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Ausschulung - Krankheit

R

Ritter

Gast
Hallo, ich bin neu in diesem Forum.

Vielleicht kann mir jemand Tipps geben - es handelt sich um folgendes bzw. um das in dem folgenden Text meines heutigen Schreibens an die Klassenlehrerin meiner Tochter (22 Jahre) Genannte:

Sehr geehrte Frau xxxx,

meine Tochter nahm heute an der Teilkonferenz im Berufskolleg xxxxxx teil.

Wie sie mir mitteilte, soll sie sich bis morgen, 30.01.2009, von der Schule abmelden und sich wieder für das neue Schuljahr anmelden. Sollte dies nicht erfolgen, würde eine Ausschulung vorgenommen werden.

Ich bitte hiermit um einige Tage Frist, diese Entscheidungen zu fällen.

Begründung:

Vorab: Da ich mich leider von Ende August 2008 bis Dezember 2008 im Krankenhaus befand, bin ich über die Unterrichtsversäumnisse nur durch die Aussagen meiner Frau und meiner Tochter und über die vorliegenden Unterlagen wie Arztbescheinigungen, Schreiben der Psychologin Frau xxxxxxx usw. informiert.

Zu den Fehlzeiten einiger Tage im Oktober 2008 und in den Monaten Dezember 2008 und Januar 2009 ist zu bemerken, dass die Hausärztin kein entsprechendes Attest ausstellte, da sie meine Tochter zur Weiterbehandlung an die Psychologin Frau xxxxxx verwiesen/überwiesen hat und somit bestimmt auch in dem Glauben war, dass dies die Psychologin vornehmen wird. Für die anderen Fehlzeiten sandte meine Tochter die ärztlichen Bescheinigungen jeweils zu.

Leider erhielt meine Tochter erst für den 05. Dezember 2008 einen Termin bei Frau xxxxxxx. Desweiteren stellte Frau xxxxxx, obwohl vorher schon darum gebeten, erst am 19.12.2008 die dem Berufskolleg xxxxxxx vorliegende Bescheinigung aus. Dass diese Bescheinigung, wie mir meine Tochter mitteilte, nicht als Attest akzeptiert wird oder dient, war meiner Tochter nicht bekannt, sonst hätte sie schon früher versucht, ein für die Schule entsprechendes Attest zu erhalten. Meine Tochter befindet sich weiterhin in psychologischer Behandlung; einige Gründe werden wahrscheinlich der damalige Tod ihrer kleinen Schwester und meine derzeitige schwere Erkrankung sein.

Gerne können Sie, wie die Psychologin Frau xxxxx mitteilte, falls erforderlich, Frau xxxxx deswegen kontaktieren.

Ich bin auch gerne bereit, von der Hausärztin bzw. der Psychologin die entsprechenden Atteste noch anzufordern.

Soweit ich informiert bin, können Schüler aus Krankheitsgründen auch vom laufenden Schuljahr beurlaubt werden, um nach Genesung zum neuen Schuljahr die Schule wieder zu besuchen. Dies möchte meine Tochter auch gerne tun.

Aus den erwähnten Gründen bitte ich nochmals um einige Tage Frist.

Ich würde mich freuen, von Ihnen eine positive Nachricht zu erhalten.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Bemühungen.


Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxxxxxx


Kennen sich Mitglieder dieses Forums in dieser Sache aus? Kann man evtl. bei dem Schulamt oder einer anderen Stelle Widerspruch einlegen? Usw.

Ich würde mich über Antworten freuen.

Vorab vielen Dank und herzliche Grüße von Ritter



 

Zitronengelb

Aktives Mitglied
Was mich wundert ist die Tatsache, dass DU für deine Tochter solch einen Brief schreibst, obgleich sie volljährig ist. Insofern ist doch alles rechtskräftig und SIE hat die Verantwortung zu tragen. Da greift das Argument, dass du in der Klinik warst, doch gar nicht.
 
R

Ritter

Gast
Danke für die Antwort.

Tochter wohnt noch bei uns, ist aber mit den Nerven jetzt "down" - deswegen habe ich geschrierbern, muss ja helfen; denn es ist meine Tochter. Ich glaube, andere Eltern würden wohl genauso handeln. Außerdem weiß ich nicht, ob dies schon rechtskräftig sein soll, zumal meine Tochter vorher nicht angehört wurde und auch keine andere Nachricht seitens der Schule kam.

Vielleicht gibt es doch noch Antworten zu diesem Thema.

Vielen Dank und Grüße von

Ritter
 
D

Deichgräfin

Gast
Wie sie mir mitteilte, soll sie sich bis morgen, 30.01.2009, von der Schule abmelden und sich wieder für das neue Schuljahr anmelden. Sollte dies nicht erfolgen, würde eine Ausschulung vorgenommen werden.........


Soweit ich informiert bin, können Schüler aus Krankheitsgründen auch vom laufenden Schuljahr beurlaubt werden, um nach Genesung zum neuen Schuljahr die Schule wieder zu besuchen. Dies möchte meine Tochter auch gerne tun.......



Hallo Ritter,

anscheinend seid ihr euch bereits einig .;)

Deine Tochter meldet sich ab und zum neuen Schuljahr wieder an.

Nach meiner Meinung kann man sich nur von einer Pflichtveranstaltung,wie Schule ,Arbeit usw.beurlauben lassen .
Ein Berufskolleg wird auf freiwilliger Basis besucht.
Es ist dem Schüler selbst überlassen, ob er dort erscheint.

Bei andauernder Krankheit ,ein Ende ist bei deiner Tochter auch noch nicht abzusehen ,kann das Lernziel nicht mehr erreicht werden.
Die Schulplätze kosten Geld ,es wird nach Teilnahme abgerechnet.
Es wird ausgeschult, falls der Schüler sich bei andauernder Abwesenheit nicht selbst abmeldet.
Mit dem Hinweis sich zum nächsten Schuljahr wieder anzumelden
Das ist doch genau das, was ihr wollt.

Gegen was möchtest du Widerspruch einlegen ?

Sollte deine Tochter öffentliche Gelder bekommen,
welche nun wegfallen , kann das natürlich zu einem
mächtigen Problem werden .
Eventuell steht ihr Sozialgeld zu.
Erkundige dich mal an entsprechender Stelle.


L.G.Karin
 
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