Hallo,
X ist ledig, hat keine Kinder, studiert, arbeitet als Werkstudent und verdient nicht mehr als 450 EUR pro Monat. X geht für 9 Monate ins Ausland und macht da 2 Auslandssemester. Bevor X ins Ausland geht, meldet er sich in Deutschland ab. Nach seiner Rückkehr geht er wieder zur Arbeit und 1 Woche später teilt ihm sein Arbeitgeber, dass das Finanzamt X in die Steuerklasse 6 eingestuft hat und dass sein Steuerberater sich aber Mühe gemacht hat, den X noch 3 Monate in der Steuerklasse 1 zu behalten, was aber nicht wirklich viel, da es beim Finanzamt immer lange dauert bis man rückstuft.
Im Ausland hat X nicht gearbeitet und hätte das auch nicht machen können, da er dort dafür zusätzlich noch ein Arbeitsvisum benötigt hätte, hatte er aber nicht.
Also, was sollte X jetzt beauchten, welche Rechte hat er, wie könnte er zurück in die Steuerklasse 1 und Steuernachzahlungen vermeiden? Welche Unterlagen sollten dafür reichen?
Danke
X ist ledig, hat keine Kinder, studiert, arbeitet als Werkstudent und verdient nicht mehr als 450 EUR pro Monat. X geht für 9 Monate ins Ausland und macht da 2 Auslandssemester. Bevor X ins Ausland geht, meldet er sich in Deutschland ab. Nach seiner Rückkehr geht er wieder zur Arbeit und 1 Woche später teilt ihm sein Arbeitgeber, dass das Finanzamt X in die Steuerklasse 6 eingestuft hat und dass sein Steuerberater sich aber Mühe gemacht hat, den X noch 3 Monate in der Steuerklasse 1 zu behalten, was aber nicht wirklich viel, da es beim Finanzamt immer lange dauert bis man rückstuft.
Im Ausland hat X nicht gearbeitet und hätte das auch nicht machen können, da er dort dafür zusätzlich noch ein Arbeitsvisum benötigt hätte, hatte er aber nicht.
Also, was sollte X jetzt beauchten, welche Rechte hat er, wie könnte er zurück in die Steuerklasse 1 und Steuernachzahlungen vermeiden? Welche Unterlagen sollten dafür reichen?
Danke