Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Arbeitnehmerkündigung am Ende der Probezeit - welche Frist gilt?

G

Gast

Gast
Mal angenommen, ein Arbeitnehmer hat einen unbefristeten Vertrag von den die ersten 6 Monate als Probezeit gelten. Die Probezeit läuft am 30.06. aus. Der Arbeitnehmer reicht am 29.06. innerhalb der Probezeit die Kündigung ein - welche Kü-Frist gilt? Die 2 Wochen-Sonderregelung aus der Probezeit, da die Kündigung vor Ende der Probezeit ausgesprochen wurde? Oder gelten 4 Wochen zum Monatsende, da der Arbeitsverhältnis erst nach dem Ende der Probezeit beendet wäre?
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt in der Regel zwei
Wochen. Wird die Kündigung also am 29.06 dem AG übergeben, endet
das Arbeitsverhältnis am 13.07., wenn dem keine anderen Regelungen
entgegen stehen.
 
G

Gelöscht 49042

Gast
Relevant ist, wann die Kündigung eingereicht wurde.

In dem Fall: Kündigung innerhalb der Probezeit - also gilt die Kündigungsfrist der Probezeit 2 Wochen.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 3) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben