Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Arbeitsamt- keine Sanktionen?

Lunidiezweite

Aktives Mitglied
Ich musste aufgrund meiner Erkrankung und der daraus resultierenden Arbeitslosigkeit Hartz 4 beantragen. Noch steige ich nicht richtig durch.
Stimmt es, dass man bis Ende des Jahres keine Sanktionen bekommen kann? Auch nicht, wenn man sich zu spät arbeitslos meldet?
 

carrot

Aktives Mitglied
Ich musste aufgrund meiner Erkrankung und der daraus resultierenden Arbeitslosigkeit Hartz 4 beantragen. Noch steige ich nicht richtig durch.
Stimmt es, dass man bis Ende des Jahres keine Sanktionen bekommen kann? Auch nicht, wenn man sich zu spät arbeitslos meldet?
Um Sanktionen zu bekommen, müssen ja erst mal Leistungen fließen.
Wo nichts ist, kann auch nichts sanktioniert werden.
Was spricht dagegen den Antrag fristgerecht, bzw. so bald die Kündigung auf dem Tisch liegt, zu stellen.
 
G

Gelöscht 90655

Gast
Harz4 sollte in dem Monat beantragt werden in dem es benötigt wird, allerdings wird auch rückwirkend gezahlt, für wie lange allerdings weiß ich nicht, mit Sicherheit 1 Monat, frag am besten nach, und erkundige dich zusätzlich wegen den ausbleibenden Sanktionen, mir wäre das neu, das die ausgesetzt werden.
Und am allerwichtigsten, gib an das du wegen deiner Vorerkrankungen eingeschränkt bist, und frag nach ob die dich in das Rehapro Programm aufnehmen können, dort wird sich speziell um Menschen mit Vorerkrankung gekümmert, falls du wirklich vorhast wieder in Lohn und Brot zu kommen.
Und fülle die Formulare für Harz4, (vereinfachte Einreichung), unbedingt online aus, sind nur ca 6-8 Seiten und dauert ca. 30 Minuten, du bekommst einen Erstkontakt, der fehlende Unterlagen nachfordert und bei dem du nachfragen kannst wenn etwas unklar ist, und es zählt das Datum der Einreichung, egal ob Voll-oder Unvollständig.
Viel Erfolg.
 

wt15309

Aktives Mitglied
Hallo,
carrot schreibt es ja schon so schön.
Ich kenne eigentlich nur 2 Fälle wo man keine Sanktionen fürchten muss. Entweder man ist krank - also Krankgeschrieben oder man ist im "Urlaub". Auch ALG2-Bezieher haben Urlaub. Aber dies ist ohnehin abzustimmen mit den Betreuer
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Du bekommst zuerst ALG 1, oder wie lange hast du in der Firma gearbeitet?

Und wie genau bist du gekündigt worden oder hast du gekündigt?
Bist du arbeitsunfähig oder was hat es mit der Krankheit auf sich?
Wer zahlt deine Krankenversicherung, wenn du krank bist, aber keine Leistungen beziehst?
 

Lunidiezweite

Aktives Mitglied
Ich hatte den Job nicht lange und meine Probezeit wurde nicht verlängert. Daher bekomme ich Hartz 4, nicht ALG1.
Derzeit stellt mein Teilzeitstudium ein Problem dar, denn da ich immer noch eingeschrieben bin, wird das ein Hindernis werden.
Aktuell bin ich aber krank geschrieben.
Es gibt den Passus, dass man auch mit Teilzeit ALG 2 bekommt, allerdings scheint man da den Rechtsweg bestreiten zu müssen, denn der eine Sachbeartbeitet weiß es, ein anderer offenbar nicht.
Meine Oma zahlt meine KV. Da ich derzeit noch eingeschrieben bin, sind das bei 200 Euro.
Ich habe vor meiner Erkrankung auf Probe gearbeitet und nebenbei studiert.
 

