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Gast
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Mal angenommen, ein Arbeitnehmer hat einen unbefristeten Vertrag von den die ersten 6 Monate als Probezeit gelten. Die Probezeit läuft am 30.06. aus. Der Arbeitnehmer reicht am 29.06. innerhalb der Probezeit die Kündigung ein - welche Kü-Frist gilt? Die 2 Wochen-Sonderregelung aus der Probezeit, da die Kündigung vor Ende der Probezeit ausgesprochen wurde? Oder gelten 4 Wochen zum Monatsende, da der Arbeitsverhältnis erst nach dem Ende der Probezeit beendet wäre?