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ausgesteuert was tun

Berli

Neues Mitglied
Liebe Leser,
ich habe viel hier gelesen, aber noch keine Lösung für meine Situation gefunden. Ich bin seit 8.2011 krank und habe zum Jahreswechsel 2012(dummerweise wie ich jetzt weiß) aus gesundheitl. Gründen gekündigt, weil ich weiß, dass ich meinen früheren Beruf nicht mehr ausüben kann. Erst ging mein Arzt von Burn out aus, nun ist die Diagnose Depressionen und Angstzustände. Im Vorfeld meiner Kündigung habe ich mich mit dem Arbeitsamt in Verbindung gesetzt. Meine Krankenkasse hatte mir eine med. Reha empfohlen, die aber Anfang Januar 2013 wegen fehlender Belastbarkeit abgelehnt wurde. Seit Anfang Februar 2013 bin ich nun ausgesteuert und habe mich deshalb vorher wieder beim Arbeitsamt gemeldet. Ich bin weiterhin krank und kann teilweise nicht mal Termine warnehmen. Das Arbeitsamt forderte mich auf, Erwerbsminderungsrente zu beantragen-geschehen Ende Januar 2013-aber noch offen.
Der Hammer kam Anfang dieser Woche. Der Arbeitsvermittler eröffnete mir, dass man ein Gutachten erstellt habe und ich demzufolge volltags mit mittelschwerer, gelegentlich schwerer Arbeit ohne Nachtschicht und ohne Anforderung an die nervliche Belastbarkeit erwerbsfähig sei. Da ich jedoch weiterhin krank gemeldet bin, habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und daher gab er mir den Arbeitslosengeldantrag zurück. Es sei denn, ich würde mich mal ein paar Tage nicht krank schreiben lassen, (könnte den Antrag dann einreichen) dann hätte ich anschließend Anspruch auf bis zu 6 Wochen Arbeitslosengeld ähnlich wie die Lohnfortzahlung eines Arbeitgebers. Sein Vorschlag-ich soll mich sofort um Vollzeitarbeit kümmern, mich nicht krankschreiben lassen. Nachweis von 2 Bewerbungen/vorstellungsgesprächen pro Woche muss ich erbringen. Ich habe mehrere Tage und Nächte gebraucht, mich wieder einigermaßen zu fassen. Ich bin momentan nicht in der Lage, ohne Heulanfälle und Zittern ein Gespräch zu führen, daher fühle ich mich völlig überfordert, Bewerbungen zu schreiben, geschweige mich wo vorzustellen. Einweisung in eine Psychiatrische Klinik schlägt meine Psychiaterin vor, dauert aber. Zudem scheine ich ja im Moment mal ohne Einkommen da zu stehen. ALO II steht mir w. Gehalt Ehemann nicht zu. Ist das denn wirklich so ? Ich habe hier von Nahtlosigkeit usw. gelesen. Gilt das für mich nicht ? Wie sollte ich mich jetzt richtig verhalten ? Ich bin für jede Idee sehr dankbar.
 
C

chrismas

Gast
Steck den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 in den Briefkasten und dann müssen Sie ihn bearbeiten, ob Sie es nun wollen oder nicht. Sollten Sie dich nochmals einladen (sage das auch so deinem Mann) solltest du darauf bestehen, dass man dir einen Widerspruchsfähigen Bescheid gibt.

Solltest du einen solchen nicht erhalten, verweigere die Rücknahme des Arbeitslosengeldantrages, denn solange kein Widerspruchsfähiger Bescheid ergangen ist, solange kann dir der Mann im Mond etwas von Elfen und Zwergen erzählen, es hat keine rechtliche Relevanz.
 

