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Auf einmal Steuerklasse 6 nach einem Auslandsjahr

Marned

Mitglied
Hallo,

X ist ledig, hat keine Kinder, studiert, arbeitet als Werkstudent und verdient nicht mehr als 450 EUR pro Monat. X geht für 9 Monate ins Ausland und macht da 2 Auslandssemester. Bevor X ins Ausland geht, meldet er sich in Deutschland ab. Nach seiner Rückkehr geht er wieder zur Arbeit und 1 Woche später teilt ihm sein Arbeitgeber, dass das Finanzamt X in die Steuerklasse 6 eingestuft hat und dass sein Steuerberater sich aber Mühe gemacht hat, den X noch 3 Monate in der Steuerklasse 1 zu behalten, was aber nicht wirklich viel, da es beim Finanzamt immer lange dauert bis man rückstuft.
Im Ausland hat X nicht gearbeitet und hätte das auch nicht machen können, da er dort dafür zusätzlich noch ein Arbeitsvisum benötigt hätte, hatte er aber nicht.
Also, was sollte X jetzt beauchten, welche Rechte hat er, wie könnte er zurück in die Steuerklasse 1 und Steuernachzahlungen vermeiden? Welche Unterlagen sollten dafür reichen?

Danke
 

Portion Control

Urgestein
Hallo,

ich würde mal beim Wohnsitz FA anrufen und fragen, weshalb sie mir Steuerklasse 6 aufbürden. Vielleicht bist du aufgrund deines Auslandsaufenthalts steuerlich deaktiviert worden, falls es so etwas gibt.

Nun fehlen entsprechende Daten und wenn dein Arbeitgeber über Elstam diese abgleichen möchte, stellt das FA im ersten Moment nur die VI zur Verfügung. Lässt sich evtl. schon durch einen Anruf klären.
 

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