie auch...wenn man noch mit 30 "Kind" spielt.Und die Mama die Suppe kochen läßt....Lieber paar chaotische Lehrjahre im Solo-Haushalt...aber dann fit für Familie.
Also: ich scheuche meine Kinder schon früh,sehr früh zu Verantwortung...und die Bindung bleibt trotzdem(gerade deswegen).
"Die perfekte Mischung von Glucke und Kampfhahn"...oder so. Hm.. (-:


Wie sonst soll Leben gelernt werden?

(Und nun ist dieses Datum vobei.....und ich habe dank Eurer erwartungsgemäß kritikherausfordernden Zuschriften (-: mir das Grübeln erspart..THANKS!)

ins-Bettchen-hüpfend grüßt
Micky
 
@Micky
Erstmal gute Besserung und nichts zu danken für die kritikfordernden Zuschriften, jedenfalls meinerseits, gern geschehen. 🙂

Hätte da einen Vorschlag an dich: Geh doch in die Politik und ändere die Gesetze dahingehend, dass das Einkommen der Eltern an die Kinder ausgezahlt wird, und die dann einteilen können wer was wofür bekommt. Und falls so ein faules Muttertier doch tatsächlich den ganzen Tag zu Hause verbringt, dann muss das natürlich auch geändert werden! Schließlich haben die Volljährigen ja einen so hohen Bedarf der auch gedeckt werden muss.
Die Ironie dieser Worte entgeht hier wohl niemandem. ;-)

Übrigens, der Selbstbehalt liegt nicht mehr bei 920 Euro, sondern bei 1000 Euro.

Kennst du eigentlich alle Volljährigen die hier Unterhaltsfragen stellen? Musst du ja, woher sonst weisst du, dass es alles fleissige Schüler/Studenten/Azubis sind? Mir selber sind da ganz andere Fälle bekannt, aber davor verschliesst du die Augen, dass passt nicht in dein Weltbild.

Ich stelle mir übrigens gerade vor wie meine Kinder wohl geguckt hätten, wenn ich sie an ihrem achtzehnten Geburtstag gebeten hätte sich doch mal mit ihren Eltern an den Tisch zu setzen, damit vertraglich festgelegt werden kann wieviel Unterhalt ihnen zusteht und was davon beglichen wird. Die hätten mich ob einer "exakten Abrechnung" wohl eher gefragt, ob´s mir noch ganz gut geht oder sie einen Arzt rufen sollen!

"@Lilly..Das sind nicht "Einstellungen",sondern FAKTEN.GESETZE."
Jaja, aber das BGB von "achtzehnhundertknäckebrot" hat, egal ob es dir gefällt oder nicht, auch heute noch Gültigkeit!

Ich möchte hier nicht falsch verstanden werden: wenn ERNSTHAFTE Gründe für einen Auszug aus dem Elternhaus und somit für die Inanspruchnahme von Barunterhalt gegeben sind, wäre ich die letzte die dem entgegenstehen würde. Es ödet mich aber einfach an, dass immer wieder gegen die Eltern gehetzt wird, obwohl die tatsächlichen Situationen gar nicht bekannt sind. Und einfach nur noch mal so: Regeln sind überall einzuhalten, egal ob Kindergarten, Schule, Arbeitsplatz und, und, und.. Warum ist es denn dann im Elternhaus eine Zumutung???
 
so.Sogar 1000 Euro selbstbehalt?!

Fällt hier jemandem auf,daß man "diskutieren" so oder so verstehen kann...hmm.
Ist mir aber zu blöd mit der Art,persönliche Vermutungen,Unterstellungen,Angriffe zu machen.
Das hatten wir hier öfter und auf "Maschendrahtzaun" bin ich nicht so scharf.

Also: soll sich jeder Suchende hier raussuchen,was ihm hilft.
Was mir zum Thema einfiel hab ich erst mal gesagt.

Bei mehrfachem gründlichen Durchlesen kannste Deine "Fragen" selbst beantworten.Oder eben nicht.

Gute Nacht!
Micky
 
Hätte da uch mal ne Frage!

Ich werde in 193 Tagen 18. Ich zähle die zeit seitdem ich zählen kann, aber seit meinem 17. Geburtstag nervt mich meine Mutter total!
Ich will ausziehen aber wie?

Ich würde zu meinem Freund ziehen und arbeiten gehen.
Ich darf nicht arbeiten oder ne Lehre machen, weil ich weiter zur Schule gehen soll!
Nun ist aber die Oberstufe freiwillig und ich würde so gerne eine Lehre machen!

können mir meine Eltern verbieten weiterhin zur Schule zu gehen?
Konnen sie mir verbieten bei meinem Freund zu wochnen?
können sie mir verbieten bei ihm zu übernachten?
können sie mich zwingen Abzutreiben?

Ich weiß es sind viele Fragen, doch eigentlich wären da noch mehr!

Bitte helft mir!

Honney
 
Ab Deinem 18.Geburtstag ist die "Erziehungsberechtigung" erloschen.

(Oder versteh ich da das Rechtssystem falsch? Es fragen so auffällig viele junge Leute...*grübel*)



Auch vorher ist "zwingen" u.U. nicht "ohne Rücksicht auf Verluste" möglich..z.B. hast Du auch vorher schon bei Wohnung "Mitspracherecht"...denn es werden Kinder schon bei Scheidungen nach ihrem Wunsch gefragt..oder ein 16 jähriger darf schon allein wohnen(elterl.Zustimmung vorausgesetzt).

Und zu Abtreibung ZWINGEN ist eine Straftat.Jegliche Nötigung ist bei sowas verboten.Zwar haben bis 18 Deine Eltern die Verantwortung,...sie dürfen die aber nicht mißbrauchen.