Rhenus

Urgestein
Liebe Leser,
ich habe viel hier gelesen, aber noch keine Lösung für meine Situation gefunden. Ich bin seit 8.2011 krank und habe zum Jahreswechsel 2012(dummerweise wie ich jetzt weiß) aus gesundheitl. Gründen gekündigt, weil ich weiß, dass ich meinen früheren Beruf nicht mehr ausüben kann. Erst ging mein Arzt von Burn out aus, nun ist die Diagnose Depressionen und Angstzustände. Im Vorfeld meiner Kündigung habe ich mich mit dem Arbeitsamt in Verbindung gesetzt. Meine Krankenkasse hatte mir eine med. Reha empfohlen, die aber Anfang Januar 2013 wegen fehlender Belastbarkeit abgelehnt wurde. Seit Anfang Februar 2013 bin ich nun ausgesteuert und habe mich deshalb vorher wieder beim Arbeitsamt gemeldet. Ich bin weiterhin krank und kann teilweise nicht mal Termine warnehmen. Das Arbeitsamt forderte mich auf, Erwerbsminderungsrente zu beantragen-geschehen Ende Januar 2013-aber noch offen.
Der Hammer kam Anfang dieser Woche. Der Arbeitsvermittler eröffnete mir, dass man ein Gutachten erstellt habe und ich demzufolge volltags mit mittelschwerer, gelegentlich schwerer Arbeit ohne Nachtschicht und ohne Anforderung an die nervliche Belastbarkeit erwerbsfähig sei. Da ich jedoch weiterhin krank gemeldet bin, habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und daher gab er mir den Arbeitslosengeldantrag zurück. Es sei denn, ich würde mich mal ein paar Tage nicht krank schreiben lassen, (könnte den Antrag dann einreichen) dann hätte ich anschließend Anspruch auf bis zu 6 Wochen Arbeitslosengeld ähnlich wie die Lohnfortzahlung eines Arbeitgebers. Sein Vorschlag-ich soll mich sofort um Vollzeitarbeit kümmern, mich nicht krankschreiben lassen. Nachweis von 2 Bewerbungen/vorstellungsgesprächen pro Woche muss ich erbringen. Ich habe mehrere Tage und Nächte gebraucht, mich wieder einigermaßen zu fassen. Ich bin momentan nicht in der Lage, ohne Heulanfälle und Zittern ein Gespräch zu führen, daher fühle ich mich völlig überfordert, Bewerbungen zu schreiben, geschweige mich wo vorzustellen. Einweisung in eine Psychiatrische Klinik schlägt meine Psychiaterin vor, dauert aber. Zudem scheine ich ja im Moment mal ohne Einkommen da zu stehen. ALO II steht mir w. Gehalt Ehemann nicht zu. Ist das denn wirklich so ? Ich habe hier von Nahtlosigkeit usw. gelesen. Gilt das für mich nicht ? Wie sollte ich mich jetzt richtig verhalten ? Ich bin für jede Idee sehr dankbar.
Hallo Berli,

das größte Problem ist für Kranke, dass sie sich genügend informieren.
Dabei kann ich mir nicht vorstellen, dass deine Krankenkasse dich nicht frühzeitig darauf hingewiesen hat.

Erst einmal wärst du ja jetzt bei deinem Mann krankenversichert, also abklären.
Dein Antrag Rente dauert, wenn du untersucht worden bist, etwa zwei Monate, kann aber auch länger sein.

Wenn ich dich richtig verstehe, hast du Anspruch auf ALG I, wenn du dich gesund meldest.
Was ist denn mit dem Gutachten vom Arbeitsamt?
Hast du da nicht bei einem Gutachter vorgesprochen?
Wenn nein, kannst du gegen das Gutachten angehen und eine Untersuchung beantragen.

Bei ALG II wird das Einkommen deines Mannes mitgerechnet, ich kann von hier aus nicht sagen ob das Erfolg hat oder nicht.

Nach erster Einschätzung sehe ich das so, dass du entweder dich tatsächlich gesund meldest, und den Rentenbescheid abwartest, oder ohne Leistungsbezug den Rentenbescheid abwartest.
 
C

chrismas

Gast
Hier noch ein paar nachgeschobene Links dazu

Krankheit / Pflege - www.arbeitsagentur.de

Daher die Frage, wann wurdest du Arbeitsunfähig geschrieben, vor oder nach dem du gekündigt wurdest?

Weitere Rechte und Pflichten - www.arbeitsagentur.de

Rechtsbehelfe

Die Entscheidung über die von Ihnen beantragte Leistung teilt Ihnen die Agentur für Arbeit schriftlich mit. Einen schriftlichen Bescheid erhalten Sie auch,
  • wenn Ihrem Antrag nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen werden kann,
Ist ergänzend zu dem was ich bereits geschrieben habe, die Rückgabe des Antrages ist keine Ablehnung des Antrages!!!
 

Rhenus

Urgestein
Steck den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 in den Briefkasten und dann müssen Sie ihn bearbeiten, ob Sie es nun wollen oder nicht. Sollten Sie dich nochmals einladen (sage das auch so deinem Mann) solltest du darauf bestehen, dass man dir einen Widerspruchsfähigen Bescheid gibt.

Solltest du einen solchen nicht erhalten, verweigere die Rücknahme des Arbeitslosengeldantrages, denn solange kein Widerspruchsfähiger Bescheid ergangen ist, solange kann dir der Mann im Mond etwas von Elfen und Zwergen erzählen, es hat keine rechtliche Relevanz.
Ich frage jetzt mal neugierig was diese Strategie bringen soll?
Wenn ich Krank bin, stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, damit bekomme ich keine Leistung.
Der Leistungsanspruch verfällt aber nicht, richtig. Doch ich würde das so nicht machen.

