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Arbeitslosengeld I nach längerem Krankengeld

Flo12

Aktives Mitglied
Hallo. Ich bin seit März 2019 krankgeschrieben und beziehe Krankengeld. Nach einer in Kürze folgenden Reha werde ich wahrscheinlich arbeitsfähig und leider dann auch arbeitslos sein.

Meine Frage: Das ALG I richtet sich ja immer nach dem Einkommen der letzten 12 Monate. Wird hier auch die Zeit des Krankengelds angerechnet oder dann von März ab rückwirkend die 12 Monate berechnet in denen normales Einkommen erzielt wurde? Letzteres wäre für die Höhe des Anspruchs sehr bedeutend, da ich im Dezember 2018 noch eine Sonderzahlung erhalten hatte.

Kann das jemand genauer sagen? Vielen Dank vorab.
 
Soweit ich das weiß, wird als Bemessungsgrundlage das Einkommen der letzten 12 Monate herangezogen. Laut § 151 SGB III ist das "Bemessungsentgelt das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt". D.h. Krankengeld wird hier nicht mit eingerechnet.

Da du aber in diesen 12 Monaten keine 150 Tage beitragspflichtig gearbeitet hast, wird aber das Einkommen der letzten 24 Monate herangezogen (https://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/berechnung-des-arbeitslosengeld-i/):

"Sofern der Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen umfasst, wird auf das Brutto-Einkommen aus den versicherungspflichtigen Beschäftigungen der letzten zwei Jahre zurückgegriffen."

Also ist das Einkommen der letzten 2 Jahre relevant. Abzüglich Krankengeld und dann der Tagesdurchschnitt errechnet.
 
Danke, ich habe schon solche Seiten durchgelesen, aber es nicht so wirklich verstanden.

Also ist es definitiv nicht so, dass die Zeit des Krankengelds(-einkommens) zur Berrechnung des ALG1 herangezogen wird, das wäre für mich finanziell fatal.
 
Nein, das Krankengeld wird nicht mitgerechnet. Nur das was sozialversicherungspflichtige Einkünfte betrifft.
 
Also ich kann nur sagen, wie es die hiesige Agentur gehandhabt hat. Ich bekam nach langer Krankheit 70% von den letzten drei Monaten des Krankengeldbezuges zugeteilt, was natürlich ein ganz schöner Einschnitt ist. Vielleicht haben sich die Gesetze mittlerweile geändert, Auskunft gibt sicherlich die zuständige Agentur für Arbeit. Oder Krankenkasse. Wenn das so entschieden wird, bleibt einem der Widerspruch oder der Rechtsweg. Wählt man Letzteres, erlebt man sein blaues Wunder. Akte komplett verschwunden, aus deren Computer gelöscht, die ganzen Anträge nochmal von vorne, anschließend wieder alles weg, bei den gleichen Firmen musste ich mich immer wieder bewerben, trotz Absage usw. Man wird regelrecht terrorisiert. Irgendwann bekommt man Panikattacken, wenn man graue Recycling DL Kuverts im Briefkasten hat. Ehrlich gesagt wundert es mich, daß nicht schon mehr Mitarbeiter der AfA abgestochen wurden.
 
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