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Austritt aus Kirche

Susi1980

Aktives Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe da eine Frage.
Und zwar wenn ich aus der Kirche austrete, bekomme ich dann alle Steuern die ich bisher in dem Jahr gezahlt habe wieder über die Steuererklärung?

Wenn man z.b. im November heiratet wird das alles auch auf das ganze Jahr berechnet, ist es auch so beim Kirchenaustritt?

Gruß

Susi
 
H

helli

Gast
Hallo,
bin vor 2 Jahren aus der Kirche ausgetreten, habe nichts bei der Steuererklärung zurückbekommen!

L.g. Helli
 

Nohope

Aktives Mitglied
Natürlich bekommst Du das Geld nicht wieder.

Das ist doch vergleichbar mit anderen Vereinen, einer Partei etc. pp. Solange man Mitglied ist, muss man auch seine Beiträge bezahlen.

PS:
Wikipedia sagt:
Kirchensteuer bei nicht-ganzjähriger Kirchenmitgliedschaft

Nach einem Kirchenaustritt endet die Kirchensteuerpflicht am Ende des Austrittsmonats oder einen Monat später, je nach Bundesland. Trotzdem kann das gesamte Einkommen eines Jahres, in dem man irgendwann einmal einer Kirche angehört hat, zur Pflicht von Kirchensteuerzahlungen führen. Lediglich die Höhe der fälligen Kirchensteuer hängt davon ab, wie lange man im betreffenden Jahr kirchensteuerpflichtig war.
Das ist dadurch zu erklären, dass die Kirchensteuer aus der Jahreseinkommensteuer errechnet wird. Im Austrittsjahr wird die Kirchensteuer so berechnet, wie es im Kirchensteuergesetz des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschrieben ist:
„Besteht die Kirchensteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahres, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Kirchensteuerpflicht gegeben ist, je ein Zwölftel des Betrages erhoben, der sich bei ganzjähriger Kirchensteuerpflicht als Jahressteuerschuld ergeben würde.“
– aus § 5 KiStG
Das bedeutet: Es kann vorkommen, dass jemand in der Zeit der Kirchensteuerpflicht keinerlei Einkommen hatte und trotzdem Kirchensteuer zahlen muss, weil er nach Beendigung der Kirchensteuerpflicht in demselben Jahr noch einkommensteuerpflichtiges Einkommen erzielt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

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