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Arbeitszeugnisse

Brauni

Mitglied
Hallo allerseits!

Da ich mich gerade bewerben will, fällt mir wieder mal auf, dass ich eigentlich null Referenzen nachweisen kann. Ich habe eine betandene Weiterbildung und ein nicht besonders wichtiges Zertifikat.

Bei meinem ersten Arbeitgeber habe ich überhaupt kein Arbeitszeugnis bekommen und das Arbeitszeugnis von meinem zweiten Arbeitgeber habe ich selbst schreiben müssen.

Mal abgesehen davon, dass es im ersten Fall auch nicht so gut aussieht in meiner Bewerbung, fehlt mir der Feedback zu meiner Person als Arbeitnehmerin.

Kann ich nach 15 Jahren noch ein Zeugnis fordern? Und kann ich eins fordern, nachdem ich schon ein (selbstgeschriebenes) habe?
 
D

dirk k

Gast
natürlich kannst du theoretisch auch nach 15 jahren noch ein zeugnis einfordern.
nur existiert die firma noch / wer kann sich überhaupt noch an dich erinnern / und wer soll dich bewerten?

hier besteht lediglich die möglichkeit ein einfaches arbeitszeugnis zu bekommen:
herr / frau
hat von bis
in der abteilung x
die tätigkeit y ausgeführt
punkt.

wenn das zweite zeugnis selber geschrieben wurde, dann sollten da die üblichen formularien drin sein. also sollte ein vorgesetzter das unterschreiben. du hast ein anrecht auf ein zeugnis. da die allermeisten arbeitnehmer nicht die erforderliche qualifikation haben würde ich mich da beraten / coachen lassen.

zeugnisse sind nun mal in der bewerbung pflicht.
 
G

Gelöscht 40914

Gast
Hallo Brauni,

erstmal zu den Fragen die ich sicher beantworten kann, generell hast Du einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, dieser verjährt jedoch in der Regel nach spätestens 3 Jahren. Somit sehe ich bei einem vor 15 Jahren beendeten Beschäftigungsverhältnis keinen Weg auf legitime Weise an ein Arbeitszeugnis zu kommen, da ein Personaler schon nach ca. 4-6 Monaten ohne Nachfrage/Anforderung nach einem Arbeitszeugnis davon ausgeht, keines mehr erstellen zu müssen und die Akte dicht macht.

Deine Weiterbildung/Zertifikat, sofern für die neue neue Stelle von Belang, kannst Du immer mit zu den Bewerbungsunterlagen packen. Alternativ kannst Du Weiterbildungen auch im Lebenslauf angeben. Auch wenn es nur eine 3-Tage Schulung war - so lange Du belegen kannst das Du dich um Qualifiaktionen bemüht hast, leg es bei.

Gruß
Voce
 

Brauni

Mitglied
Hallo Brauni,

erstmal zu den Fragen die ich sicher beantworten kann, generell hast Du einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, dieser verjährt jedoch in der Regel nach spätestens 3 Jahren. Somit sehe ich bei einem vor 15 Jahren beendeten Beschäftigungsverhältnis keinen Weg auf legitime Weise an ein Arbeitszeugnis zu kommen, da ein Personaler schon nach ca. 4-6 Monaten ohne Nachfrage/Anforderung nach einem Arbeitszeugnis davon ausgeht, keines mehr erstellen zu müssen und die Akte dicht macht.

Deine Weiterbildung/Zertifikat, sofern für die neue neue Stelle von Belang, kannst Du immer mit zu den Bewerbungsunterlagen packen. Alternativ kannst Du Weiterbildungen auch im Lebenslauf angeben. Auch wenn es nur eine 3-Tage Schulung war - so lange Du belegen kannst das Du dich um Qualifiaktionen bemüht hast, leg es bei.

Gruß
Voce
Danke, erst mal.

Nach drei Jahren? Ich habe gerade woanders etwas von 30 Jahren gelesen. Ist das veraltet? Einen Personaler gab es in der Winzigfirma, in der ich war, nicht. Mein ehemaliger Chef kannte mich schon, bevor ich dort gearbeitet habe, er wird sich also vermutlich an mich erinnern. Ich habe beschlossen ihm zu schreiben. Aber ich versuche, vorher herauszufinden, ob es eher mein gutes Recht ist, oder ob ich doch eher betteln muss.

In einem Bewerbungsgespräch, zu dem ich alle Zeugnisse dabei hatte, bekam ich zu hören: Na ja, dies hier ist ziemlich alt. Darn erinnern Sie sich sicher nicht mehr so genau. Deswegen habe ich in Betracht gezogen eher nicht alles beizufügen.
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Hallo Brauni,

nach § 195 BGB verjährt der Zeugnisanspruch nach 3 Jahren. Wenn ich Dich
richtig verstanden habe, hast Du das Arbeitszeugnis beim zweiten Arbeitgeber
selbst erstellt und der Chef bzw. ein dazu befugter Angestellter hat dieses
Zeugnis unterschrieben. Damit ist Dein Anspruch auf ein Zeugnis erfüllt.

Du hast aber die Möglichkeit, höflich anzufragen, ob man Dir ein "korrigiertes"
Zeugnis auszustellen bereit ist. Normalerweise wird das abgelehnt, aber Fragen
kostet nichts.


PS:
Hier noch ein Link, der näher auf die besonderen Umstände eingeht.
http://www.haufe.de/personal/person...t-21-verjaehrung_idesk_PI10413_HI1326639.html
 
Zuletzt bearbeitet:

Jeggings

Neues Mitglied
was ist denn wenn man unzufrieden ist mit dem ausgestellten Arbeitszeugnis? Also man schlechter dargstellt wird als man es selber für richtig hält?
 
G

Gelöscht 40914

Gast
was ist denn wenn man unzufrieden ist mit dem ausgestellten Arbeitszeugnis? Also man schlechter dargstellt wird als man es selber für richtig hält?
In diesem Fall kannst Du Deine Einwände innerhalb einer Frist von 14 Tagen (früher war es mal ein ganzes Jahr) nach Zugang des Zeugnis Anzeigen und der Arbeitgeber muss nachbessern. Nach aktueller Rechtssprechung muss ein Arbeitszeugnis "wohlwollend" formuliert werden und darf ein weiteres berufliches Fortkommen nicht unberechtigt erschweren.

Lieben Gruß

Voce (Ex-Personaler)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Brauni

Mitglied
was ist denn wenn man unzufrieden ist mit dem ausgestellten Arbeitszeugnis? Also man schlechter dargstellt wird als man es selber für richtig hält?
Zum bewerben ist das natürlich gut. Was mir nur fehlt ist ein Feedback für mich. Ich wüsste schon manchmal gern, wie ich eigentlich so dastehe und wo ich mich noch verbessern muss.
 

Brauni

Mitglied
Ich danke euch allen sehr für eure Mühe :)

Ich habe mich einfach mal durchgerungen und meinen ersten Chef kontaktiert. Zeugnis ist kein Problem :)

Problem ist erledigt. :cool:
 

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