Hallo. Ich bin seit März 2019 krankgeschrieben und beziehe Krankengeld. Nach einer in Kürze folgenden Reha werde ich wahrscheinlich arbeitsfähig und leider dann auch arbeitslos sein.
Meine Frage: Das ALG I richtet sich ja immer nach dem Einkommen der letzten 12 Monate. Wird hier auch die Zeit des Krankengelds angerechnet oder dann von März ab rückwirkend die 12 Monate berechnet in denen normales Einkommen erzielt wurde? Letzteres wäre für die Höhe des Anspruchs sehr bedeutend, da ich im Dezember 2018 noch eine Sonderzahlung erhalten hatte.
Kann das jemand genauer sagen? Vielen Dank vorab.
Meine Frage: Das ALG I richtet sich ja immer nach dem Einkommen der letzten 12 Monate. Wird hier auch die Zeit des Krankengelds angerechnet oder dann von März ab rückwirkend die 12 Monate berechnet in denen normales Einkommen erzielt wurde? Letzteres wäre für die Höhe des Anspruchs sehr bedeutend, da ich im Dezember 2018 noch eine Sonderzahlung erhalten hatte.
Kann das jemand genauer sagen? Vielen Dank vorab.