carrot

Aktives Mitglied
Ich hatte den Job nicht lange und meine Probezeit wurde nicht verlängert. Daher bekomme ich Hartz 4, nicht ALG1.
Derzeit stellt mein Teilzeitstudium ein Problem dar, denn da ich immer noch eingeschrieben bin, wird das ein Hindernis werden.
Aktuell bin ich aber krank geschrieben.
Es gibt den Passus, dass man auch mit Teilzeit ALG 2 bekommt, allerdings scheint man da den Rechtsweg bestreiten zu müssen, denn der eine Sachbeartbeitet weiß es, ein anderer offenbar nicht.
Meine Oma zahlt meine KV. Da ich derzeit noch eingeschrieben bin, sind das bei 200 Euro.
Ich habe vor meiner Erkrankung auf Probe gearbeitet und nebenbei studiert.
Das ist wirklich kompliziert, ich würde dazu entweder eine Arbeitslosenberatung oder einem Fachanwalt ( mit dem Beratungsschein ) fragen.
 

Lunidiezweite

Aktives Mitglied
Ich weiß, ich bin wie immer ein komplizierter Fall (und das meine ich nicht ironisch, gesundheitlich ist es ja leider auch so).
Der Betreuungsschein ist so eine Sache. Ich hatte das schon mal, als ich 14 war und mein Vater keinen Unterhalt zahlen wollte. Letztendlich musste meine Mutter dann das Geld vorschießen und wir haben es immer erst im nachhinein wieder bekommen.

Laut meinen Recherchen bekommt man anscheinend bei Teilzeit Hartz 4, aber die Durchsetzung der Sache ist wieder mit unzähligen bürokratischen Hürden verbunden.
 

carrot

Aktives Mitglied
Ich weiß, ich bin wie immer ein komplizierter Fall (und das meine ich nicht ironisch, gesundheitlich ist es ja leider auch so).
Der Betreuungsschein ist so eine Sache. Ich hatte das schon mal, als ich 14 war und mein Vater keinen Unterhalt zahlen wollte. Letztendlich musste meine Mutter dann das Geld vorschießen und wir haben es immer erst im nachhinein wieder bekommen.

Laut meinen Recherchen bekommt man anscheinend bei Teilzeit Hartz 4, aber die Durchsetzung der Sache ist wieder mit unzähligen bürokratischen Hürden verbunden.
Bei Teilzeit sagen wir mal bei einem 450 € Job oder z. B. bei 800 € Netto Einkommen gibt es diese Aufstockung aber das ist ja nicht die einzige Frage.
Ich weiß auch jedem Fall die Antwort auf diesen o. G. Fall nicht.
Wichtig ist denen z. B. die freie Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt. Das mit der Krankmeldung ist dann erst mal zweitrangig, sofern die nicht über 6 Wochen geht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Werniman

Mitglied
Stimmt es, dass man bis Ende des Jahres keine Sanktionen bekommen kann? Auch nicht, wenn man sich zu spät arbeitslos meldet?
Das Sanktionsmoratorium gilt nur für Sanktionen, die nach dem §31 SGB II ergehen. Das sind speziell Sanktionen, wenn man einen zumutbaren Job oder eine der fragwürdigen "Maßnahmen" des Jobcenters nicht antritt. Sachen wie Nicht-Erscheinen zu "Einladungen" ins Amt (§32 SGBII) oder verspätete Arbeitssuchendmeldungen (§38 Abs..1 SGBIII) sind nicht vom Sanktionsmoratorium abgedeckt.
Darüber hinaus ist das Moratorium eine Mogelpackung. Zumindest bei "Vergehen", die nach dem 1.Juli 2022 stattfinden. Denn Sanktionen können noch bis zu 6 Monate nach Bekanntwerden eines "Vergehens" verhängt werden. Sprich: Wer beispielsweise Mitte Juli einen Job ablehnt, dem kann bis Mitte Januar 2023 eine Sanktion aufgebrummt werden. Sprich: Die Sanktion kann er trotzdem kriegen, nur wird sie dann halt erst im Januar verhängt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben