Lestidae
Mitglied
Mahlzeit Berli.
Generell gilt: Tritt eine neue Situation ein, muss man sich entsprechend informieren. Kann man das nicht selbst, sollte man Angehörige darum bitten. Spätestens mit Eintritt ins Krankengeld solltest Du von Deiner Krankenversicherung umfangreich darüber informiert worden sein, was sich ändert und was es im Zusammenhang mit dem Krankengeld zu beachten gilt. Jeder Kollege in meiner Firma, mich eingeschlossen, bei dem schon mal Krankengeld (hauptsächlich nach Arbeitsunfällen) zum tragen kam, hat von seiner Krankenkasse (und das sind über 10 verschiedene gewesen) ein entsprechendes Infoschreiben erhalten.
Nun da das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, nutzt Dir die Beschäftigung damit natürlich nicht mehr viel. Als erstes solltest Du Dir jetzt mal fachkundige Hilfe suchen. In jeder größeren Stadt gibt es eine Niederlassung von Tacheles e.V., einem Verein der quasi der Dachverband der ALG-Empfänger ist und der allen rund um ALG und Co mit Rat und Tat zur Seite steht. Packe alle Deine Unterlagen zusammen und werde da mal vorstellig. Die kennen sich mit allen Kniffen bestens aus.
Deine größte Sorge sollte erst mal der Krankenversicherungsschutz sein. Denn ohne positiven Leistungsentscheid drohst Du aus diesem heraus zu fallen. In diesem Fall ist eine Einweisung in eine Klinik nämlich nicht mehr möglich und Du verlierst eine weitere Option. Die Option einer Reha würde trotzdem weiter bestehen, da eine solche in der Regel vom Rentenversicherungsträger übernommen wird.
Den ALG-Antrag würde ich an Deiner Stelle erst mal komplett ausfüllen und per Post an das Arbeitsamt senden. Auch wenn Dein Berater dort meint, dass die Abgabe des Antrages sinnfrei ist, kommt er auf diesem Wege erst mal in die Bearbeitung und Du gewinnst ein paar Tage Zeit.
Dann solltest Du Dir von Arbeitsamt das erstellte Gutachten schriftlich anfordern und dagegen erst mal pauschal Widerspruch einlegen. Selbst wenn der Widerspruch am Ende ins Leere läuft, bringt das erst mal einen kleinen Zeitgewinn.
Weiterhin solltest Du Deine Krankenkasse über die aktuelle Situation informieren und dort darum bitten, dass man Dir Vorschläge macht, wie Du einen Verlust des Versicherungsschutzes abwenden kannst. Ferner würde ich auch die Rentenversicherung anschreiben, über die aktuelle Situation in Kenntnis setzen und auch eine beschleunigte Entscheidung drängen.
Alles weiteren Möglichkeiten wird man Dir bei Tacheles nennen können.
Was die Nahtlosigkeitsregelung angeht, ist diese für den Fall gedacht, dass man bei bestehendem Arbeitsverhältnis und Auslaufen des Krankengeldes und weiter bestehender Erkrankung bis zur Entscheidung der Rentenversicherung über eine (Erwerbsminderungs-) Rente durch eine Sonderform des Arbeitslosengeldes abgesichert ist. Die Betonung liegt dabei auf dem bestehenden Arbeitsverhältnis.
HiH
de Lestidae
Generell gilt: Tritt eine neue Situation ein, muss man sich entsprechend informieren. Kann man das nicht selbst, sollte man Angehörige darum bitten. Spätestens mit Eintritt ins Krankengeld solltest Du von Deiner Krankenversicherung umfangreich darüber informiert worden sein, was sich ändert und was es im Zusammenhang mit dem Krankengeld zu beachten gilt. Jeder Kollege in meiner Firma, mich eingeschlossen, bei dem schon mal Krankengeld (hauptsächlich nach Arbeitsunfällen) zum tragen kam, hat von seiner Krankenkasse (und das sind über 10 verschiedene gewesen) ein entsprechendes Infoschreiben erhalten.
Nun da das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, nutzt Dir die Beschäftigung damit natürlich nicht mehr viel. Als erstes solltest Du Dir jetzt mal fachkundige Hilfe suchen. In jeder größeren Stadt gibt es eine Niederlassung von Tacheles e.V., einem Verein der quasi der Dachverband der ALG-Empfänger ist und der allen rund um ALG und Co mit Rat und Tat zur Seite steht. Packe alle Deine Unterlagen zusammen und werde da mal vorstellig. Die kennen sich mit allen Kniffen bestens aus.
Deine größte Sorge sollte erst mal der Krankenversicherungsschutz sein. Denn ohne positiven Leistungsentscheid drohst Du aus diesem heraus zu fallen. In diesem Fall ist eine Einweisung in eine Klinik nämlich nicht mehr möglich und Du verlierst eine weitere Option. Die Option einer Reha würde trotzdem weiter bestehen, da eine solche in der Regel vom Rentenversicherungsträger übernommen wird.
Den ALG-Antrag würde ich an Deiner Stelle erst mal komplett ausfüllen und per Post an das Arbeitsamt senden. Auch wenn Dein Berater dort meint, dass die Abgabe des Antrages sinnfrei ist, kommt er auf diesem Wege erst mal in die Bearbeitung und Du gewinnst ein paar Tage Zeit.
Dann solltest Du Dir von Arbeitsamt das erstellte Gutachten schriftlich anfordern und dagegen erst mal pauschal Widerspruch einlegen. Selbst wenn der Widerspruch am Ende ins Leere läuft, bringt das erst mal einen kleinen Zeitgewinn.
Weiterhin solltest Du Deine Krankenkasse über die aktuelle Situation informieren und dort darum bitten, dass man Dir Vorschläge macht, wie Du einen Verlust des Versicherungsschutzes abwenden kannst. Ferner würde ich auch die Rentenversicherung anschreiben, über die aktuelle Situation in Kenntnis setzen und auch eine beschleunigte Entscheidung drängen.
Alles weiteren Möglichkeiten wird man Dir bei Tacheles nennen können.
Was die Nahtlosigkeitsregelung angeht, ist diese für den Fall gedacht, dass man bei bestehendem Arbeitsverhältnis und Auslaufen des Krankengeldes und weiter bestehender Erkrankung bis zur Entscheidung der Rentenversicherung über eine (Erwerbsminderungs-) Rente durch eine Sonderform des Arbeitslosengeldes abgesichert ist. Die Betonung liegt dabei auf dem bestehenden Arbeitsverhältnis.
HiH
de Lestidae