Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

ausgesteuert was tun

Lestidae

Mitglied
Mahlzeit Berli.

Generell gilt: Tritt eine neue Situation ein, muss man sich entsprechend informieren. Kann man das nicht selbst, sollte man Angehörige darum bitten. Spätestens mit Eintritt ins Krankengeld solltest Du von Deiner Krankenversicherung umfangreich darüber informiert worden sein, was sich ändert und was es im Zusammenhang mit dem Krankengeld zu beachten gilt. Jeder Kollege in meiner Firma, mich eingeschlossen, bei dem schon mal Krankengeld (hauptsächlich nach Arbeitsunfällen) zum tragen kam, hat von seiner Krankenkasse (und das sind über 10 verschiedene gewesen) ein entsprechendes Infoschreiben erhalten.

Nun da das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, nutzt Dir die Beschäftigung damit natürlich nicht mehr viel. Als erstes solltest Du Dir jetzt mal fachkundige Hilfe suchen. In jeder größeren Stadt gibt es eine Niederlassung von Tacheles e.V., einem Verein der quasi der Dachverband der ALG-Empfänger ist und der allen rund um ALG und Co mit Rat und Tat zur Seite steht. Packe alle Deine Unterlagen zusammen und werde da mal vorstellig. Die kennen sich mit allen Kniffen bestens aus.

Deine größte Sorge sollte erst mal der Krankenversicherungsschutz sein. Denn ohne positiven Leistungsentscheid drohst Du aus diesem heraus zu fallen. In diesem Fall ist eine Einweisung in eine Klinik nämlich nicht mehr möglich und Du verlierst eine weitere Option. Die Option einer Reha würde trotzdem weiter bestehen, da eine solche in der Regel vom Rentenversicherungsträger übernommen wird.

Den ALG-Antrag würde ich an Deiner Stelle erst mal komplett ausfüllen und per Post an das Arbeitsamt senden. Auch wenn Dein Berater dort meint, dass die Abgabe des Antrages sinnfrei ist, kommt er auf diesem Wege erst mal in die Bearbeitung und Du gewinnst ein paar Tage Zeit.

Dann solltest Du Dir von Arbeitsamt das erstellte Gutachten schriftlich anfordern und dagegen erst mal pauschal Widerspruch einlegen. Selbst wenn der Widerspruch am Ende ins Leere läuft, bringt das erst mal einen kleinen Zeitgewinn.

Weiterhin solltest Du Deine Krankenkasse über die aktuelle Situation informieren und dort darum bitten, dass man Dir Vorschläge macht, wie Du einen Verlust des Versicherungsschutzes abwenden kannst. Ferner würde ich auch die Rentenversicherung anschreiben, über die aktuelle Situation in Kenntnis setzen und auch eine beschleunigte Entscheidung drängen.

Alles weiteren Möglichkeiten wird man Dir bei Tacheles nennen können.

Was die Nahtlosigkeitsregelung angeht, ist diese für den Fall gedacht, dass man bei bestehendem Arbeitsverhältnis und Auslaufen des Krankengeldes und weiter bestehender Erkrankung bis zur Entscheidung der Rentenversicherung über eine (Erwerbsminderungs-) Rente durch eine Sonderform des Arbeitslosengeldes abgesichert ist. Die Betonung liegt dabei auf dem bestehenden Arbeitsverhältnis.

HiH

de Lestidae
 

Rauhfusskauz

Aktives Mitglied
Es sind hier mehrere Dinge schief gegangen:

- Eigenkündigung
- spät gestellter Rentenantrag
- nicht um die Krankenversicherung gekümmert

Nun sieht die Situation so aus, dass du dich über deinen Mann kostenlos familienversichern kannst. Den Antrag dazu kann dein Mann sich von seiner Krankenkasse zuschicken lassen.

ALG I bekommst du tatsächlich nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst - was du im Moment nicht tust.
Also von dieser Seite keine Leistung.

ALGII käme evtl. in Frage, kommt aber auf den Verdienst deines Mannes und weitere Faktoren (Kinder z.B.) an.

Ansonsten sieht es leider schlecht aus mit Geldern.
Ihr werdet mit dem Einkommen deines Mannes auskommen müssen, bis deine Rente bewilligt ist.


Alles Gute,
RFK
 

CE-continued-existence

Aktives Mitglied
Was die Nahtlosigkeitsregelung angeht, ist diese für den Fall gedacht, dass man bei bestehendem Arbeitsverhältnis und Auslaufen des Krankengeldes und weiter bestehender Erkrankung bis zur Entscheidung der Rentenversicherung über eine (Erwerbsminderungs-) Rente durch eine Sonderform des Arbeitslosengeldes abgesichert ist. Die Betonung liegt dabei auf dem bestehenden Arbeitsverhältnis.
So ist es nicht, der §145 (früher §125!) gilt generell - auch bei bestehendem Arbeitsverhältnis, was die eigentliche Ausnahme darstellt, denn Beschäftigte erhalten grundsätzlich kein ALG1 (die Aufstockung durch die ARGE ist ein anderes Thema).
Er soll grundsätzlich verhindern, dass Zahlungslücken bis zum Rentenbescheid entstehen - und Betroffene zu schnell ins ALG2 abgleiten.

Hier mal ein interessanter Link zum Thema Berli:
(ganz oben über dem Textbeginn kommt man dort übrigens - via Link - zum Gesetzestext...aber Vorsicht, der §125 heißt jetzt §145, er wurde geringfügig neu geregelt, was für Dich aber nicht relevant zu sein scheint!)

ver.di: Minderung Leistungsfähigkeit

Melde Dich auf jeden Fall bei "Tacheles" - oder schalte umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ein,
die Sache kann man alleine nur schlecht durchziehen - und durchhalten. Die Arbeitsagenturen sollen bekannt dafür sein, dass sie in diesem Bereich gegen bestehendes Recht verstoßen!:eek:
(Das ist nicht meine persönliche Erfahrung, sondern ich habe es beim Googlen sehr schnell festgestellt.
Ich habe vor Jahren (nach einer OP) - allerdings bei bestehendem Arbeitsverhältnis - auch schon mal
Leistungen nach §125 erhalten.
(Damals war allerdings das Gutachten des AfA Gutachters eindeutig (Berufsunfähig für meinen Beruf))

Sollte Deinen Rentenantrag abgelehnt werden, hast Du sogar bis zum Ende des Widerspruchsverfahrens
Anspruch auf die Nahtlosigkeitsregelung.(§125)

Ich hoffe, Du wirst kurzfristig über Deinen Mann krankenversichern.
Da würde ich mich umgehend direkt an die KV wenden und um Rat fragen.

Nicht aufgeben!!
 

Berli

Neues Mitglied
Hallo liebe Leser und Schreiber,
ich bin überwältigt, wie viele sich- und zu welchen Uhrzeiten-mit meinem Problem beschäftigen und danke Euch allen für die Beiträge. Da ich ganz neu hier bin, habe ich vielleicht nicht so sortiert geschildert, wie es sinnvoll wäre. Daher die folgenden Daten:
- seit Aug.2011 w. derselben Krankheit ununterbrochen krank
-Anfang Mai 2012 Gespräch Arbeitsamt w. eigener Kündigung aus gesundheitl. Gründen
-Ende Mai 2012 Eigenkündigung und Benachrichtigung Arbeitsamt (Aussage dort: keine Sperre, soll mich melden, wenn wieder arbeitsfähig oder ausgesteuert)
-Nov. 2012 Aufforderung der Krankenkasse zur Beantragung einer med. Reha -Antrag gestellt
-Ende Dez. 2012 Benachrichtigung der Krankenkasse, dass ich Feb. 2013 ausgesteuert werde und mich beim Arbeitsamt melden soll
-Anf. Jan. 2013 Umzug in anderes Bundesland (Weglaufen ist meine Stärke! Aber so bin ich auch aus dem bisherigen Umfeld raus)
-Mitte Jan. 2013 Gespräch Arbeitsamt und Aufnahme meiner Daten, Aushändigung der Formulare für Arbeitslosengeld, Aufforderung des Arbeitsamtes einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen
-Ende Jan. 2013 Antrag auf EMR gestellt
-Anf. Feb. 2013 Ablehnung des Reha-Antrages w. nicht ausreichender Belastbarkeit
-Mitte Feb. 2013 Termin zur Abgabe des Arbeitslosengeldantrages. Sollte ich aber 2 Tage später abgeben, weil dann der Arbeitsvermittler mir das vom Arbeitsamt erstellte Gutachten eröffnen sollte und erst dann die Frage meiner Leistungsbereitschaft zu klären sei.
-2Tage später Termin Arbeitsvermittler. Lt. Med. Gutachten sei ich Volltags bei mittelschwerer Tätigkeit ohne Nachtschicht und ohne Anforderung an die nervliche Belastbarkeit arbeitsfähig!!!!Da ich aber noch (und vor. auch die nächsten Monate) krank gemeldet bin, erhalte ich kein ALG I –es sei denn ich lasse mich ein paar Tage nicht krankschreiben und dann doch wieder, dann würde ich für max. 6 Wochen ALG I erhalten. Leistungsbereitschaft wurde von Arbeitsvermittler mit ja angekreuzt, da man sonst sowieso nichts bekommt. An Sonsten müsse ich ab sofort 3 Bewerbungen /Vorstellungsgespräche pro Woche nachweisen. Arbeitslosengeldantrag hat er nicht angenommen, da ich akt. noch krank gemeldet bin.
Seit Beginn meiner Erkrankung bin ich in Psychiatrischer Behandlung, mache eine Verhaltenstherapie/Tiefenpsychologische Therapie und nehme aktuell 150mg Quetiapin und 150 mg Venlafaxin. Es ging mir zeitweise auch schon besser, so dass ich in Begleitung meines Mannes rausgehen konnte. Jetzt bin ich jedoch wieder einige Schritte zurück. Schlafstörungen, Angstattacken, Konzentrationsprobleme, Antriebslosigkeit und red. Leistungsvermögen haben sich wieder verstärkt. Das wird aber sicher wieder besser, wenn diese formellen Belastungen und Sorgen weg sind. Meine neue Psychiaterin will mich in einer Psychiatrie unterbringen, was aber auch dauert(aber wohl abrechnungstechnisch anders und schneller geht als ein Widerspruch gegen die Ablehnung der Reha) Davor habe ich auch ganz schön Angst, will aber ja auch gesund werden. Andererseits ist es bestimmt für die Arbeitssuche nicht gut, wenn man in einer solchen Klinik war…
Lt. Schreiben und anschl. Gespräch bei meiner Krankenkasse bin ich in der Krankenversicherung der Rentner versichert, solange der Antrag auf EMR läuft. Sollte er abgelehnt werden, wird das wohl geändert in Familienversicherung. Das wäre also geklärt.
ALG II haben wir keinen Anspruch drauf-auch das ist geklärt. Tatsache ist, dass ich mich überfordert fühle, mich zu bewerben und vorzustellen. Tatsache II ist, dass uns im Vgl. zum Krankengeld rund 700 EUR fehlen. Macht die Sache nicht einfacher. Tatsache III- ich bin total unsicher, ob ich in die Klinik gehen soll und zu Guter letzt frage ich mich, ob ich den vom Arbeitsvermittler vorgeschlagenen Trick anwenden soll oder einfach später erst den Antrag auf Arbeitslosengeld, wenn ich zumindest die Bewerbungen hinkriege.
Meine Hoffnung war, dass ich durch die neue Heimat zur Ruhe komme. Meine Meinung und Hoffnung war auch, dass man nach dem Krankengeld solange ALG I erhält bis die Rente genehmigt ist. Wenn sie nicht genehmigt wird max. 1 Jahr wenn ich weiter krank sein sollte oder bis ich wieder arbeitsfähig bin und somit diese finanzielle Sorge erst später oder gar nicht kommt.
Ich habe aber in Euren Beiträgen viele gute Hinweise gefunden. Werde mir jetzt fachkundige Hilfe holen.
Ich möchte mich herzlich Bedanken für die vielen Anregungen und wenn jemand noch Ideen hat, freue ich mich sehr.
Viele liebe Grüße
Berli
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Berli,

Du hast eigentlich Anspruch auf ALG I - § 125 SGB III (jetzt neu: § 145 SGB III) nach der Nahtlosigkeitsregelung - denn genau dafür gibt es diese Regelung ja: Menschen, die einen Reha- bzw. Rentenantrag gestellt haben, sollen wegen Krankheit nicht aus der ALG Zahlung fallen.

Ja aber nur, wenn sie sich "Arbeitsfähig" meldet und das AA die Meinung vertritt, dass sie entweder krankheitsbedingt nicht voll arbeitsfähig ist oder nicht vermittelbar ist!
Also wenn von Seiten des AA ein Anbieten der Arbeitskraft bezweifelt wird.

Da Du nicht Rehafähig bist - wenn ich das richtig verstanden habe - kannst Du auch nicht Arbeitsfähig sein - auch nicht eingeschränkt - sehr seltsam das Ganze!
Stelle den Antrag auf ALG 1 nach § 125 SGB III auf jeden Fall - und lege ggf. umgehend Widerspruch ein!

Ich wünsche Dir viel Erfolg und vor Allem natürlich gute Besserung!
Der von dir zitierte § schützt Leute vor "keiner" Zuständigkeit.
Damit wurde die Zuständigkeit des AA festgestellt.
Die Arbeitsvermittlerin hat ihr eine Brücke aufgezeigt, die sie nicht gehen will.
Im 2. Absatz stellst du das ja selbst infrage.

