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arbeitslosmeldung bei krankschreibung

G

Gast

Gast
hallo

wann muss ich mich arbeiitslos melden wenn ich krankgeschrieben bin habe meine kündigung wärend meiner krankschreibung bekommen fristgerecht kündigung war es

danke schon mal in vorraus
 

ParadiseAngel

Aktives Mitglied
hallo

wann muss ich mich arbeitslos melden wenn ich krankgeschrieben bin habe meine kündigung wärend meiner krankschreibung bekommen fristgerecht kündigung war es

danke schon mal in vorraus
Hallo Gast,

auf der sichersten Seite bist du, wenn du einfach mal bei der ARGE anrufst und dich erkundigst, was du alles machen musst ... um so schnell als möglich AL gemeldet und Weiterversichert zu sein u. auch um dein Arbeitslosengeld zu bekommen.

Wenn du also noch krankgeschrieben bist kannst du ja schon mal zur, für dich zuständigen Arbeitsagentur gehen um dir schon mal die Unterlagen zu holen, die benötigt werden um deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen.

Offiziell beginnt die Arbeitslosigkeit immer mit dem 1sten Tag NACH deinem Krankenstand. Bis dahin ist deine Krankenkasse noch zuständig.

Bin mit dem deutschen Arbeitsgesetzt nicht so vertraut, aber erkundige dich doch mal bei einer Gewerkschaft bzw. Arbeiterkammer ob deine Kündigung WÄHREND des Krankenstandes überhaupt vom gesetzlichen Standpunkt ok war/ist.

Habe 3 Jahre mal in Bayern gelebt, auch dort gearbeitet u. einige Zeit auch mal Arbeitslosengeld bezogen, daher denke ich, dass es in beiden Ländern kein allzu großer Unterschied gibt. Arbeite aber derzeit in Österreich.

Wünsch dir viel Erfolg

LG
ParadiseAngel
 
Zuletzt bearbeitet:

Sisandra

Moderator
Hallo Gast,

setze dich unbedingt SOFORT wenigstens telefonisch mit der ARGE in Verbindung. Vielleicht kannst du die Kündigung und eine Kopie der Krankschreibung denen ja zufaxen oder aber zumindest per Post an den zuständigen Sachbearbeiter schicken.

Inwieweit eine Kündigung während des Krankenstandes rechtens ist, weiß ich nicht, aber das kann man dir dort sicher auch sagen.

Alles Gute
Sisandra
 

paps1959

Aktives Mitglied
Eine Kündigung während der Krankheit ist zulässig.
Die alte Regelung gibt es m.E. schon ein paar Jahre nicht mehr, da diese regelmäßig den Arbeitgeber benachteiligt.
 
G

Gast

Gast
Alles falsch, was ihr so schreibt. wenn du krank bist, du während der krankheit gekündigt worden bist, kriegst du ab dem Tag, wo du nicht mehr im Unternehmen beschäftigt bist, Krankengeld. Das solltest du jetzt schon bei der Krankenkasse beantragen (und dann dich richtig auskurieren, jeder tag, den du länger Krankengeld beziehst bist du nicht arbeitslos gemeldet, sondern du schiebst damit deine Arbeitslosigkeit nach hinten raus). Ab dem Tag wo du dann wieder gesundgeschrieben bist, meldest du dich arbeitslos. Eher nehmen die deine Arbeitslosenmeldung eh nicht an, du musst, wenn du Arbeitslosengeld beantragst.. und mindestens einen Tag beziehst, gesund sein, dh. nicht krankgeschrieben sein.
 

paps1959

Aktives Mitglied
Ganz so falsch waren die Antworten ja wohl nicht, da das Hauptproblem die Kündigungsfrage war.

Rictig sollte ihre Aussage fogendermaßen heißen:

Sollte während der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers eine Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit vorliegen, erhält man in diesem Falle nicht erst nach Ablauf der 6 Wochen Krankengeld durch die Krankenkasse, sondern ab dem Zeitpunkt ab dem die Arbeitslosigkeit eintritt.
Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, zahlt die Krankenkasse ein Arbeitslosen-Krankengeld, welches genauso hoch ist wie das Arbeitslosengeld, jedoch einen entscheidenden Vorteil hat: Es mindert in diesem Falle nicht die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Eine lange Krankheit verlängert die Gesamtzeit, während der man Bezüge von der Agentur für Arbeit bekommt.
 
D

Deichgräfin

Gast
Hallo,


nach meiner Meinung,hast du dich sofort nach Erhalt der Kündigung zu melden.
Wenn du bettlägerig krank geschrieben wurdest, kannst du
es schriftlich melden.
Meldest du verspätet, kann/ wird eine Sperre für die zu spät
gemeldete Zeit angerechnet werden.

L.G.Karin
 

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