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Arbeitsplatz behalten trotz häufiger Krankentage

G

Gelöscht 122269

Gast
Wenn nichts im Vertrag steht dann gilt das man grundsätzich eine AU braucht, diese muss dann ggf. zwar erst am dritten Tag ist.

Weiterhin ist natürlich nach er Probzeit eine verhaltensbedingte Kündigung aufgrund von Kurzerkrankungen möglich.
Es wäre eine personenbedingte Kündigung möglich. Da ein AN keinen Einfluss darauf hat, ob er krank wird oder nicht, sind Erkrankungen kein Grund zum Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung.
Bei Kündigungswille wegen Krankheit muss der AG immer ein BEM anbieten, sonst hält die Kündigung vor Gericht nicht stand.
 

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