Eine Kündigung ist für den Arbeitgeber erst ab 30 Kranktagen im Jahr irgendwie zu realisieren. Vorher wird es meines Erachtens sehr schwierig - sonst würden viele Unternehmen ihre Mitarbeiter ja reihenweise vor die Tür stellen...
Wer in der Probezeit erkrankt, ist gesetzlich vor einer Kündigung geschützt. Auch bei längeren Abwesenheiten oder Sonderfällen muss der Arbeitgeber andere Gründe für die Trennung anführen. Wird ein Mitarbeiter während der Probezeit krank, kann ihm nicht deshalb gekündigt werden.
Eine krankheitsbedingte Kündigung fällt unter die personenbedingte Kündigung. Sie kann dann ausgesprochen werden, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann und insgesamt oder mehr, als 6 Wochen fehlt.
Dennoch können Arbeitgeber nicht ohne weiteres krankheitsbedingt kündigen. Wer sich auch ein Bein bricht und deshalb länger als sechs Wochen im Jahr ausfällt, hat nichts zu befürchten - das war dann schließlich nur "Pech".
Meine Kollegin ist wg. unklarer Schmerzen seit bald 1,5 Jahren krank. Hier zahlt die Firma sogar noch einen Teil zu, um ihr altes Gehalt zu ermöglichen. Einfach wegen Krankheit vor die Tür setzen, ist sogar in der Probezeit schwierig.