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Aufhebungsvertrag-Wie läuft das?

D

Delphine

Gast
Online stand nur dass man es anfragen kann aber nicht wie genau das funktioniert. Ich habe zum 15.7 gekündigt und möchte diese Kündigung aber jetzt zum 1.7 vorziehen. Falls das wichtig ist: Die Kündigung habe ich ca 6 Wochen vor dem dem Kündigungsdatum eingereicht obwohl die Frist 4 Wochen beträgt.

Was wäre wenn ich in einer anderen Stadt eine Zusage erhielt zum 1.7 anzufangen. Reicht es dem Arbeitgeber dass ich das erwähne oder müsste ich einen Beweis zeigen dass ich von der neuen Arbeitsstelle zum 1.7 genommen werde?
 

dreampudelchen

Aktives Mitglied
Hallo Delphine,
du kannst deinen alten Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten.
Wenn er dir aufgrund des früheren Austrittsdatums weniger zahlen muss, wird er deiner Bitte gegenüber sicher nicht abgeneigt sein.

Allein dadurch, dass du ihm mitteilst, ab 01.07. eine neue Arbeit zu haben, kommt aber kein Aufhebungsvertrag zustande. Du musst da schon auf deinen alten Arbeitgeber zugehen, wenn du einen Aufhebungsvertrag möchtest.
 
G

Gelöscht 122874

Gast
Einfach gesagt ist ein Aufhebungsvertrag eine schriftliche Vereinbarung zur Aufhebung eines Schuldverhältnisses.

Das heißt auf deutsch: dein jetziger AG und du seid euch beide einig das Arbeitsverhältnis früher zu beenden als die Kündigungsfrist dauern würde. Ihr seid euch auch über die Konditionen (also zu wann, ob mit Abfindung oder ohne etc.) einig. Das haltet ihr schriftlich als Vertrag fest.

Einen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag hast du nicht, vor allem weil dein AG ja noch mit deiner Arbeitsleistung rechnet. Sprich also mit deinem AG, dass du gerne einen Aufhebungsvertrag zum 01.07. schließen willst, um deine neue Stelle pünktlich anzufangen. Vielleicht stimmt er zu, vielleicht nicht.
 
G

Gelöscht 90655

Gast
Bitte beachte ebenfalls, daß wenn es nichts wird mit der neuen Arbeitsstelle, und du ALGI beantragst, dir wahrscheinlich eine Sperre einhandeln wirst wegen dem Aufhebungsvertrag eben.
Also erst wenn wirklich sicher ist, das du den neuen Job hast, um den Aufhebungsvertrag bitten.
 
D

Delphine

Gast
Allein dadurch, dass du ihm mitteilst, ab 01.07. eine neue Arbeit zu haben, kommt aber kein Aufhebungsvertrag zustande
Das hab ich doch gar nicht behauptet.....


Vielleicht stimmt er zu, vielleicht nicht.
Verstehe. Es würde also ganz beim AG liegen...


und du ALGI beantragst, dir wahrscheinlich eine Sperre einhandeln wirst wegen dem Aufhebungsvertrag eben.
Ich hab einen Ausbildungsplatz sicher und muss nebenher arbeiten. Diesen nebenjob würde ich für 4 - 8 wochen teilzeit machen bis der schulische Teil beginnt.
 
M

Monika38!

Gast
Ich hatt damals nur geschrieben, dass ich aufgrund einer Hochzeit und einem wegzug in eine neue Stadt um einen Aufhebungsvertrag zum ...... Bitte. Mehr nicht. Mein Arbeitgeber hat dem zugestimmt udn ein Schreiben angesetzt welches ich unterschrieben hab und das wars. Ich musste nichts beweisen und es war zum Glück problemlos. Wünsche dir auxh viel Glück
 

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