Mit der Schule..ist es zwiespältig...sie denken sich ja was...ein ABI hat viel Gutes(man erkennt das oft zu spät...)...schmeiß nicht leichtfertig hin!
Vielleicht gibt es einen Kompromiß...Beruf + Abi?

Deine Zählung der Tage läßt mich schmunzeln...naja...es wird sich einiges entschärfen danach...hört sich nach Machtdemonstration an: "Solange Du die Füße unter unseren Tisch steckst.."...
Warum verbieten sie Dir Deinen Freund? Läßt Du seinetwegen die Schule extrem schleifen? Bist Du pampig geworden,seit Du mit ihm zusammen bist?
Hat er keine "Manieren"...nach Meinung Deiner Eltern?
Wo ist das Problem?
Bist Du schon schwanger? Oder erwägst Du das "Schaffen eines Schulbeendigungsgrundes" ?

Versuchs mal mit sachlichem Gespräch...spätestens in 193 Tagen seid Ihr "in einer Liga"... wäre doch schade,wenn Deine Eltern wegen eines "End-Kinderzeit-Konfliktes" die Freuden des Großelternseins(?) dann mal nicht genießen können wegen jahrelanger Funkstille...
Gruß von der Micky
 
hallo ihr leute. hier zuhause ist mal wieder stress und mein bruder und ich haben uns dazu entschlossen aus zuziehen. kurze erläuterung der situation. mein vater ist seit meinem 4ten von zuhause ausgezogen. ich lebe bei meiner mutter und es gibt dauernt stress wegen unserem "egoistischem" verhalten wie mein vater es nennt. meinem mutter ist krank und rennt von arzt zu arzt u keiner bekommt wirklich raus was sie hat. 2 mal schon hat sie von ihrere hausärztin eine noteinweissung bekommen und wir mussten nachts 5 std. lang in der klink warten bis die ärzte festegestellt hatten "das ihre krankeheit noch nicht so schlimm ist das es für eine stationäre aufnahme reicht". die krankheite die noch von keinem arzt richtig diagnostiziert wurde soll aus auch ambulant behandelt werden können.... mein mutter hat nach meiner ansicht auch pysichische probleme die ihr krankheitsbild noch zusätzlich verschlimmern. sie meklet immer an uns rum weil wir(mein bruder und ich) zuwenig im haushalt machen. zusätzlich betreibe ich noch leistungssport der gleaube ich das einzige in meinem leben ist der mir das gleichgewicht bringt. mein vater ist im iran aufgewachsen und hat eine sehr eingeschrenkte sichweisse vom familienzusammenleben. er ist sehr aufbrausend, aber ein sehr aufgeklärter und gebildeter mensch. trotz dessen haben wir viele probleme mit ihm und sehr viele gespräche mit ihm, die man aufgrund seiner redegewandtheit, nicht gewinnen kann. nun will ich auszeihen und hab mir auch die ganzen sachen hier im formum mal so durchgelesen und mir auch so ein ghrobes bild geschaffen wie das so abläuft mit dem ausziehen. die kommenden somemrferien wollte ich dafür nutzen um auszuziehen. nun frage ich euch ob es möglich ist in ca 4 wochen das alles auf die reihe zu bekommen. könnte auch einen brauchen der immer da ist wenn ich mal fragen hab.... vilt per msn oder so. wäre echt nett wenn sich jemand dazu bereit erklären würde
danke schonmal im vorraus
drbball
 
Pu das ist aber anstrengend das hier alles zu lesen und zu verstehen.😉

ich sprech jetzt mal als mutter eines 18jährgen.

mein sohn bezieht anfang august seine erste eigene wohnung.
er hat folgendes an einkommen.-bafög-kindesunterhalt seitens des vaters,staatliches kindergeld.
das macht in etwa eine gesammtsumme von 600€ aus. davon wird die warmmiete bezahlt.
alles andere ist seins.
strom u.s.w. bezahle ich-anstelle des "taschengeldes"

mit der volljährigkeit des kindes sind beide elternteile zur unterhaltszahlung verpflichtet.entweden in finanzieler hinsicht-vorraussetzung:eigener wohnraum- oder aber in naturalien.wenn das kind noch daheim ist.und das solange bis das erste selbstverdiente geld aufs konto geht.

so wurde es uns mitgeteilt.

es ist bestimmt nicht die hilfe und antwort welche tina 87 erwartet hat.aber es ist ein hinweis darauf das es machbar ist sich ne eigene Whg. zu nehmen.

ach ja. macht es doch nicht immer so kompliziert😉 .es war doch nur die frage was sie tun kann oder könnte.
es war doch kein direkter angriff auf ihre eltern.


das kindergeld gehört dem kind wenn es nicht mehr bei den eltern wohnt.

versuch doch mal mit deinen eltern zu reden und eine einigermaßen vernünftige lösung hinsichtlich deines wohnungswunsches zu finden.

da du keine ausbildung machst ist es eher unwahrscheinlich das du bafög bekommen könntest.
aber ich würde an deiner stelle mal bei den entsprechende behörden anfragen was du machen könntest.

anhang für drbball:

von der wohnungssuche bis zum mietvertag waren es mal grad 14 tage.und das finanzielle wurde vorher abgeklärt.
es ist also unter bestimmten vorraussetzungen möglich das in 4 wochen zu schaffen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
N Ich (18) will ausziehen Familie 17
R Stress mit Mutter, ausziehen? Familie 21
SchweigStillmeinHerz Meine Familie liebt mich aber ich bin immer an allem Schuld. Familie 17

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben