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Ausbildungsnachweise - Wie mache ich es am besten

ithink

Aktives Mitglied
Hallo Ihr,

ich zahle meiner volljährigen Tochter Studiumsunterhalt. Laut einem Gerichtsbeschluss ist sie verpflichtet, mir über ihre Teilnahme am Studium Bericht zu erstatten in der Form von Leistungsnachweisen. Leider kommt sie dieser Pflicht nicht nach. Wie gehe ich am besten vor? Auf Einschreiben hat sie bisher nicht reagiert.

THX
 
V

Vogelfrei

Gast
Hallo ithink,

Also das ist deine Tochter, wiso medest du dich nicht bei ihr?
Darauf kann muss sie ja dann ergendwie reagieren, vielleicht wünscht sie sich ja auch das du dich Persönlich bei ihr meldest?
 
D

DNK

Gast
Es ist natürlich immer schwierig bei seinen Kindern.

Aber wenn sie keine Nachweise erbringt, wäre der Anwalt doch die beste Anlaufstelle. Nur er wird da was machen können.
Einfach so Zahlung einstellen, wäre vermutlich nicht zu empfehlen, da sie ja einen Titel hat und sofort den Gerichtsvollzieher schicken kann.
 

ithink

Aktives Mitglied
Ja, das wäre auch meine Vermutung und deswegen frage ich auch, um ein wenig Gewissheit zu erlangen. Ich versuche es jetzt erstmal mit einem Einschreiben mit Rückschein und einer Fristsetzung. Ich will ja gar keinen Stress, aber tatsächlich ist die Rechtslage ja derartig einseitig, dass sie mir einfach den Gerichtsvollzieher auf den Hals schicken kann, während ich ohne eindeutige und rechtlich hieb- und stichfeste Beweise, in diesem Fall eben der Nachweis nicht erbrachter Leistung, immer weiter bezahlen darf, auch wenn vielleicht überhaupt keine Ausbildung absolviert wird. Die Juristen reden da von "billigend in Kauf genommen" - es ist einfach absurd.

Wie sähe es denn mit den Anwaltskosten aus, wenn ich nun doch gezwungen wäre erneut den Anwalt zu konsultieren? Könnte ich die der Gegenseite wenigstens in Rechnung stellen?
 
D

DNK

Gast
Es gibt Beratungshilfe. Wenn du den Anwalt nicht finanzieren kannst und ein Anwalt benötigt wird, kannst du mit allen Unterlagen, die diese Voraussetzungen belegen (Gehaltsabrechnungen, Korrespondenz mit deiner Tochter (da reichen, denke ich mal) schon die Rückscheine) etc.), zum Amtsgericht gehen und einen sogenannten Beratungshilfeschein beantragen. Die prüfen und bewilligen den dann ggf. Damit gehst du dann zum Anwalt.
Ich habe das vor kurzem in umgekehrter Situation mit meinem Vater gemacht.
Die Beamten schauen sich das alles genau an. Du solltest also wirklich beide Voraussetzungen gut belegen können, was ja nicht schwierig ist. Einfach die Rückscheine, letzten Abrechnungen, etc. vorlegen und dem Beamten wahrheitsgemäß die Lage schildern.
Das ist eigentlich garnicht mal soooo bürokratisch.

Falls ein Prozess angestrebt wird, gäbe es auch noch Prozesskostenhilfe. Damit habe ich aber keine Erfahrungen.
 
Zuletzt bearbeitet:

ithink

Aktives Mitglied
@Gast Das bezweifele ich schwer. Ein Anwalt oder direkt der Gerichtsvollzieher wäre da wahrscheinlicher.

@Domini_S Wenn ich sowenig Geld hätte, dass ich mir keinen Anwalt leisten könnte, würde das Problem ja gar nicht existieren, denn dann bräuchte ich auch keinen Unterhalt zu bezahlen. Ich möchte nur einfach nicht für jemanden löhnen, der mein sauer verdientes Geld einfach so verpulvert und es nicht dafür nutzt, wofür es gedacht ist.
 

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