Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

ARGE muss auch Nachzahlung für Energie zahlen!

G

Gast

Gast
Nachfolgend ein Artikel der Frankfurter Neuen Presse vom 25.09.2008 mit einer wunderschönen Begründung, dass die ARGE im Rahmen der Leistungen ALG II auch für Nachzahlungen bei Heizkosten, etc. gerade zu stehen hat. Das entsprechende Urteil ist auch genannt:

25.09.2008
Behörde muss für Hartz-IV-Empfänger zahlen
Frankfurt. Eine Hartz IV-Behörde muss eine angemessene Nebenkosten-Nachzahlung auch dann tragen, wenn der Arbeitslosengeld II-Bezieher diese Rechnung zunächst selbst bezahlt hat. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Frankfurt hervor (Az.: S 26 AS 1333/07 vom 18. August).

Die Behörde hatte es abgelehnt, für eine Nachzahlung aus dem Jahr 2006 aufzukommen. Die Begründung des Amtes überzeugte nicht: Der Hilfebezieher habe die Rechnung ja schon aus eigenen Mitteln bezahlt und sei damit insoweit nicht mehr hilfebedürftig. Der Antrag sei zu spät gestellt worden.

Das Sozialgericht sah das allerdings anders. Die Behörde müsse schon bei Erlass eines Bewilligungsbescheides damit rechnen, dass nach Ablauf eines Kalenderjahres eine Nachzahlung fällig werde. Dazu sei sie verpflichtet, unabängig davon, ob der Hilfebezieher die Rechnung bei der Behörde einreicht, bevor oder nachdem er sie bezahlt hat.

--------------------------------------------------------------------------------

© 2008 Frankfurter Neue Presse

Quelle: Frankfurter Neue Presse - Frankfurt - Lokales: Behörde muss für Hartz-IV-Empfänger zahlen
 

humanistin

Mitglied
hallo
ganz herzlichen dank für diese info.
es ist wie ein dschungel vom amt abhängig zu sein.
und die sachbearbeiter sind die tiger.
gut wenn man hilfe bekommt.

danke dafür!
 
D

Deichgräfin

Gast

Ein Urteil von vielen dieser Art.

So werden die staatlichen Ausgaben von dämlichen
Behördenmitarbeitern in die Höhe getrieben .:rolleyes:
(Ein Gang vor das Sozialgericht kostet das Geld des Steuerzahlers)

Menschen werden zum Gang vor das Sozialgericht gezwungen,
weil zustehende Zahlungen von unwissenden oder willkürlich arbeitenden Sachbearbeitern abgelehnt werden.

Dieser geschilderte Fall hätte nach meiner Meinung
gar nicht nicht vor Gericht gehen müssen / dürfen.

Seit Einführung des AlG II ist geklärt,dass ein AlG II Empfängerüber ein Schonvermögen verfügen " darf " und über einen in der Höhe vorgegebenen, angesparten Betrag aus dem Regelsatz für
notwendig werdende Anschaffungen verfügen "muß".

Trotz dieser Gelder ist er immer noch bedürftig.


Von diesen Summen kann er Nachzahlungen tätigen ,
legt dieses Geld aber nur aus.
Es muß nach Gesetzeslage zurückerstattet werden.

Wieso weiß eine Behörde diese einfache und logische
Regelung nicht,oder richtet sich nicht danach.

In diesem Fall wird der Gang vor das Sozialgericht den Steuerzahler
eine Menge Geld kosten, während es sich bei der
"angemessenen " Nachzahlung um keine große Summe handeln kann.

Es gibt noch ganz andere Fälle , in denen wurden über
einige Euro vor Gericht verhandelt, weil Sachbearbeiter
unwissend waren oder sich aus persönlichen Gründen
quergestellt haben.
"Dann gehen sie doch vor das Sozialgericht !!!! "

( Ich muß es ja nicht bezahlen.:cool:)


Die Sozialgerichte sind dadurch total überlastet.

Hallo Gast,
der Threadtitel ist etwas verwirrend,erweckt
einen falschen Eindruck.
Man sollte die Nachzahlungen für Energie
unterscheiden.
Strom, der nicht als Heizenergie genutzt wird
ist vom AlG II Empfänger zu zahlen, natürlich
auch die Nachzahlungen dafür.;)



L.G.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
J

Jim

Gast
Hallo ! Wie soll der Verfahrensweg bei der ARGE denn sein wenn man eine Betriebskostennachzahlung hat ! Extra Antrag stellen auf die Unterstützung oder wie ? Währe mal interessant zu wissen !
 
D

Deichgräfin

Gast
Hallo Jim,

Antrag auf Übernahme der Betriebskostennachzahlung stellen.Werden voll übernommen.
Gelten als Kosten der Unterkunft.
Geht auch mündlich,bei einem persönlichen Termin.


L.G.Karin
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben