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Nachfolgend ein Artikel der Frankfurter Neuen Presse vom 25.09.2008 mit einer wunderschönen Begründung, dass die ARGE im Rahmen der Leistungen ALG II auch für Nachzahlungen bei Heizkosten, etc. gerade zu stehen hat. Das entsprechende Urteil ist auch genannt:
25.09.2008
Behörde muss für Hartz-IV-Empfänger zahlen
Frankfurt. Eine Hartz IV-Behörde muss eine angemessene Nebenkosten-Nachzahlung auch dann tragen, wenn der Arbeitslosengeld II-Bezieher diese Rechnung zunächst selbst bezahlt hat. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Frankfurt hervor (Az.: S 26 AS 1333/07 vom 18. August).
Die Behörde hatte es abgelehnt, für eine Nachzahlung aus dem Jahr 2006 aufzukommen. Die Begründung des Amtes überzeugte nicht: Der Hilfebezieher habe die Rechnung ja schon aus eigenen Mitteln bezahlt und sei damit insoweit nicht mehr hilfebedürftig. Der Antrag sei zu spät gestellt worden.
Das Sozialgericht sah das allerdings anders. Die Behörde müsse schon bei Erlass eines Bewilligungsbescheides damit rechnen, dass nach Ablauf eines Kalenderjahres eine Nachzahlung fällig werde. Dazu sei sie verpflichtet, unabängig davon, ob der Hilfebezieher die Rechnung bei der Behörde einreicht, bevor oder nachdem er sie bezahlt hat.
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© 2008 Frankfurter Neue Presse
Quelle: Frankfurter Neue Presse - Frankfurt - Lokales: Behörde muss für Hartz-IV-Empfänger zahlen
25.09.2008
Behörde muss für Hartz-IV-Empfänger zahlen
Frankfurt. Eine Hartz IV-Behörde muss eine angemessene Nebenkosten-Nachzahlung auch dann tragen, wenn der Arbeitslosengeld II-Bezieher diese Rechnung zunächst selbst bezahlt hat. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Frankfurt hervor (Az.: S 26 AS 1333/07 vom 18. August).
Die Behörde hatte es abgelehnt, für eine Nachzahlung aus dem Jahr 2006 aufzukommen. Die Begründung des Amtes überzeugte nicht: Der Hilfebezieher habe die Rechnung ja schon aus eigenen Mitteln bezahlt und sei damit insoweit nicht mehr hilfebedürftig. Der Antrag sei zu spät gestellt worden.
Das Sozialgericht sah das allerdings anders. Die Behörde müsse schon bei Erlass eines Bewilligungsbescheides damit rechnen, dass nach Ablauf eines Kalenderjahres eine Nachzahlung fällig werde. Dazu sei sie verpflichtet, unabängig davon, ob der Hilfebezieher die Rechnung bei der Behörde einreicht, bevor oder nachdem er sie bezahlt hat.
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© 2008 Frankfurter Neue Presse
Quelle: Frankfurter Neue Presse - Frankfurt - Lokales: Behörde muss für Hartz-IV-Empfänger zahlen