Daher gibt es in den Fällen ALG 2. Kommt das wegen Gesamteinkommen nicht infrage, gibt es nichts!
ALG heißt nicht unbedingt ALG I!
Und auch nicht, dass du in jedem Falle was bekommst.
Denn aus der Nummer ist sie nicht raus, bis die Arbeitsunfähigkeit und in welcher Höhe, durch das Rentenamt bestätigt wurde.
Und darum geht es in dem Zusammenhang.
 
C

chrismas

Gast
@Berli

Entschuldige bitte, aber ich stand wie ein Ochs vorm Berg und mir fiel einfach nicht ein, wie man dir Helfen könnte.

Einen Weg den du noch einschlagen könntest, wäre die berufliche Rehabilitation, das hatte dir dein Sachbearbeiter von der Agentur für Arbeit nicht mitgeteilt, aber hier ist halt die Frage, wer für dich Zuständig ist. Da du aktuell keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehst, wäre demnach der zuständige Träger für dich deine Rentenversicherung.

Deutsche Rentenversicherung - Rehabilitationsangebote

Daher würde ich dir empfehlen, mal bei deiner Rentenversicherung anzurufen und dich dort kundig zu machen, denn das umfasst sowohl die medizinische Rehabilitation, wie auch die berufliche selbst.
 

Berli

Neues Mitglied
Entschuldige bitte, aber ich stand wie ein Ochs vorm Berg und mir fiel einfach nicht ein, wie man dir Helfen könnte.

Einen Weg den du noch einschlagen könntest, wäre die berufliche Rehabilitation, das hatte dir dein Sachbearbeiter von der Agentur für Arbeit nicht mitgeteilt, aber hier ist halt die Frage, wer für dich Zuständig ist. Da du aktuell keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehst, wäre demnach der zuständige Träger für dich deine Rentenversicherung.

Daher würde ich dir empfehlen, mal bei deiner Rentenversicherung anzurufen und dich dort kundig zu machen, denn das umfasst sowohl die medizinische Rehabilitation, wie auch die berufliche selbst.

Hallo chrismas
Danke Dir, dass Du Dir immer noch Gedanken über meine Situation machst!
Ich habe vorhin mit der RV telefoniert-sie meinen, wenn ich nicht ausreichend belastbar für die med. Reha bin, dann bringt das mit der berufl. Reha auch nichts. Da befürchte ich, dass sie Recht haben und ich das momentan echt nicht schaffe .Ich könne aber sowohl gegen die Ablehnung der med. Reha Widerspruch einlegen, als auch die berufl. Reha beantragen. Das werd ich jetzt machen und gegen die ärztl. Einschätzung des Arbeitsamtes werd ich auch Widerspruch einlegen, vielleicht prüfen sie dann ja noch mal oder laden mich mal zu einem Amtsarzt vor. Meine Psychiaterin will mich am Liebsten stat. in die Klinik bringen. Panik!!!
Das mit dem arbeitsfähig melden für ein paar Tage geht auch nicht, denn das Arbeitsamt erkennt nur andere Krankheiten an- nicht dieselbe. Es ist eine verdammt blöde Situation. Eigentlich heißt es warten auf den Bescheid zur EWM. Und bei meinem Glück wird das bestimmt auch abgelehnt. Aber immerhin wurde mir gesagt, dass ich in Zusammenhang mit dem Rentenantrag zum Amtsarzt geladen werde. Das wäre also das erste Mal, dass jemand mit mir spricht-außer meinem eigenen Psychiater. Jetzt geht mir gerade was anderes durch den Kopf. man hatte mir gesagt, dass für das Arbeitslosengeld das Einkommen der letzten 2 Jahre zählt. Wenn ich aber jetzt abwarte und kein Einkommen habe, dann würde sich doch mein ggf. später zu beantragendes Arbeitslosengeld mit jedem Monat reduzieren oder ?
Sobald ich in der Lage bin, will ich ja arbeiten gehen. Aber das wird ja auch nicht von jetzt auf gleich klappen. Daher die Frage nach der Berechnung des Arbeitslosengeldes.
Mir dreht sich alles im Kopf......
Berli
 
C

chrismas

Gast
Diese Logik muss ich wohl nicht verstehen, oder?

Eine medizinische Reha hilft dir dabei, wieder entsprechend stabil zu werden und auch mit der Situation zu recht zu kommen und dafür soll man nicht stabil genug sein?

Irgendwie komme ich bei einem solchen Gedanken nciht mit.
 

Rhenus

Urgestein
Entschuldige bitte, aber ich stand wie ein Ochs vorm Berg und mir fiel einfach nicht ein, wie man dir Helfen könnte.