Weißt du, bin einfach neugierig, was du denkst... ;)
Vielleicht gibt es etwas, was ich nicht bedacht habe.
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

das Problem ist, dass Du die Erwerbminderungsrente erst jetzt beantragt hast; deswegen
gibt es nun eine Lücke. Ob der Rat des Arbeitsvermittlers wirklich gut ist, weiß ich nicht.
Da wäre zunächst die Reaktion der RV zu klären. Falls Du nicht mehr krank bist, könnte
das dazu führen, dass der Rentenantrag abgelehnt wird. Ich empfehle Dir dringend, vorher
fachkundigen Rat einzuholen.
Vllt findest Du hier weitere Informationen:
Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen, Leistungen - ArbeitsRatgeber


Am besten ist natürlich, eine erfolgreiche Behandlung Deiner Erkrankung. Bekommst Du derzeit
Medikamente? Bist Du in Therapie? Wäre statt Reha evtl der Aufenthalt in einer Tagesklinik
möglich?

LG

Jan
 

Rhenus

Urgestein
Hallo,

das Problem ist, dass Du die Erwerbminderungsrente erst jetzt beantragt hast; deswegen
gibt es nun eine Lücke. Ob der Rat des Arbeitsvermittlers wirklich gut ist, weiß ich nicht.
Da wäre zunächst die Reaktion der RV zu klären. Falls Du nicht mehr krank bist, könnte
das dazu führen, dass der Rentenantrag abgelehnt wird. Ich empfehle Dir dringend, vorher
fachkundigen Rat einzuholen.
Vllt findest Du hier weitere Informationen:
Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen, Leistungen - ArbeitsRatgeber


Am besten ist natürlich, eine erfolgreiche Behandlung Deiner Erkrankung. Bekommst Du derzeit
Medikamente? Bist Du in Therapie? Wäre statt Reha evtl der Aufenthalt in einer Tagesklinik
möglich?

LG

Jan
Hallo Jan,

der Rat des Arbeitsvermittler ist schon ok, wenn man Geld möchte...
Und melden musste sie sich auch, damit der Leistungsanspruch nicht verfiel, bzw., es keine Sperre gibt.

Ich fürchte, da gibt es keinen besseren Rat... Doch ich würde auf keinen Fall jetzt mit der RV sprechen.
Dass die Rente abgelehnt wird dadurch, ist nicht unbedingt der Fall, denn es steht ja nicht fest, welche und ob sie Rente bekommt.
Ein Rentenbescheid kann ja auch die teilweise Arbeit beinhalten.
 
C

chrismas

Gast
Ich frage jetzt mal neugierig was diese Strategie bringen soll?
Wenn ich Krank bin, stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, damit bekomme ich keine Leistung.
Der Leistungsanspruch verfällt aber nicht, richtig. Doch ich würde das so nicht machen.

Weißt du, bin einfach neugierig, was du denkst... ;)
Vielleicht gibt es etwas, was ich nicht bedacht habe.
Hier greifen mehrere Unbekannte Umstände ineinander, wie ich in meinem nachgeschobenen Beitrag schrieb, kommt es auf den Tag der Krankmeldung an und wann der Antrag auf ALG 1 gestellt wurde.

Wenn es tatsächlich so sein sollte, wie der Sachbearbeiter von der Agentur für Arbeit der TE es mündlich mitgeteilt hat, dann müsste man schauen, ob Krankengeld in Frage kommen kann

Krankengeld auch bei Krankschreibung am letzten Arbeitstag – BSG gibt DAK-Versicherter recht - Kanzlei Blaufelder

und dann wäre es im Interesse der Krankenkasse, der TE auch dabei zu helfen, wieder gesund zu werden, rein von der Theorie her, auch wenn mir mittlerweile bekannt ist, dass die schon den gleichen Blödsinn veranstalten wie so manches Jobcenter.
 

CE-continued-existence

Aktives Mitglied
[h=3]Hallo Berli,

Du hast eigentlich Anspruch auf ALG I - § 125 SGB III (jetzt neu: § 145 SGB III) nach der Nahtlosigkeitsregelung - denn genau dafür gibt es diese Regelung ja: Menschen, die einen Reha- bzw. Rentenantrag gestellt haben, sollen wegen Krankheit nicht aus der ALG Zahlung fallen.
[/h]Da Du nicht Rehafähig bist - wenn ich das richtig verstanden habe - kannst Du auch nicht Arbeitsfähig sein - auch nicht eingeschränkt - sehr seltsam das Ganze!
Stelle den Antrag auf ALG 1 nach § 125 SGB III auf jeden Fall - und lege ggf. umgehend Widerspruch ein!

Ich wünsche Dir viel Erfolg und vor Allem natürlich gute Besserung!
 

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