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liebe mama
Gast
vielen dank eine verfahrenflegerin haben wir für die kleine und unser amwald ist auch dran aber er mein das wir ein schriet vor denn anderen machen müßen wir wollen dann auch eine klage einreichen wegen seliche krausam keit wenn wir beim familien gericht nicht weiter kommen dann gehen wir ein grericht höherwir habe gerade erfahren das die kleine seid oktober auf eine liste stand :mad:und die nur gewartet haben bis meine familien helferin weg war ein par tage warten und raus mit denn kind klaut mir wir habe alles gemacht das es hir gut geht würde euch gerne bilder zeigen wie es hir bei uns gingNatrülich KÖNNt ihr das machen. Es ist halt einfach so, dass wenn das Gutachten nicht vom Gericht bestellt wurde es im Zweifel auch nicht zur Entscheidungsfindung herangezogen werden muss.
Es wäre gut gewesen, über euren Anwalt einen Antrag stellen zu lassen. Jetzt hoff ich für euch, dass ihr es durch bekommt und es anerkannt wird.
Noch eine Idee wäre im Übrigen, dass ihr für euer Kind einen RA einschaltet. Der darf natürlich nicht euch vertreten, aber wenn ihr die elterliche Sorge noch habt, dann geht das. Müsst ihr aber auch selber zahlen, PKh ist da eher aussichtslos. Da würdet ihr wahrscheinlich eher einen Verfahrenspfleger eingesetzt bekommen.
Und nehmt mal Akteneinsicht, kann auch nicht schaden. Am besten schriftlich beantragen, Frist setzen und dann die Akte kopieren (lassen) oder, wenn erlaubt, abfotografieren.
Solltet ihr in der Akte des Jugendamtes Fehler finden, schriftlich Frist setzen zum korrigieren und in den vorherigen Stand setzen lassen. Verstreicht die Frist erfolglos, Anzeige beim Verwaltungsgericht und dort dann komplette Akteneinsicht nehmen. Nur das Verwaltungsgericht gibt euch die KOMPLETTE Akte.
weiterer Schritt beim verstreichen lassen der Frist: Dienstaufsichtsbeschwerde.
Bitte unbedingt schriftlich und per Einschreiben.
Und: kühlen Kopf bewahren, zumindest versuchen.
viel Kraft!!