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Aufenthaltsbestimmungsrecht

G

Gast

Gast
Hallo,
Ich bin auf eure Seite gestoßen weil ich auf der Suche war, wie ich das Aufenhaltsbestimmungsrecht beantragen kann!
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht (Sohn 6j) aber die Mutter war in der Vergangenheit sehr unzuverlässig, so das der Kindergarten das Jungendam einschalten wollte wegen Kindeswohlgefährdung. Ab da an war mein Sohn bei mir mittlerweile 10Monate. Jetzt möchte die Mutter das Kind wieder haben und gibt mir das Kind mittlerweile seid 1Woche nicht mehr obwohl es bei uns gut lief und sein geregelten Alltag hat und gegen Rat vom Kindergarten. Ich fühle mich als Vater von Amt usw sehr im Stich gelassen. Vielleicht können Sie mir helfen.

Danke

MfG
 

Burbacher

Aktives Mitglied
Hallo Gast,

nachdem was Du hier schilderst, hast Du gute Chancen. Wenn der Kindergarten schon aktiv war, dann hol dir dort eine Bestätigung für das, was sie beobachtet haben
Schalte das Jugendamt ein. Zudem hast Du ein Recht, deinen Sohn zu sehen, Umgang mit ihm zu haben. Sprich mit deinem Anwalt, deiner Anwältin und beantrage das alleinige Sorgerecht.
Dann kriegst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Gruß

Burbacher
 

Sisandra

Moderator
Hallo Gast,

bei Konflikten zwischen getrennten Eltern hat das Jugendamt beratende, aber nicht entscheidende Funktion.

Der richtige Ansprechpartner ist hier das Familiengericht. Es reicht völlig, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen, denn für das alleinige Sorgerecht müssen noch ganz andere Dinge vorliegen.

An deiner Stelle würde ich mir einen guten Anwalt für Familienrecht suchen und dann die Sache angehen.

Alles Gute
Sisandra
 

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