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Ausbildungslos - steht mir Geld zu?

I

ich halt

Gast
Hallöchen!

Jetzt ist es ganz sicher: dieses Jahr habe ich keinen Ausbildungsplatz. Ich suche schon seit Wochen nach einem Job, aber die sind schneller weg als man da anrufen kann. Anspruch auf ALG habe ich ja nicht, da ich noch nicht wirklich gearbeitet habe. Gibt es eine Möglichkeit -bis ich einen job habe- beim Sozialamt etwas zu beantragen?
wir wohnen im haus meiner Eltern, mein freund zahlt miete und meine mutter bekommt mein kindergeld als miete, haben aber keinen richtigen mietvertrag.

Weis jemand rat?
 
Hallo ich halt,

möglicherweise hast Du einen Anspruch auf ALG II.

Dabei wird m.W. aber das Einkommen Deines Freundes mit berücksichtigt, da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Mietvertrag wäre schon besser, aber dann muss Deine Mutter eventuell dies wieder als Einkommen versteuern.

Viele Grüße

Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Also mein Freund hat einen "Unterbringungsvertrag", da die 250€ noch nicht die gesamte Miete decken, sondern Quasi nur die Nebenkosten. Ich blicke da selbst noch nicht so ganz durch. Eigentlich müsste das doch dann auch versteuert werden.
Ah, Moment, meine Mum sagt mir gerade, sie hat keinen Mietvertrag mit mir, weil ich ja die Tochter bin und das dann nicht als richtiger Mietvertrag zählt. stimmt das?
 
Also mein Freund hat einen "Unterbringungsvertrag", da die 250€ noch nicht die gesamte Miete decken, sondern Quasi nur die Nebenkosten. Ich blicke da selbst noch nicht so ganz durch. Eigentlich müsste das doch dann auch versteuert werden.
Ah, Moment, meine Mum sagt mir gerade, sie hat keinen Mietvertrag mit mir, weil ich ja die Tochter bin und das dann nicht als richtiger Mietvertrag zählt. stimmt das?

Man kann auch mit Kindern einen rechtswirksamen Mietvertrag schließen.

Andersrum, Deine Mutter ist ja Dir gegenüber auch unterhaltspflichtig. Wie wäre es, wenn sie solange auf Deinen Mietanteil verzichtet?

Gruß Thomas
 
Meine Mutter ist nicht unterhaltspflichtig. Mein Vater ist es auch nicht, weil ich die erste Ausbildung abgebrochen habe. Eigentlich wollten wir gegen ihn klagen, aber mein anwalt meinte, mir stände nichts zu, nur wenn ich direkt nach dem abbruch eine neue lehre angefangen hätte.

ich glaube nicht, dass meine mutter darauf verzichten kann, sie hat selbst kaum geld.
 
Meine Mutter ist nicht unterhaltspflichtig. Mein Vater ist es auch nicht, weil ich die erste Ausbildung abgebrochen habe. Eigentlich wollten wir gegen ihn klagen, aber mein anwalt meinte, mir stände nichts zu, nur wenn ich direkt nach dem abbruch eine neue lehre angefangen hätte.

ich glaube nicht, dass meine mutter darauf verzichten kann, sie hat selbst kaum geld.


Unterhaltspflichtig sind Verwandte gerader Linie gegenseitig immer. Das hat das BGB so geregelt.

Aber offensichtlich ist Deine Mutter nicht unterhaltsfähig.

Ich würde an Deiner Stelle die ARGE/Jobcenter wegen ALG II aufsuchen.

Sachverhalt darstellen. Anspruch dürftest Du haben.

Viele Grüße

Thomas
 
Ach mann, ich bin so hin und her gerissen! ich komme mir dabei so...hmmm... "schmarotzerisch" vor. eigentlich verdient mein freund genug und ich will dem staat nicht auf der tasche liegen. aber wenn ich dann sehe, wie es z.b. in diesem monat ist: 130€ für die schule (bücher, kurse), er braucht eine impfung für 75€ sonst wird er gekündigt. 10 € Führungszeugnis, Telefonrechnung kommt noch dazu, versicherung... Unsere Haustür ist kaputt, eine neue können wir uns nicht leisten. wenn jetzt jemand einbricht zahlt die versicherung bestimmt nicht. ich überlege ja schon, den führerschein abzubrechen, dann habe ich aber 800€ für nix bezahlt und viele Ausbildungsplätze kriegt man nur mit Führerschein.
Das ist alles so ätzend, ich komme mir so nutzlos vor. selbst einen Praktikumsplatz zu finden ist schwer, da die meisten nur schülerpraktikanten nehmen. und da verdiene ich dann ja auch kein geld. ich will arbeiten, menno.
 
Für die nächsten Monate kommen wir erstmal über die runden, ich habe aus psychischen gründen den führerschein abgebrochen. Die ersparnisse sind jetzt unser notgroschen und is der alle ist, habe ich ja hoffentlich einen Job.
 
hallo ich halt,

wenn du ALG II beziehen würdest, sind deine Eltern bis zum 25. Lebensjahr dir gegenüber unterhaltberechtigt, und sei es nur in Form von kostenloser Unterbringung oder kostenloses Essen.

Gruß

Susi
 
hallo ich halt,

wenn du ALG II beziehen würdest, sind deine Eltern bis zum 25. Lebensjahr dir gegenüber unterhaltberechtigt, und sei es nur in Form von kostenloser Unterbringung oder kostenloses Essen.

Gruß

Susi

Eigentlich sind sie unterhaltsverpflichtet.

Aber unterhaltsberechtigt sind sie auch!
 

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