Einen Weg den du noch einschlagen könntest, wäre die berufliche Rehabilitation, das hatte dir dein Sachbearbeiter von der Agentur für Arbeit nicht mitgeteilt, aber hier ist halt die Frage, wer für dich Zuständig ist. Da du aktuell keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehst, wäre demnach der zuständige Träger für dich deine Rentenversicherung.

Daher würde ich dir empfehlen, mal bei deiner Rentenversicherung anzurufen und dich dort kundig zu machen, denn das umfasst sowohl die medizinische Rehabilitation, wie auch die berufliche selbst.

Hallo chrismas
Danke Dir, dass Du Dir immer noch Gedanken über meine Situation machst!
Ich habe vorhin mit der RV telefoniert-sie meinen, wenn ich nicht ausreichend belastbar für die med. Reha bin, dann bringt das mit der berufl. Reha auch nichts. Da befürchte ich, dass sie Recht haben und ich das momentan echt nicht schaffe .Ich könne aber sowohl gegen die Ablehnung der med. Reha Widerspruch einlegen, als auch die berufl. Reha beantragen. Das werd ich jetzt machen und gegen die ärztl. Einschätzung des Arbeitsamtes werd ich auch Widerspruch einlegen, vielleicht prüfen sie dann ja noch mal oder laden mich mal zu einem Amtsarzt vor. Meine Psychiaterin will mich am Liebsten stat. in die Klinik bringen. Panik!!!
Das mit dem arbeitsfähig melden für ein paar Tage geht auch nicht, denn das Arbeitsamt erkennt nur andere Krankheiten an- nicht dieselbe. Es ist eine verdammt blöde Situation. Eigentlich heißt es warten auf den Bescheid zur EWM. Und bei meinem Glück wird das bestimmt auch abgelehnt. Aber immerhin wurde mir gesagt, dass ich in Zusammenhang mit dem Rentenantrag zum Amtsarzt geladen werde. Das wäre also das erste Mal, dass jemand mit mir spricht-außer meinem eigenen Psychiater. Jetzt geht mir gerade was anderes durch den Kopf. man hatte mir gesagt, dass für das Arbeitslosengeld das Einkommen der letzten 2 Jahre zählt. Wenn ich aber jetzt abwarte und kein Einkommen habe, dann würde sich doch mein ggf. später zu beantragendes Arbeitslosengeld mit jedem Monat reduzieren oder ?
Sobald ich in der Lage bin, will ich ja arbeiten gehen. Aber das wird ja auch nicht von jetzt auf gleich klappen. Daher die Frage nach der Berechnung des Arbeitslosengeldes.
Mir dreht sich alles im Kopf......
Berli
Hallo,
du wirfst da vieles durcheinander...
Erstens warst du noch nicht Krank während des ALG I Bezuges, zweitens bekämst du dann beim zweiten Mal sofort Krankengeld, na und?
Krankengeld verlängert eh nicht deine ALG I.

Ich würde an deiner Stelle keinen zwei oder dreifronten Kampf beginnen.
Du musst erst einmal wissen was du selbst willst.
Darin hast du schon große Fehler gemacht.
Warte doch mal die Verfahren ab und entscheide dich, ob du gesund bist oder nicht?
Kommt mir alles eigenartig vor. Entweder bist du krank oder nicht.

Was bezweifelst du denn bei der Agentur Beurteilung?
Wenn sie dich absolut Arbeitsunfähig schreiben, kannst du nicht einmal in ALG I zurück... Wem soll das dienen?

Das ALG Geld wird von deinem letzten 12 Monats Durchschnitts-Lohneinkünften berechnet und ist die Zeit von da ab dazwischen mehr als zwei Jahre, wirst du geschätzt.
 
D

Deepriver

Gast
Du könntest beim SOVD Mitglied werden, kostet 5 Euro im Monat und die helfen wir bei solchen Dingen!
Ich habe dich zwar gelesen, aber, so einen richtigen Rat weiß ich nicht.
Ich war ausgesteuert von der KK und bekam dann ALG 1 nur so lange, bis sie mich beim Amtsarzt dann
- nach Aktenlage - für nicht arbeitsfähig hielten und mir wurde dann mitgeteilt, das ich kein ALG mehr erhalte,
wenn ich nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.
Du hast EWM eingereicht? Dann müsstest du dich an das Jobcente wenden, die dich unterstützen, bis die
Rente durch ist. Oder auch nicht...dafür wäre der SoVD -Sozialverband Deutschland e.V. vielleicht ganz hilfreich!
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben